Beschlussvorlage - 2023/0254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot gemäß § 9 Satz 2 der Kreisordnung NRW, die Entlastungswirkung der Reduzierung der Landschaftsumlage 2023, die sich nach der endgültigen Festsetzung der Umlagegrundlagen 2023 sowie der Senkung des Umlagesatzes im Nachtragshaushalt des LVR auf 4.023.074 € beläuft, saldiert um die Mindereinnahmen bei der Regionsumlage von -278.174 aufgrund der verringerten endgültigen Umlagegrundlagen, mithin einen Betrag von

 

4.042.900

 

im Jahr 2023 an die regionsangehörigen Kommunen weiterzugeben.

 

 

 

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Sachlage:

Am 20.01.2023 hat das Land NRW die endgültigen Umlagegrundlagen für die Berechnung der Landschaftsumlage sowie der Regionsumlage festgesetzt. Der Landschaftsverband Rheinland hat im Zuge einer Nachtragssatzung den Umlagesatz für das Jahr 2023 auf 15,3 % abgesenkt, im beschlossenen städteregionalen Haushalt ist für 2023 dagegen ein Umlagesatz von 15,65 % berücksichtigt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Entlastungswirkung für die StädteRegion bei der Landschaftsumlage:

 

 

Kommune

Umlagegrundlagen

Umlagesatz

Umlagebetrag

Bemerkung

StädteRegion AC

1.199.395.836

15,65

187.705.448

vorläufige Umlagegrundlagen, geplanter Umlagesatz im HH 2023 StR

StädteRegion AC

1.198.590.685

15,30

183.384.374

endgültige Umlagegrundlagen, genehmigter Umlagesatz Nachtrags-HH LVR

Verbesserung

 

 

4.321.074

 

 

Gleichzeitig ergibt sich durch die Verringerung der endgültigen Umlagegrundlagen gegenüber der in der Haushaltsplanung der StädteRegion aufgrund der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2023 berücksichtigten Werte eine Mindereinnahme. Diese wird der vorstehenden Verbesserung bei der Landschaftsumlage gegenübergestellt, so dass sich die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen saldierten Beträge als Entlastung von in Summe 4.042.900 € ergeben:

Kommune

LVR-Umlagegrundlagen lt. HH

LVR-Umlagegrundlagen endgültig

Anteil an Verbesserung LVR

Anteil an Verschlechterung Regionsumlage

Veränderungen saldiert

Aachen

587.639.363

587.222.497

2.120.518

-135.201

1.985.317

Alsdorf

100.526.599

100.459.907

362.047

-24.468

337.579

Baesweiler

47.970.274

47.939.054

172.673

-11.472

161.201

Eschweiler

120.096.163

120.018.026

432.292

-28.713

403.579

Herzogenrath

87.173.167

87.116.575

313.765

-20.799

292.965

Monschau

18.454.853

18.443.023

66.402

-4.352

62.050

Roetgen

14.649.538

14.650.387

51.143

0

51.143

Simmerath

25.272.510

25.256.446

90.912

-5.914

84.997

Stolberg

122.608.230

122.527.765

441.440

-29.547

411.893

rselen

75.005.139

74.957.005

269.882

-17.707

252.175

 

1.199.395.836

1.198.590.685

4.321.074

-278.174

4.042.900

 

Die aus der letzten Spalte ersichtlichen Beträge werden im Rahmen einer Neufestsetzung der Regionsumlage für das Jahr 2023 auf die Dezemberrate angerechnet und in Abzug gebracht, so dass sich für die regionsangehörigen Kommunen eine entsprechend niedrigere Zahllast ergibt.

 

Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die äerst angespannte Finanzsituation der regionsangehörigen Kommunen angezeigt, um eine unmittelbare und sofortige Entlastung zu erreichen.

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung und damit auch für die Festsetzung der Regionsumlage ausschließlich zuständig.

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Städteregionshaushalt ist nach dem ersten Budgetbericht 2023 (vgl. SV 2023/0180) unter Berücksichtigung der vorstehenden Weitergabe der saldierten Verbesserungen an die regionsangehörigen Kommunen eine Verbesserung gegenüber dem Haushaltsansatz prognostiziert.

 

 

gez.:

Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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