Beschlussvorlage - 2023/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitergabe der Senkung der LVR-Umlage im Jahr 2023 an die regionsangehörigen Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Antragstellend:
- Thomas Claßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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01.06.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot gemäß § 9 Satz 2 der Kreisordnung NRW, die Entlastungswirkung der Reduzierung der Landschaftsumlage 2023, die sich nach der endgültigen Festsetzung der Umlagegrundlagen 2023 sowie der Senkung des Umlagesatzes im Nachtragshaushalt des LVR auf 4.023.074 € beläuft, saldiert um die Mindereinnahmen bei der Regionsumlage von -278.174 € aufgrund der verringerten endgültigen Umlagegrundlagen, mithin einen Betrag von
4.042.900 €
im Jahr 2023 an die regionsangehörigen Kommunen weiterzugeben.
Sachlage:
Am 20.01.2023 hat das Land NRW die endgültigen Umlagegrundlagen für die Berechnung der Landschaftsumlage sowie der Regionsumlage festgesetzt. Der Landschaftsverband Rheinland hat im Zuge einer Nachtragssatzung den Umlagesatz für das Jahr 2023 auf 15,3 % abgesenkt, im beschlossenen städteregionalen Haushalt ist für 2023 dagegen ein Umlagesatz von 15,65 % berücksichtigt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Entlastungswirkung für die StädteRegion bei der Landschaftsumlage:
Kommune | Umlagegrundlagen | Umlagesatz | Umlagebetrag | Bemerkung |
StädteRegion AC | 1.199.395.836 | 15,65 | 187.705.448 | vorläufige Umlagegrundlagen, geplanter Umlagesatz im HH 2023 StR |
StädteRegion AC | 1.198.590.685 | 15,30 | 183.384.374 | endgültige Umlagegrundlagen, genehmigter Umlagesatz Nachtrags-HH LVR |
Verbesserung |
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| 4.321.074 |
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Gleichzeitig ergibt sich durch die Verringerung der endgültigen Umlagegrundlagen gegenüber der in der Haushaltsplanung der StädteRegion aufgrund der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2023 berücksichtigten Werte eine Mindereinnahme. Diese wird der vorstehenden Verbesserung bei der Landschaftsumlage gegenübergestellt, so dass sich die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen saldierten Beträge als Entlastung von in Summe 4.042.900 € ergeben:
Kommune | LVR-Umlagegrundlagen lt. HH | LVR-Umlagegrundlagen endgültig | Anteil an Verbesserung LVR | Anteil an Verschlechterung Regionsumlage | Veränderungen saldiert |
Aachen | 587.639.363 | 587.222.497 | 2.120.518 | -135.201 | 1.985.317 |
Alsdorf | 100.526.599 | 100.459.907 | 362.047 | -24.468 | 337.579 |
Baesweiler | 47.970.274 | 47.939.054 | 172.673 | -11.472 | 161.201 |
Eschweiler | 120.096.163 | 120.018.026 | 432.292 | -28.713 | 403.579 |
Herzogenrath | 87.173.167 | 87.116.575 | 313.765 | -20.799 | 292.965 |
Monschau | 18.454.853 | 18.443.023 | 66.402 | -4.352 | 62.050 |
Roetgen | 14.649.538 | 14.650.387 | 51.143 | 0 | 51.143 |
Simmerath | 25.272.510 | 25.256.446 | 90.912 | -5.914 | 84.997 |
Stolberg | 122.608.230 | 122.527.765 | 441.440 | -29.547 | 411.893 |
Würselen | 75.005.139 | 74.957.005 | 269.882 | -17.707 | 252.175 |
| 1.199.395.836 | 1.198.590.685 | 4.321.074 | -278.174 | 4.042.900 |
Die aus der letzten Spalte ersichtlichen Beträge werden im Rahmen einer Neufestsetzung der Regionsumlage für das Jahr 2023 auf die Dezemberrate angerechnet und in Abzug gebracht, so dass sich für die regionsangehörigen Kommunen eine entsprechend niedrigere Zahllast ergibt.
Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die äußerst angespannte Finanzsituation der regionsangehörigen Kommunen angezeigt, um eine unmittelbare und sofortige Entlastung zu erreichen.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung und damit auch für die Festsetzung der Regionsumlage ausschließlich zuständig.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Städteregionshaushalt ist nach dem ersten Budgetbericht 2023 (vgl. SV 2023/0180) – unter Berücksichtigung der vorstehenden Weitergabe der saldierten Verbesserungen an die regionsangehörigen Kommunen – eine Verbesserung gegenüber dem Haushaltsansatz prognostiziert.
gez.:
Dr. Grüttemeier