Beschlussvorlage - 2023/0222
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Aachener Laienhelfer Initiative e. V. zur Co-Finanzierung der Peer-Beratung in den Kontakt- und Beratungsstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Antragstellend:
- Müller, Heinz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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31.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Sachlage:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 18.04.2023 beantragt ALI e.V. eine Co-Finanzierung der StädteRegion Aachen zur Durchführung der Peer-Beratung in den beiden Aachener Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörigen.
Begründet wird der Antrag mit dem Umstand, dass die Förderung dieser Peer-Beratung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) seit 2020 von zunächst nahezu vollumfänglich auf nunmehr rd. 36 % in 2024 sinken werde. Der von ALI e. V. zu tragende Eigenanteil sei von 379 € in 2020 auf erwartete rd. 21.400 € in 2023 gestiegen, kombiniert mit einer Stellenreduzierung von 29,2 auf nunmehr 25 Wochenstunden. Den auf 23.590 € (weiter steigenden) Eigenanteil für 2024 könne der Verein nicht mehr aufbringen. Grund für diese Entwicklung sei die steigende Antragszahl beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei konstant gebliebenem Fördertopf, was dazu führe, dass die einzelnen Antragsteller_innen immer weniger erhielten.
Das Vorhalten einer Peer-Beratung hat sich allgemein als wichtiges, zusätzliches Beratungs- und Unterstützungsangebot in der Beratungsarbeit etabliert. Insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist es von besonderer Bedeutung, mit Menschen sprechen zu können, die eine vergleichbare „Leidensgeschichte“ und dabei einen guten Weg gefunden haben. Insofern begrüßt die Verwaltung ausdrücklich das Angebot dieser Peer-Beratung von ALI e.V. in seinen beiden Aachener Kontakt- und Beratungsstellen.
Dennoch spricht sich die Verwaltung gegen die beantragte Co-Finanzierung aus, da dies bedeuten würde, dass die StädteRegion Aachen die zurückgehende Förderung des LVR kompensiert. Ein solches Vorgehen steht dem Grundsatz der Verwaltung entgegen, wonach wegbrechende Fördermittel Dritter nicht durch eigene freiwillige Leistungen kompensiert werden.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Peer-Beratung nicht Gegenstand der mit ALI e. V. bestehenden Leistungsvereinbarung ist.
Rechtslage:
Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss, für den die Zuständigkeit des Städteregionsausschusses gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen gegeben ist.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine
Soziale Auswirkungen:
Der von ALI e. V. nicht mehr leistbare Eigenanteil wird dazu führen, dass das Angebot einer Peer-Beratung in den Kontakt- und Beratungsstellen auf die Höhe der LVR-Förderung (ca. 9 Wochenstunden) zurückgeschraubt werden muss. Hiermit können die aufgezeigten Bedarfe der psychisch erkrankten Menschen nicht ausreichend abgedeckt werden.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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988,5 kB
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