Beschlussvorlage - 2023/0123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er unterstützt den von der Verwaltung eingereichten Verlängerungsantrag zur Fortführung des Projektes Stärkung der niedrigschwelligen Suchtberatung für wohnungslose Menschen“.

 

  1. Er stellt fest, dass das Projekt kostenneutral umgesetzt werden kann und beauftragt die Verwaltung, die finanziellen Auswirkungen bei Projektbewilligung im Budget 2023 zu berücksichtigen sowie die Erträge und Aufwendungen in den Budgetentwurf 2024 einzuplanen.

 

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Sachlage:

 

Der Städteregionsausschuss hat mit Beschluss vom 17.06.2021 (SV-Nr.: 2021/0333) die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen des Projektaufrufes „Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ einen Projektantrag einzureichen. Im Fokus stehen chronisch suchtkranke Frauen, wobei die Hilfe bei Bedarf auch Männern in vergleichbaren Situationen offenstehen soll.

Die Projektteilnahme wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 30.11.2021 für den Zeitraum 01.02.2022 bis 31.07.2023 bewilligt. Nach erfolgter Stellenausschreibung konnte das Projekt mit 1,0 Stelle Soziale Arbeit (Streetwork) personell besetzt und zum 15.02.2022 gestartet werden.

 

Aufgrund eines Projektaufrufes zur Projektfortführung hat die Verwaltung (zur Fristwahrung) einen Folgeantrag gestellt. Das Projekt kann vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2024 fortgeführt werden. Die entstehenden Sachkosten in der üblichen Größenordnung für Fahrtkosten, Büromaterial, Fachliteratur, Druckkosten u. ä. können über das laufende Budget abdeckt werden.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist ein aktueller Sachstandsbericht zum Projekt als Anlage beigefügt.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Im Falle der Projektbewilligung wird das Beschäftigungsverhältnis mit der eingestellten Mitarbeiterin beim sozial-psychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes bis zum 31.12.2024 fortgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der beantragten Förderung in Höhe von rd. 89.000 r die Projektlaufzeit können erneut die entstehenden jährlichen Personalkosten in Höhe von rd. 60.000 zu 100 % gedeckt werden, so dass unter dem Vorbehalt der Projektbewilligung eine Ausnahme vom Personalbewirtschaftungskonzept vorliegt. Die entstehenden Sachkosten in der üblichen Größenordnung für technische Ausstattung, Fahrtkosten, Druckkosten u. ä. können über das laufende Budget abdeckt werden.

 

In den Entwurf des Budgets für das Haushaltsjahr 2024 werden die Personalkosten einerseits sowie die entsprechenden Einnahmen andererseits bei Produkt 07.01.01  Öffentlicher Gesundheitsdienst- eingeplant.

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

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Anlagen

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