Mitteilungsvorlage - 2023/0247

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die Planungen zum städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr erfolgen zum einen auf der überregionalen Ebene mit dem „Gesamtregionalen Radwegekonzept für das Rheinische Revier“ sowie ergänzend auf der städteregionalen Ebene. Für das Gesamtnetz liegt der Koordinierungsgruppe des Netzwerks regionale Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) der Entwurf einer Absichtserklärung einschließlich Netzplan für die gemeinsame Umsetzung durch alle Baulastträger vor (siehe Sitzungsvorlage 2023/0071).

 

In seiner Sitzung am 31.03.2022 hat der Städteregionstag den Netzplan des „Gesamtregionalen Radwegekonzepts für das Rheinische Revier“r den Bereich der StädteRegion als wichtigen Bestandteil des städteregionalen Mobilitätskonzepts beschlossen (Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0151). Weiterhin hat er die Beantragung eines Folgeprojektes „Rheinisches Radverkehrsrevier“ in der Projektträgerschaft des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler befürwortet.

 

Im Dezember 2022 wurde die hierzu erforderliche Kooperationsvereinbarung von allen sieben Mitgliedern des Rheinischen Reviers und vom Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler unterzeichnet. Für investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien hat der Zweckverband beim Land NRW einen Förderantrag eingereicht, der zwischenzeitlich bewilligt wurde.

 

Grundsätzlich soll für jedes Mitglied eine Machbarkeitsstudie für eine wichtige Radachse über das Projekt durchgeführt werden. Der Verwaltung ist es gelungen für das Gebiet der StädteRegion Aachen sogar zwei Studien zu platzieren:

 

  1. Aachen Stolberg Eschweiler Langerwehe ren Kerpen Frechen (- Köln)

Hierbei werden die drei Mitglieder StädteRegion, Kreis Düren und Rhein-Erft-Kreis zusammenarbeiten.

 

  1. (Aachen -) Würselen Alsdorf Baesweiler

Dieser Korridor verspricht nach den bisherigen Untersuchungen das größte Potential an Radfahrenden in der StädteRegion. Das Projekt bietet die ideale Gelegenheit einer Integration mit Planungen für die Regiotram. Die Regiotram wird eine Neuordnung der Verkehrsräume erfordern, so dass die dabei erforderliche Anpassung der Radverkehrsanlagen ggf. auch für den Ausbau der Radachse genutzt werden kann. Ob auch der Abschnitt Aachen rselen Bestandteil der Studie sein wird, ist noch zu klären.

 

Als nächster Arbeitsschritt wird in Workshops unter Beteiligung der betroffenen Kommunen die konkrete Aufgabenstellung für die Machbarkeitsstudien erarbeitet.

 

Zusammen mit folgenden Projekten bzw. Planungen ist damit bereits für alle städteregionsangehörige Kommunen mindestens eine wichtige Radachse in Bearbeitung bzw. im Falle der Vennbahn bereits umgesetzt:

  • RS4 Radschnellweg Euregio,
  • Radvorrangroute Richterich Locht,
  • Bahntrassenradweg Aachen lich,
  • geplante Vorstudien für die Radachsen Alsdorf Eschweiler und Stolberg Hbf Breinig (siehe Sitzungsvorlage 2023/0071, Anlage 2),
  • Vennbahn.

 

r die Vorstudien liegen zwischenzeitlich in den Kommunen Alsdorf, Eschweiler, Stolberg zustimmende Beschlüsse der entsprechenden politischen Gremien vor. Derzeit werden die Leistungsbeschreibungen erstellt.

 

In Anlage 1 sind die Korridore aller genannten Achsen im Entwurf für das städteregionale Radverkehrsnetz hervorgehoben. In den Machbarkeitsstudien sollen im Bedarfsfall auch Varianten der Linienführung untersucht werden.

 

Rechtslage:

Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) sollen die Gemeindeverbände (i.d.R. Kreise) ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes überörtliches Radverkehrsnetz schaffen. Dieses soll sich in das Radvorrangnetz des Landes einfügen.

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die StädteRegion trägt 1/7 des Eigenanteils an den Kosten aller sieben Machbarkeitsstudien sowie des Projektmanagements des Zweckverbands Landfolge Garzweiler. Die finanziellen Mittel in Höhe von max. 30.000 € stehen im laufenden Haushalt im Sachkonto 527901 unter der Kostenstelle 464000 im Produkt 12.02.01 zur Verfügung bzw. werden anteilig auch für die kommenden Haushaltsjahre bis Ende 2025 eingebracht.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die Entwicklung eines Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr in der StädteRegion und im Rheinischen Revier ist eine wichtige Voraussetzung für die Mobilitätswende. Im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 wird 2030 bundesweit eine Einsparung von      3-4 Mio. Tonnen CO2 gegenüber 2017 durch den Ersatz von Autofahrten durch Radverkehr erwartet. Neu- und Ausbaumaßnahmen können abschnittsweise auch zu zusätzlichen Versiegelungen und zu Eingriffen in Natur und Landschaft führen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

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Anlagen

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