Mitteilungsvorlage - 2023/0213
Grunddaten
- Betreff:
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Gründung einer neuen Tourismusorganisation in der südlichen StädteRegion Aachen und dem südlichen Kreis Düren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Antragstellend:
- Lock, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Kenntnisnahme
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17.05.2023
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Sachlage:
Die Verwaltung berichtete zuletzt am 24.11.2022 im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses über den aktuellen Sachstand in Hinblick auf das Thema einer strukturellen Neuausrichtung der touristischen Organisation in den südlichen Teilen der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren (siehe nichtöffentliche Sitzungsvorlage 2022/0402). Frau Astrid Joraschky, Geschäftsführerin des Monschauer Land Touristik e.V., und Herr René Wißgott, Geschäftsführer des Rureifel Tourismus e.V. stellten zudem den aktuellen Sachstand in der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 17.11.2022 vor und standen in der nichtöffentlichen Sitzung für Fragen zur Verfügung.
In das Vorhaben involviert sind neben den beiden genannten Kreisen die Kommunen Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Monschau, Nideggen, Roetgen, Simmerath und Stolberg. Hintergrund der Bemühungen um eine Bündelung der touristischen Arbeit ist das Wissen um die große wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Region und für die Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum.
Es folgt der aktuelle Sachstand:
Organisationsform der künftigen Tourismusorganisation
In enger Abstimmung mit den für den Bereich Beteiligungsmanagement und Controlling zuständigen Stabsstellen/Ämtern des Kreises Düren und der StädteRegion Aachen haben sich die Hauptverwaltungsbeamten sowie Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden der bestehenden Tourismusorganisationen für eine GmbH ausgesprochen, um die Organisation schlagkräftig und schlank aufstellen zu können.
Zur Klärung steuerrechtlicher Fragen und Vorbereitung eines Gesellschaftsvertrages wurde seitens des Monschauer Land Touristik e.V. und des Rureifel Tourismus e.V. ein Fachanwalt für Gesellschafts- und Steuerrecht hinzugezogen, der in enger Abstimmung mit den Geschäftsführern von Monschauer Land Touristik e.V. und Rureifel Tourismus e.V. sowie den für den Bereich Beteiligungsmanagement und Controlling zuständigen Stabsstellen/Ämtern des Kreises Düren und der StädteRegion Aachen bis Anfang Mai einen Entwurf des Gesellschaftervertrags erarbeiten soll. Dieser Entwurf soll im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten sowie Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden der bestehenden Tourismusorganisationen bis Mitte Mai final abgestimmt und den kommunalen Räten, dem Kreistag und dem Städteregionstag (Sitzung am 15.06.2023) noch vor der Sommerpause im Rahmen einer entscheidungsreifen Vorlage vorgelegt werden. Nach erfolgter Beschlussfassung in den 10 beteiligten politischen Gremien würde im nächsten Schritt die verbindliche Finanzauskunft beim Finanzamt angefragt.
Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit
Das Land NRW stellt für Vorhaben der interkommunalen Zusammenarbeit Fördermittel zur Verfügung. Die Geschäftsführungen von Rureifel Tourismus e.V. und Monschauer Land Touristik e.V. haben das Projekt dem für das Förderprogramm zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit der Bitte um Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit vorgestellt. Die Rückmeldung mit einer positiven Einschätzung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Damit können Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Umsetzung des interkommunalen Vorhabens stehen, eine Bezuschussung in Höhe von 90% erfahren. Dies betrifft sowohl Dienstleistungen als auch kooperationsnotwendige Anschaffungen. Als Regelzuwendung für die Durchführung eines interkommunalen Kooperationsverbundes von zwei Kommunen wird eine Zuweisung von 175.000 € gewährt, jedoch maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungsbetrag wird für jede weitere Gebietskörperschaft um 35.000 € erhöht. Davon ausgehend würde die maximale Zuwendung seitens des Landes für das vorliegende Vorhaben bis zu 455.000 € betragen können. Die Voraussetzung für eine Beantragung sind verbindliche Beschlüsse aller beteiligten Gebietskörperschaften, welche im Optimalfall bis zur Sommerpause vorliegen werden. Das zuständige Ministerium hat bereits geäußert, dass Fördermittel erst wieder ab dem Jahr 2024 zur Verfügung stehen. Somit besteht ausreichend Zeit zur Abklärung der förderkonformen Vorgehensweise sowohl untereinander als auch mit der für die Antragsabwicklung zuständigen Bezirksregierung Köln. Die Antragstellung erfolgt über eine der beteiligten Gebietskörperschaften.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung mündlich über den aktuellen Sachstand berichten.
Rechtslage:
Die Tourismusförderung ist eine freiwillige Aufgabe.