Beschlussvorlage - 2023/0166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den aktuellen Sachstand in Bezug auf das Innovationsnetzwerk Tourismus im Rheinischen Revier zur Kenntnis und begrüßt die Beteiligung der StädteRegion Aachen am Folgeprojekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“.
  2. Er stimmt der Unterzeichnung der der Sitzungsvorlage 2023/0166 als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung für das Förderprojekt „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ zu und beauftragt die Verwaltung, sich aktiv in den Prozess der Strategieentwicklung einzubringen.

 

 

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Sachlage:

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 24.03.2022 im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses über den aktuellen Sachstand in Hinblick auf das Innovationsnetzwerk Tourismus im Rheinischen Revier (siehe SV-Nr.: 2022/0057).

 

Das Rheinische Revier bietet die einmalige Perspektive, den gegenwärtigen Transformationsprozess auch als Chance für den Tourismus zu begreifen und zu nutzen. Aus diesen Überlegungen heraus haben die im Rheinischen Revier gelegenen Kreise und Tourismuseinrichtungen im Rahmen des Projektaufrufs Unternehmen.Revier einen gemeinsamen Förderantrag eingereicht und hierfür eine Förderung erhalten. Das Projekt endete im März 2022.

Im Rahmen des Projektes konnte ein gut funktionierendes Netzwerk, bestehend aus den touristischen Akteuren der Teilregionen des Rheinischen Reviers, aufgebaut und etabliert werden. Darüber hinaus wurden eine touristische Vision, Ziele, Leitlinien, touristische Themenschwerpunkte und die angestrebte Positionierung für die Tourismuswirtschaft im Rheinischen Revier entwickelt und in einem ersten Strategiepapier niedergeschrieben (siehe SV-Nr.: 2021/0091).

 

Auf Grundlage des Strategiepapiers wurde von den Netzwerkpartnern ein Folgeprojekt entwickelt und im September 2021 beim Ministerium zur Förderung eingereicht und inzwischen auch bewilligt. Dasrderprojekt Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ soll touristische Koordinierungs- und Vernetzungsstellen schaffen, um den Strukturwandelr die Region aktiv zu gestalten. Angestrebt ist eine gemeinsame Umsetzungs- und Handlungsstrategie die mittel- bis langfristig zu einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen sowie nachhaltigen Tourismusregionhren soll.

 

Projektträger bzw. Leadpartner ist der Rhein-Erft-Kreis. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Vertreterinnen und Vertreter, darunter die Verantwortlichen der Gebietskörperschaften, Tourismusorganisationen, Wirtschaftsförderungen, der Landschaftsverband Rheinland und weitere Institutionen und Verbände in die inhaltliche Arbeit eingebunden.

 

Im Rahmen verschiedener Workshop-Formate und Tourismustage kommt es zudem zu einer breiten Beteiligung von u.a. Gastgewerbe, Freizeitwirtschaft und Kommunen zur Erarbeitung des Strategiekonzepts und Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen zur Destinations-, Standort-, Angebots- und Infrastrukturentwicklung.

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt vollständig (100% - Förderung) durch Mittel des Förderprogramms „STARK“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und durch Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich insgesamt auf 748.051,63 € r die Umsetzung des Projektmanagements, der externen fachlichen Beratung und Betreuung des Projektes, der Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsdienstleistungen und des Aufbaus eines Netzwerkes im Rheinischen Revier.

 

Die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung schafft eine verbindliche Grundlage für die Kooperation im Rahmen des gemeinsamen Projektes und soll seitens der StädteRegion Aachen nach Zustimmung des Städteregionsausschusses von Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier unterzeichnet werden.

 

Rechtslage:

Die Tourismusförderung ist eine freiwillige Aufgabe.

 

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Personelle Auswirkungen:

Das Projekt wird inhaltlich über bestehendes Personal der Stabsstelle S85 begleitet.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die förderfähigen Kosten des Projektes belaufen sich insgesamt auf 748.051,63 €. Das Projekt wird vollständig durch Mittel des Förderprogramms „STARK“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und durch Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW finanziert. Haushalterisch ist das Projekt im Haushalt des Rhein-Erft-Kreises abgebildet, der im Falle von Beauftragungen finanziell in Vorleistung gehen wird. Entsprechend fallen seitens der StädteRegion Aachen keine direkten Kosten bzw. haushaltswirksamen Belastungen durch eine Projektbeteiligung an.

 

Sollten die Beteiligten der Kooperationsvereinbarung im Laufe des Projektes zusätzliche Ausgaben tätigen wollen, welche nicht über die als förderfähig anerkannten Kosten finanzierbar sind, teilen sich diese die Kooperationsparteien zu gleichen Teilen und legen einstimmig fest, ob und welche der zusätzlichen Ausgaben aus Eigenmitteln der beteiligten Parteien finanziert werden. Die Entscheidung setzt eine Prüfung und Genehmigung der Kostenschätzung durch die jeweiligen Verwaltungsgremien voraus.

 

Etwaige Kosten könnten beispielsweise durch eine zusätzliche Veranstaltung oder eine Aufstockung der Eventbudgets o.Ä. entstehen und können zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der Unplanbarkeit nicht beziffert werden.

 

In diesem Fall hätte die StädteRegion Aachen ein Zehntel der zusätzlichen Kosten zu tragen, welche aus bestehenden Sachkonten finanziert werden würden.

 

 

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

Anlage:

Kooperationsvereinbarung

 

 

 

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Anlagen

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