Mitteilungsvorlage - 2023/0155

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die StädteRegion Aachen ist mit der Gigabitkoordination seit 2016 in der Breitbandförderung des Bundes aktiv. Zum aktuellen Sachstand wird wie folgt berichtet:

 

Weiße-Flecken-Programm

Im Rahmen des sogenannten „Weiße Flecken Programm“ wurde ein Förderantrag zum Ausbau unterversorgter Gebiete (<30 Mbit/s im Download) in den Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würselen gestellt. Nach langwierigen Genehmigungs- und Vergabeverfahren befindet sich das Projekt seit März 2021 in der baulichen und technischen Umsetzung. Im Zuge dessen sind bislang rund 2500 Adressen für den geförderten Ausbau vorgesehen.

Hiervon entfallen auf das Stadtgebiet Würselen 44 Privatadressen und sieben Schulen. Die Arbeiten zur Erschließung dieser Würselener Adressen konnten im letzten Quartal 2022 vollständig abgeschlossen werden. In Herzogenrath (614 Privat-, 16 Gewerbeadressen, 5 Schulen) und Alsdorf (1829 Privat-, 45 Gewerbeadressen, 14 Schulen und Kindergärten) sind die Arbeiten an der zu bauenden Trasse bereits zu 90 bzw. 80 Prozent fertigstellt. Kommunen übergreifend sind bereits rund 80 Prozent der geplanten Anschlüsse baulich hergestellt. Aufgrund noch zu erstellender Zuleitungen und Anbindungen an die Verteilnetze etc. sowie das noch ausstehenden Einblasen der Glasfaser können auf einigen dieser Anschlüsse bislang noch keine aktiven Verbindungen geschaltet werden. Das Einblasen wird in den nächsten Monaten erfolgen und die tatsächliche Nutzung der Glasfaser ermöglicht. Der geplante Projektabschluss war ursprünglich für Juni 2023 geplant.

Im Februar hat die Verwaltung einen Änderungsantrag beim Projektträger des Bundes eingereicht, um eine Veränderung der Liste der auszubauenden Adressen vorzunehmen. Mit diesem Antrag sollen weitere unterversorgte Adressen nachträglich hinzugenommen werden, die - aufgrund von Fehlern in der Datenlage und fehlerhaften Rückmeldungen der Telekommunikationsunternehmen im Markterkundungsverfahren - ursprünglich nicht im Förderprojekt vorgesehen waren. Diese Veränderungen beinhalten darüber hinaus Neubauten als ckenschlüsse, welche erst in den letzten Jahren entstanden sind, und trägt gleichzeitig den veränderten Richtlinien Rechnung. So können aufgrund einer veränderten Richtlinie zur Förderung nun auch weitere Schulen in dem Programm ausgebaut werden. Mit dem eingereichten Änderungsantrag sollen nunmehr 13 Schulen neu aufgenommen werden, drei Schulen entfallen aus dem Projekt, da diese schon anderweitig erschlossen wurden. Somit bleiben in Würselen und Alsdorf nur noch vier Schulen, welche nicht förderfähig sind, ohne Glasfaseranschluss übrig. Dieser wird nun in Kooperation mit den Kommunen eigenwirtschaftlich nachgeholt, sodass alle Schulen in den drei Kommunen mit Glasfaser versorgt sein werden. Gleichzeitig werden mit dem Änderungsantrag 72 Privat- und Gewerbeadressen hinzugefügt, während 36 - bereits auf anderen Wegen erschlossene - Adressen herausgenommen werden können.

Durch diese Ausweitung des Förderprojektes wird sich die zu fördernde Wirtschaftlichkeitslücke um 2.379.813,93 Euro auf nun insgesamt 19.845.775,28 Euro erhöhen. Die Förderquote des Bundes beträgt 50 Prozent, die zu beantragende Kofinanzierung des Landes NRW deckt weitere 46,98 Prozent der Kosten, während die übrigen Kosten (3,02 Prozent) als Eigenanteil von der Stadt Herzogenrath getragen werden. Die Städte Alsdorf und Würselen sind weiterhin durch den Haushaltssicherungsstatus während der Beantragung vom Eigenanteil befreit. Als neues Projektende wurderz 2025 beantragt. Aktuell steht ein geänderter Bescheid des Bundes noch aus. Bezüglich der bilanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung nach Eingang des Bescheides im Herbst erneut zwecks Beschlussfassung an die politischen Gremien herantreten.

 

Graue-Flecken-Programm

Als Programm zur Nachfolgeförderung wurde Anfang April 2023 die Richtlinie zum sogenannten „Graue Flecken Programm“ des Bundes veröffentlicht. In diesem Programm werden alle Adressen förderfähig, welche unterhalb einer Versorgung von 200mbit/s symmetrisch oder 400mbit/s im Download liegen. De Facto werden damit alle noch nicht mit FTTH/B und HFC Netzen erschlossenen Adressen förderfähig. Die StädteRegion hat zur gemeinsamen Antragsstellung in diesem Programm Aufgabenübertragungen der sechs Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen, Würselen und Simmerath erhalten. Zur Vorbereitung der Antragsstellung wurden bereits Fördermittel zur Beratungsförderung bewilligt. Die Beratung mit der Firma MICUS Strategieberatung erfolgt seit Januar 2023 zunächst im Rahmen einer IST-Analyse. Im weiteren Verlauf werden ein Markterkundungsverfahren durchgeführt sowie die Antragsstellung vorbereitet.

Der Fördermittelgeber hat zur Bewilligung der Anträge das neue Instrument der Länderbudgets eingeführt, um eine bundesweit gerechtere Förderung zu ermöglichen. Dem Land NRW stehen dabei zukünftig jährlich 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewertung der Anträge erfolgt dabei seitens des Fördermittelgebers unter neuen Voraussetzungen. So werden die Projektanträge in vier Kategorien bewertet. Dabei ist entscheidend, wie viele Weiße Flecken noch nachträglich erschlossen werden sollen, wie groß die Differenz zwischen zu fördernden Adressen und eigenwirtschaftlichem Ausbau ist, wie stark die interkommunale Zusammenarbeit ist und wie ländlich die zu fördernden Gebiete geprägt sind. Werden mit einem Förderantrag mehr als 300 Punkte erreicht, kann dieser mit der sogenannten „fast lane“ direkt bewilligt werden. Wird diese Punktzahl unterschritten, gelangt der Antrag auf eine Warteliste bis zum Ende des jeweiligen Förderaufrufs um dann, nach Verfügbarkeit des übrigen Länderbudgets, beschieden zu werden. Zukünftig sollen zwei Förderaufrufe pro Jahr erfolgen.

Darüber hinaus wurde die Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW noch nicht veröffentlicht. Bereits jetzt kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die kommunalen Eigenanteile von 10 auf 20 Prozent bzw. von 0 auf 10 Prozent für Haushaltssicherungskommunen angehoben werden.

 

Das Markterkundungsverfahren (MEV), als zwingende Voraussetzung für die Antragsstellung, hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neues MEV durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund und vor allem aufgrund der dynamischen Entwicklungen im eigenwirtschaftlichen Ausbau hat sich das Fachamt dazu entschieden, im nun erfolgten ersten Förderaufruf keinen Förderantrag einzureichen und stattdessen nach Klärung der Ausbaulage erst in 2024 in das Förderverfahren einzusteigen. Dies wird mit der Durchführung des MEV Anfang 2024 begonnen.

 

Die Kommunen Stolberg und Eschweiler sowie die Stadt Aachen bereiten eigene Anträge im „Graue Flecken Programm“ vor. Die Stadt Monschau hat bereits eine Förderzusage erhalten und wartet nun auf die Kofinanzierung des Landes. Auch in diesen llen bleibt die Gigabitkoordination unterstützend tätig.

 

Eigenwirtschaftlicher Ausbau

In den vergangenen Monaten hat bei vielen Telekommunikationsunternehmen ein umfassender Paradigmenwechsel stattgefunden, während gleichzeitig auch neue Marktakteure aufgetreten sind. War der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau in der StädteRegion bislang vor allem durch regionale Versorger wie NetAachen und Relaix sowie die Deutsche Glasfaser geprägt, spielt der großflächige eigenwirtschaftliche Ausbau nun auch eine zentrale Rolle bei den größeren Playern. Die StädteRegion ist hierbei Ansprechpartnerin für alle Beteiligten; sie koordiniert und initiiert die Ausbaubestrebungen, auch vor dem Hintergrund der übergeordneten strategischen Koordination.

Ziel ist es in der Kombination aus gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau eine 100 prozentige Glasfaserversorgung für die StädteRegion zu erreichen.

Hierbei steht im Fokus, dass möglichst wenige Steuergelder in Form von Förderung und Eigenanteilen der Kommunen eingesetzt werden und das maximale Potenzial des Marktes ausgeschöpft wird. So ist es bspw. bereits gelungen, Kooperationsverträge über den eigenwirtschaftlichen Ausbau in Alsdorf (mit 22.000 Haushalten) und Würselen (zunächst 14.000 Haushalte) zu schließen. Zu umfassenden Maßnahmen für die Kommunen Baesweiler, Herzogenrath und Eschweiler finden derzeit intensive Abstimmungsgespräche statt. Mit einem zu fixierenden Ergebnis für diese Kommunen ist noch im Laufe dieses Jahres zu rechnen. Diese Ausbaubestrebungen werden durch die StädteRegion und die Kommunen in Form von Absichtserklärungen unterstützt, in denen bspw. Regelungen zum Tiefbau fixiert werden. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeitsarbeit zur Infrastruktur „Glasfaser“ mit Presseterminen, Anschreiben und Infoveranstaltungen unterstützt. Neben den Ansprechpersonen in den Kommunen ist ebenfalls die Gigabitkoordination für Anliegen und Fragen der Bürger_innen ansprechbar.

 

hrend in Roetgen bereits rund 97 Prozent der Adressen mit Glasfaser versorgt werden können, wird ein ähnlicher Prozentsatz in der nächsten Zeit auch in Simmerath erreicht werden können. Hier waren weitere Nachfragebündelungen der Deutschen Glasfaser erfolgreich. Einzig der Ort Dedenborn (mit Seifenauel) wird trotz erfolgreicher Vorvermarktung doch nicht ausgebaut. Hier und in einzelnen Randlagen wird das vorgenannteGraue Flecken Programm“ zum Zuge kommen und die letzte Meile erschließen. In Stolberg findet derzeit, in den von der Flut 2021 betroffenen Gebieten, der eigenwirtschaftliche Wiederaufbau der Deutschen Telekom statt. Darüber hinaus findet ein geförderter Ausbau im Sonderaufruf Gewerbegebiete statt. Ebenfalls werden aktuell weitere Gebiete für den eigenwirtschaftlichen Ausbau geplant. In Monschau stehen neben dem bereits bewilligten Förderantrag ebenfalls weitere Gespräche für einen möglichen marktgetriebenen Ausbau an, um das Fördervolumen ggf. noch reduzieren zu können.

 

Diese umfassenden Ausbaubestrebungen und weitere Planungen sollen in den nächsten Monaten durch die Verwaltung gebündelt und in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortlichen in einem Breitbandentwicklungsplanr die StädteRegion Aachen festgehalten werden. Dieser wird als Perspektive auf die nächsten fünf Jahre den IST Zustand, die Planungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, sowie die r die Förderung vorgesehenen Gebiete darstellen und die Gesamtstrategie für das 100 Prozent Glasfaser-Ziel aufzeigen.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Zuge des Änderungsantrags für das „Weiße Flecken Programm“ wird die Wirtschaftlichkeitslücke des Ausbauprojekts auf 19.845.775,28 Euro erhöht. Dies wird sich mit Veränderungen des Zahlungsplans in den Jahren 2023, 2024 und 2025 auf Produkt 15.01.01., Teilprodukt 990100, Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“r die Bereitstellung von Mitteln zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen des Bundesförderprogramms auswirken. Für die StädteRegion Aachen fällt kein Eigenanteil an. Die Abrechnung mit dem ausbauenden Unternehmen sowie die Mittelabrufe bei den Fördermittelgebern und der Kommune erfolgen über die StädteRegion. Aktuell steht ein geänderter Bescheid des Bundes noch aus. Bezüglich der bilanziellen Auswirkungen wird die Verwaltung nach Eingang des Bescheides im Herbst erneut zwecks Beschlussfassung an die politischen Gremien herantreten.

 

Die Einleitung eines Antragsverfahrens im „Graue Flecken Programm“rde im weiteren Verlauf der Antragsstellung zur Einplanung ähnlicher Sachkonten wie im „Weiße Flecken Programm“r die Folgejahre führen. Auch hier trägt die StädteRegion keinen Eigenanteil.

 

Die kommunalen Projekte zum eigenwirtschaftlichen Ausbau begleitet das Fachamt mit diversen unterstützenden Leistungen. Für diese stehen Mittel im Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“r die Bereitstellung von Mitteln zur Koordination der Aktivitäten im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur (SV-Nr.: 2019/0258) sowie zur Beteiligung an regionalen Projekten zur Verfügung.

 

 

 

Im Auftrag:

gez.:Terodde

 

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