Mitteilungsvorlage - 2023/0153

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Wie in den vergangenen Jahren (siehe zuletzt Vorlage 2022/0102) legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Existenzgründungs- und Unternehmensberatung vor.

 

Unternehmensberatungen

Die Auswirkungen extern induzierter Mangelsituationen inklusive der damit einhergehenden Teuerungen (Energie, Materialien, Kapital) waren in der städteregionalen Wirtschaftslandschaft im Jahr 2022 deutlich spürbar. Obwohl sich die Anzahl der Unternehmensberatungen auf einem noch etwas geringeren Niveau im Vergleich zu den Vorjahren bewegte (s.u.), nahm die Anzahl gestellter Förderanträge für Investitionsvorhaben merklich ab. Diese Abnahme fiel umso deutlicher aus, als dass das Vorjahr 2021 hinsichtlich des wichtigsten Unterstützungsmechanismusses, dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP), aufgrund von temporär sehr vorteilhaft verbesserten Konditionen herausragend war.

 

2022 wurden in der Stabsstelle 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa 83 Beratungsfälle bearbeitet. Es wurden 69 Unternehmen in Finanzierungs- und Förderungsfragen beraten, davon in 45 Fällen zu RWP. Die Relationen blieben dabei vergleichbar zu den Vorjahren bei einem um ca. 15 Prozent verringerten Gesamtvolumen.

 

 

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Nach dem extrem starken Antragsjahr 2021, in dem kurzfristig vergünstigte Bedingungen (erhöhte anrechenbare Förderbeträge bei geringeren benötigten Arbeitsplatzschaffungen) mit noch gültigen Coronaerleichterungen so waren z.B. auch Großunternehmen antragsberechtigt zusammenfielen und für einen historischen Höchststand an Anträgen, bezogen auf Anzahl, Fördersummen, Investitionen und geschaffener Arbeitsplätze, in der StädteRegion Aachen sorgten, sind 2022 alle Kennzahlen stark gefallen und bewegen sich auf dem Niveau der Jahre vor 2021. Ein Ausdruck der immer noch hohen Bemessungsgrundlagen ist dabei, trotz der geringeren Antragszahl und weniger geschaffene Arbeitsplätze, die seit 2014 immerhin vierthöchste erhaltene Fördersumme.

 

Die beschriebene Entwicklung betrifft nicht nur die StädteRegion, laut Aussage des Fördermittelgebers NRW.Bank ist die Anzahl der bewilligten Anträge im gesamten Bundesland um ca. 70 Prozent eingebrochen bei gleichbleibend hoher Bewilligungsquote. Dass viele Unternehmen in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ihre Investitionsvorhaben zurückstellen und begonnene Anträge zurückziehen/ruhen lassen, belegt auch die städteregionale Statistik: den sieben positiv beschiedenen Anträgen stehen lediglich zwei Absagen gegenüber (eine davon aufgrund eines Verfahrensfehlers, Antrag wurde inzwischen neu gestellt). Gleichzeitig wurden von Seiten des Fachamtes 18 planungs- und immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen eingeholt. Somit wurde die Hälfte aller Anträge im laufenden Verfahren aus unterschiedlichen Gründen von Seiten der Unternehmen abgebrochen.

 

hrend die übliche Förderkulisse vor allem Förderkredite mit Zinsvergünstigungen und Haftungsfreistellungen umfasst, können Unternehmen im Gebiet der StädteRegion Aachen seit dem 01.07.2014 mittels RWP durch nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse unterstützt werden (vgl. SV-Nr. 2014/0288). Die investitionsgebundene Förderung setzt u.a. überregionalen Absatz, Investitionen von mindestens 150.000 € sowie Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen voraus. Alternativ kann eine lohnkostenbezogene Förderung über 2 Jahre für die Schaffung von Arbeitsplätzen mit überdurchschnittlichen Qualitätsanforderungen und einem Bruttoarbeitslohn plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung über 50.000 € p.a. beantragt werden.

 

Die Beratung von Unternehmen durch das Fachamt erfolgt i.d.R. über einen längeren Zeitraum. Vor allem bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm müssen die anspruchsvollen Antragsschritte detailliert erarbeitet werden. Die Hilfestellung bei der umfangreichen Antragstellung wird daher von den Firmen gerne in Anspruch genommen. Oft sind auch weitere Abstimmungen mit den jeweiligen Steuerberatern und Hausbanken nötig.

 

Das Fachamt ist zudem bei der Antragsbearbeitung durch die NRW.Bank und die Bezirksregierung involviert, bei der u.a. bau- und umweltrechtliche Stellungnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern in den Kommunen sowie dem städteregionalen Umweltamt abgegeben werden.

 

Existenzgründungsberatungen

In 2022 wurden 14 Existenzgründungen beraten. Damit bewegt sich die Anzahl auf dem Niveau der Vorjahre.

Von den 14 Beratungen entfielen sechs auf potentielle Gründerinnen, die erfreulich hohe Quote von 42 Prozent entspricht damit genau dem Bundesschnitt bei den Existenzgründungen von Frauen, welcher seinerseits seit dem Vorjahr von 38 auf 42 Prozent angestiegen ist.

 

Die Gründungsberatung umfasst dabei Erst- und Intensivberatung, die Hilfe bei der Erstellung von Businessplänen, Förderungsberatung sowie die Abgabe von fachkundigen Stellungnahmen bei der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit oder des Einstiegsgeldes beim Jobcenter. In das erweiterte Themengebiet fällt auch die begleitende Mentorentätigkeit im Rahmen des sog. Gründerstipendium.NRW.

 

Die Existenzgründungsberatung wird ergänzt durch die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen der GründerRegion Aachen und des StarterCenters sowie die damit verbundene Vorbereitung und Beteiligung an AC²-Wettbewerben und -Veranstaltungen.

 

Die städteregionale Existenzgründungsberatung ist durch die Zusammenarbeit in der GründerRegion und im StarterCenter regional abgestimmt. Aufgrund der räumlichen Nähe sind die StarterCenter-Büros in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Handwerkskammer (HWK) in der Regel die ersten Anlaufstellen in der StädteRegion Aachen. Dort erhalten die Gründungsinteressierten Erstinformationen, z.B. Broschüren, sowie konkrete Hinweise auf weitere Ansprechpartner mit spezifischen Fachkompetenzen. Die angehenden Gründer_innen besuchen vor Beginn der Beratung ein dreistündiges Basisseminar mit dem Namen EXISTENZIA. Seit 2021 werden die Veranstaltungen auch online als Webinare angeboten.

 

Die IHK und die HWKhren danach die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für die jeweiligen kammerzugehörigen Wirtschaftsbereiche durch. Die AGIT berät technologieorientierte Gründungen (siehe auch Vorlage 2021/0063).

Die Berater der Wirtschaftsförderungsgesellschaften und –ämter (hier S 85) begleiten darüber hinaus diejenigen Gründer, die nicht Handwerkskammer- oder IHK-zugehörig sind (z.B. alle Freiberufler, Gründer mit anderer Kammerzugehörigkeit wie Ärztekammer, Apothekenkammer oder Architektenkammer).

Details zu den Beratungszahlen können den folgenden Aufstellungen entnommen werden:

 

 

Existenzgründungs- und Unternehmensberatung 2022

 

Beratungsfälle insgesamt   83

 

- davon Existenzgründungen  14

- davon Unternehmen   69

- davon RWP-Beratungen    45

 

 

Verteilt auf Standorte

 

Alsdorf   11

Baesweiler   7

Eschweiler   9

Herzogenrath  11

Monschau   6

Roetgen   3

Simmerath   4

Stolberg   6

rselen   15

Aachen   9

StädteRegion*  8

 

*Es kommen verschiedene Standorte in der gesamten StädteRegion in Frage; das Unternehmen bzw. der/die Gründer/in haben sich noch nicht endgültig entschieden.

 

Entwicklung Existenzgründungs- und Unternehmensberatung seit 2012

 

2015  2016  2017  2018  2019  2020  2021  2022

 

Beratungsfälle insgesamt   122     99     104    91      98      93      95      83

 

-davon Existenzgründungen 39       34     34      24      22      14      13      14

-davon Unternehmen  83       65     70      67      76      79      82      69

-davon RWP-Beratungen  58       45     55      52      58      51      55      45

 

Anmerkung: Viele Beratungen ziehen sich über einen längeren Zeitraum und können daher in verschiedenen Jahren erfasst sein.

 

Bewilligte RWP-Anträge seit 2014

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

bewilligte Anträge

1

8

13

9

12

13

8

29

7

Bewilligter Zuschuss in T€

158

1.139

1.977

1.149

2.604

5.714

1.554

19.751

1.942

damit verbund. Inv. in T€

1.583

7.537

14.941

12.488

38.351

37.811

18.653

77.631

12.437

gesicherte Arbeitsplätze

165

230

352

188

338

370

524

k.A.

263,52

neue Arbeitsplätze

0

39

58,5

33,7

92

104

53

152

38,26

 

Aus der Tabelle lässt sich die Entwicklung der Inanspruchnahme des RWP-Förderprogramms im Bereich der Unternehmensförderung und damit die Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in der StädteRegion Aachen ablesen.

 

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) wurde im Dezember 2021 mit einer neuen Richtlinie mit Wirkung ab dem 01.01.2022 verlängert bis zum 31.12.2027. Zum 01.01.2023 wurde die deutschlandweite Rahmenrichtlinie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) abgeändert, entsprechend wird im Verlaufe des Jahres mit einer Anpassung der RWP-Richtlinie gerechnet.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Rechtslage:

Die oben genannte Aufgabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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