Beschlussvorlage - 2023/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
A) Beschlussvorschläge der Antrag stellenden Fraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, die ökonomischen Folgen der Autobahnteilsperrung A544 im Rahmen des Ersatzneubaus der Haarbachtalbrücke auf den regionalen Wirtschaftsstandort zu ermitteln.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zu eruieren, inwieweit zur Unterstützung der regionalen Unternehmen, die von der Sperrung wirtschaftlich betroffen sein werden, Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes abgerufen werden können.

 

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft,
(Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus vorzustellen.

 

B) Geänderte Beschlussvorschläge der Verwaltung:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Ergebnisse der Unternehmensbefragungen von IHK Aachen und HWK Aachen zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der Wirtschaftskammern, beim Land NRW für die Bereitstellung von Fördermitteln zur Abmilderung von wirtschaftlichen Härten zu werben.

 

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen der Sperrung der A544 zu informieren.

 

 

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Sachlage:

Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 08.03.2023, den Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche Folgen der Sperrung der A544 aufgrund des Ersatzneubaus der Haarbachtalbrücke“ in die Tagesordnung aufzunehmen
(s. Anlage 1).

 

Die ankündigte Sperrung der A544 im Rahmen des Ersatzneubaus der Haarbachtalbrücke wird zu massiven Einschränkungen für Betriebe in der Stadt Aachen sowie in den umliegenden Kommunen führen. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Befragungen der Mitgliedsbetriebe von Handwerkskammer Aachen (HWK) und Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK). Beide Wirtschaftskammern der Region haben sich bereits intensiv mit den wirtschaftlichen Folgen der angekündigten Sperrung sowie möglichen Lösungsansätzen beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde auch bereits die Bereitstellung von möglichen Fördermitteln des Landes NRW (Zuschusskredite und Strukturhilfen der NRW Bank) für betroffene Unternehmen geprüft, wie sie für Unternehmen in Südwestfalen zur Verfügung stehen, die wirtschaftliche Härten aufgrund der Sperrung der Rahmede-Talbrücke (Stadt Lüdenscheid, Region Südwestfalen) nachweisen können.

 

Nach Auskunft der IHK Aachen steht das Wirtschaftsministerium dazu auf dem Standpunkt, dass die Auswirkungen der A544 Sperrung nicht mit den Auswirkungen der Sperrung der Rahmede-Talbrücke vergleichbar sind, da diese Brücke ohne eine Vorlaufzeit gesperrt wurde und dort im Gegensatz zur A544 keine belastbaren Ausweichstrecken zur Verfügung stehen. Über die Möglichkeit von Hilfen seitens des Landes soll erst wieder gesprochen werden, wenn die Sperrung vollzogen ist.

Von Seiten der Wirtschaftskammern ist dementsprechend geplant, eine erneute Befragung 4 bis 6 Wochen nach der Sperrung durchzuführen, da zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, wie sich der Verkehr auf dem Ausweichnetz verhält und ob Unternehmen weitere Ausweichstrategien wie bspw. betriebliches Mobilitätsmanagement, vermehrtes Homeoffice oder Co-Working-Spaces im Umland nutzen. Somit ist die Betroffenheit der Unternehmen dann unmittelbar vorhanden und belegbar.

 

Beide Wirtschaftskammern werden im Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 17.05.2023 über die Befragungsergebnisse bei ihren Mitgliedsunternehmen und flankierende Maßnahmen berichten. Die wichtigsten Ergebnisse der Befragungen sind in den Anlagen 2 und 3 zu dieser Vorlage dargestellt.

Bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen der Brückensperrung liegt ebenfalls ein SPD-Antrag vor. Dieser wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 24.05.2023 behandelt.

 

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Ökologische Auswirkungen:

Keine.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Sperrung einer wichtigen Verkehrsachse wie der A544 kann zu wirtschaftlichen Einbußen für eine große Zahl von Gewerbetreibenden in der StädteRegion Aachen führen und somit Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region gefährden.

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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Anlagen

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