Beschlussvorlage - 2023/0058-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturwandel in der StädteRegion Aachen - aktuelle Sachstände und weitere Projektunterstützungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Beteiligt:
- Büro des Städteregionsrates
- Verfassend:
- Albring, Sebastian | Clermont, Cyros
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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17.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt, das folgende Projekt über den städteregionalen Fonds zur Förderung des Strukturwandels zu bezuschussen:
- Euregio Railport (10.000 Euro brutto)
- Er nimmt die aktuellen Sachstände zu den im Strukturwandel eingereichten Projekten aus der StädteRegion Aachen im Förderverfahren der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH sowie die aktuellen Informationen zum Strukturwandel zur Kenntnis.
Sachlage:
Unterstützung weiterer Projekte:
Die StädteRegion Aachen unterstützt Projektträger, die in der Qualifizierungsphase von strukturwandelrelevanten Vorhaben von städteregionaler Bedeutung stehen (s. SV-Nr. 2023/0058). Die Auswahl erfolgt gemäß den Kriterien zur Unterstützung von strukturwandelrelevanten Vorhaben (s. SV-Nr. 2022/0057-E2). Für folgendes Vorhaben liegt ein Antrag vor:
Euregio Railport (EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH)
Projektvolumen: ca. 115.000.000 Euro
1. Beitrag zum WSP 1.1:
Bis 2030 soll laut dem Bundesverkehrswegeplan die Transportleistung auf der Schiene um ca. 43 % ansteigen. Dabei fehlt es im deutschen Netz an vielen Stellen an der nötigen Infrastruktur und insbesondere an Umschlaganlagen und Überholgleisen für den Betrieb von Güterzügen mit der europäischen Standardlänge von 740 m. Der Euregio Railport soll daher als Containerumschlagplatz im Umfeld des Stolberger Hauptbahnhofs seinen Beitrag für einen effizienten Güterverkehr auf der Schiene entlang des europäischen Güterverkehrskorridor Rhine-Alpine (TEN-Kernnetz – RFC1) leisten und das gesamte Rheinische Revier mit Gütern versorgen. Durch die Verfügbarkeit der notwendigen Gleisinfrastruktur und deren Elektrifizierung, entsteht ein moderner Terminal für Güterzüge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken. Auf den angrenzenden, ausgewiesenen Industrie- und Gewerbeflächen soll der „Logistic Mobility Campus Stolberg“ entstehen und in Verbindung zum Euregio Railport zusätzliche Arbeitsplätze in den Bereichen Logistik und Mobilität schaffen. Das Vorhaben unterstützt somit im Sinne des Wirtschafts- und Strukturprogramms in der Version 1.1 die Transformation in eine leistungsstarke und vernetzte Region.
2. Räumlicher Bezug zur StädteRegion Aachen:
Das Vorhaben „Euregio Railport Stolberg“ soll in unmittelbarer Anbindung an den Stolberger Hauptbahnhof umgesetzt werden. Gleichzeitig werden durch das Vorhaben die Kapazitäten für den Containerumschlag und die Versorgung mit Gütern in der gesamten Region gesteigert.
3. Stand im Förderverfahren:
In der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH am 08.04.2022 hat das Vorhaben den „Dritten Stern“ erhalten. Damit wurde das Sterneverfahren erfolgreich durchlaufen. Die formelle Einreichung des Förderantrags wird vorbereitet.
4. Beantragter Zuschuss:
Die Antragstellenden planen im Hinblick auf eine zukünftige Vermarktung des Euregio Railports an potentielle Betreibende, eine Potentialanalyse bei einem Hochschulinstitut in Auftrag zu geben. Dabei sollen die ansässigen Unternehmen der Kupferstadt Stolberg und der umliegenden Kommunen bezüglich des Potenzials der Verlagerung des Warentransports von der Straße auf die Schiene sowie die Auslastung der Schienenverbindungen analysiert werden.
Für die Kosten der Potenzialanalyse i.H.v. 30.000 – 40.000 Euro wird ein Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro brutto aus dem städteregionalen Fonds zur Förderung des Strukturwandels beantragt.
Aktuelle Sachstände im „Sterneverfahren“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH und weitere Informationen
In der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH am 17.03.2023 wurde das Projekt „Sportpark Soers“ als eines von drei Projekten aus dem Fördergegenstand Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur des dritten Förderaufrufs REVIER.GESTALTEN in das Förderverfahren aufgenommen.
Mit Stand der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 02.12.2022 wurden bislang 181 Projekte und Gesamtvorhaben aus dem Rheinischen Revier in den unterschiedlichen Förderkulissen in das Förderverfahren aufgenommen.
Die Projekte verteilen sich dabei wie folgt auf die unterschiedlichen Förderprogramme:
Vorprogramm (Aufrufe abgeschlossen):
- SofortprogrammPLUS: 77 aktive Gesamtvorhaben,
- Starterpaket Kernrevier: 23 aktive Gesamtvorhaben,
Regelprogramm:
- REVIER.GESTALTEN: 73 aktive Gesamtvorhaben,
- ReViergewinnt (Stadtentwicklungsprogramm RR): 8 aktive Gesamtvorhaben.
Ein detaillierter Überblick zum aktuellen Stand der eingereichten Strukturwandelprojekte in den unterschiedlichen Förderkulissen aus der StädteRegion Aachen (s. Anlage 1) sowie dem gesamten Revier (s. Anlagen 2-5) ist den angehängten Tabellen zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass die Auflistung der „Sterne“ in den Anlagen durch den Beschluss der Landesregierung, das Sterneverfahren abzuschaffen, obsolet ist. Die Erarbeitung eines neuen Förderverfahrens dauert noch an.
Darüber hinaus konnte mit der Zukunftsagentur und dem Revier folgendes Thema diskutiert werden:
Das Rheinische Revier steht vor einem prägenden Umbruch: Sowohl der Struktur- als auch der Klimawandel wirken sich nachhaltig auf die Lebensbedingungen aus. Mit der Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie verfolgt die Zukunftsagentur das Ziel, das Rheinische Revier auf die Risiken und Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Dabei gilt es, negative Auswirkungen des Klimawandels wirksam zu mindern und den Strukturwandel vor dem Hintergrund der Herausforderung Klimawandel besser zu bewältigen. Idealerweise werden dabei Synergieeffekte zwischen Strukturwandel und Klimaanpassung erkannt und genutzt. Die Klimaanpassungsstrategie wird im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses entwickelt. Adressiert werden die Städte und Landkreise im Rheinischen Revier ebenso wie verschiedene öffentliche und private Organisationen aus der Region. Die Studie sieht unterschiedliche Formate zur zielgruppenspezifischen Beteiligung vor, um damit gemeinsam Bedarfe, Ideen und schließlich konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rheinischen Revier diskutieren und entwickeln zu können. Neben einer Befragung wurde eine interaktive Karte („KlimaMap“) aufgebaut, in der Bürger_innen Orte in Ihrem Lebensumfeld markieren können, die von Klimafolgen betroffen sind (z.B. hitzeanfällige oder von Starkregen betroffene Orte). Die „KlimaMap“ ist noch bis zum 31.08.2023 über https://rr.klimamap.de/ zu erreichen.
Rechtslage:
Die Aufgabe ist freiwillig.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2023 stehen im Produkt 15.01.01 unter dem Sachkonto 531521 „Zuschüsse zur Förderung des Strukturwandels“ Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Hiervon sind 8.000 Euro zur Unterstützung des „GründerHub“ (s. SV-Nr. 2022/0057) und 15.000 Euro zur Unterstützung des „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“ vorgesehen. Im Zuge der Weiterqualifizierung des Projektes „SPNV-Machbarkeitsstudien Rheinisches Revier“ hat der antragsstellende NVR entschieden, die Eigenanteile der einzelnen Gebietskörperschaften selber zu tragen, sodass die Strukturmittel, die für das Projekt im Zeitraum 2021-2026 gebunden waren, zur Unterstützung weiterer Projekte verwendet werden können (vgl. SV-Nr.: 2021/0387 & SV-Nr.: 2022/0057-E3). Unter Berücksichtigung der nicht weiter benötigten Mittel für die „SPNV-Machbarkeitsstudien Rheinisches Revier des NVR“ stehen für das laufende Haushaltsjahr noch Mittel i.H.v. 127.000 Euro zur Verfügung, sodass die Finanzierung des im Beschlussvorschlag genannten Projektzuschusses i.H.v. 10.000 Euro gedeckt ist.
Ökologische Auswirkungen:
Mit den Strukturfördermitteln werden Innovationen und Projekte angestoßen und umgesetzt, die sich unmittelbar ökologisch auswirken.
Soziale Auswirkungen:
Die aktive Gestaltung des Strukturwandels sichert bzw. schafft Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region.
gez.: Dr. Grüttemeier
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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282 kB
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2
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602,4 kB
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3
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4
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(wie Dokument)
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739,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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820,7 kB
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