Beschlussvorlage - 2023/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den in der Sitzung des Städteregionstages am 30.03.2023 vorgelegten Gesamtbericht (Vorläufige Fassung) über die überörtliche Prüfung der StädteRegion 2022/2023 (Anlage der Sitzungsvorlage 2023/0076) zur Kenntnis.

 

Er begrüßt das in der Vorlage 2023/0228 beschriebene Verfahren, damit die durch die GPA gesetzte Frist eingehalten werden kann.

 

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Rechtslage:

Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legt der Städteregionsrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Städteregionsrat hat zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Städteregionstag über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Nach Abs. 7 beschließt der Städteregionstag über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.

 

 

Sachlage:

Mit Mail vom 16.03.2023 erhielten der Städteregionsrat und der Kämmerer die vorläufige Endfassung des Berichtes. Es wurde mitgeteilt, dass der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht der Bericht ebenfalls zugesandt wird und von dort entschieden wird, ob und welche Feststellungen in eigener Zuständigkeit weiterverfolgt beziehungsweise wieder aufgegriffen werden.

 

Weiterhin wurde gebeten, dass die Stellungnahme der GPA und der Aufsichtsbehörde bis zum 31.12 2023 zugeleitet wird. Um diese Frist einhalten zu können, ist durch den SRT in seiner Sitzung am 14.12.2023 eine Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Da die Beratungen der Prüfungsergebnisse aus der überörtlichen Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen, hat der Städteregionsrat A 14 als zentrale Stelle bestimmt, die Aufbereitung und Bewertung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den von der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlungen vorzunehmen und entsprechend r die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss vorzubereiten.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfungsteilberichte sowie alle im Prüfungsbericht der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlungen an die betroffenen OE mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 19.05.2023 übersandt. Die Rückmeldefrist wurde durch A 14 unter Berücksichtigung der Vielzahl der Feststellungen und Empfehlungen in einigen geprüften Bereichen gesetzt. Da aufgrund der Dezentralisierung teilweise mehrere Stellen gemeinsam Stellungnahmen abgeben müssen, ist auch dies zu berücksichtigen.

 

Betroffen sind die folgenden Organisationseinheiten:

  • A 10 Zentrale Dienste
  • A 12 Amt für Digitalisierung und IT
  • A 14 Örtliche Rechnungsprüfung
  • A 20 mmerei/Kasse
  • A 40 - Schulverwaltung
  • A 50 Amt für Soziales und Senioren
  • A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
  • A 61 Immobilienmanagement
  • A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
  • S 30 - Recht und Vergabe
  • S 64 Mobilität und Klimaschutz

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahme für die GPA wird bei A 14 bis Dezember 2023 erhebliche personelle Ressourcen binden. Aufgrund dessen müssen bereits geplante Prüfungen für das Arbeitsjahr 2023 verschoben werden.

 

gez.:

Dr. Grüttemeier

 

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