Beschlussvorlage - 2023/0193
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der offenen Ganztagsangebote an der Erich Kästner-Schule - Förderschule in Trägerschaft der StädteRegion Aachen mit dem Förderschwerpunkt "Sprache"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Antragstellend:
- Söpper, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Vorberatung
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10.05.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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11.05.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er nimmt zur Kenntnis, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 ein Bedarf zur Erweiterung des OGS-Angebotes der Erich Kästner-Schule, Förderschule der StädteRegion Aachen mit dem Förderschwerpunkt “Sprache“, besteht.
- Er beschließt daher die Errichtung einer zusätzlichen OGS-Gruppe (12 Schüler_innen) zum Schuljahr 2023/2024 an der Erich Kästner-Schule in Eschweiler.
Sachlage:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0288 zur Sitzung des Städteregionstages vom 24.06.2021. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bedarfsentsprechend die Errichtung jeweils einer zusätzlichen OGS-Gruppe an den drei Förderschulen “Sprache“ (Lindenschule in Aachen, Erich Kästner-Schule in Eschweiler sowie Martinus-Schule in Baesweiler) ab dem Schuljahr 2021/2022 beschlossen.
Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist derzeit noch ein freiwilliges Angebot, für das sich die Eltern für ein Jahr entscheiden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein jährlich aufwachsender Rechtsanspruch (beginnend für die Schüler_innen des ersten Schuljahrganges, ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Schüler_innen der Primarstufe) und somit die Verpflichtung für die StädteRegion Aachen, allen Eltern, die einen OGS-Platz für ihr Kind wünschen, diesen auch anzubieten.
Die folgende Tabelle stellt dar, wie viele Schüler_innen die drei Förderschulen “Sprache“ in Trägerschaft der StädteRegion Aachen derzeit insgesamt besuchen und wie sich die Versorgungsquote damit aktuell darstellt:
Schule | Schülerzahl | OGS-Plätze | Quote |
Lindenschule | 156 | 120 | 76,9 % |
Erich Kästner-Schule | 122 | 72 | 59,0 % |
Martinus-Schule | 103 | 60 | 58,3 % |
Gesamt |
381 |
252 |
66,1 % |
Aufgrund bestehender Wartelisten und voraussichtlicher Anmeldungen zum Schuljahr 2023/2024 besteht nach Mitteilung der Schulleitung der Erich Kästner-Schule Bedarf für eine zusätzliche Gruppe. Bei Annahme einer identischen Gesamtschülerzahl von 381 im neuen Schuljahr ergäbe sich dann bei 264 OGS-Plätzen eine Versorgungsquote von 69,3 %.
Bedarfsgerechte Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) verfolgen vor allem die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die besondere Bedeutung entsprechender Angebote wird auch dadurch deutlich, dass seitens des Bundes der vollständige gesetzliche Rechtsanspruch im Primarbereich bis zum Schuljahr 2029/2030 eingeführt wurde.
Von Seiten des Landes ist derzeit frühestens zum Jahresbeginn 2024 mit konkreten Aussagen zu künftigen OGS-Rahmenbedingungen zu rechnen. Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der StädteRegion Aachen, zukünftig allen Eltern einen Platz anzubieten, ist ein frühzeitiger sukzessiver Ausbau – orientiert an den derzeit bereits vorliegenden individuellen Bedarfen - aus Sicht der Verwaltung notwendig. Dieses Vorgehen entspricht dem anderer Schulträger.
Um den Elternbedarfen trotz der herausfordernden Raumsituationen entgegenzukommen, hat die StädteRegion Aachen mit der Lindenschule eine Projektbewerbung bei der Montag Stiftung eingereicht. Das Pilotprojekt “Ganztag und Raum“ richtet sich an Schulträger von Schulen mit einem offenen Ganztag sowie den zugehörigen ,,OGS-Träger". Im Rahmen dieser bundesweiten Ausschreibung werden vier Schulstandorte ausgewählt und erhalten einen umfangreichen Wissenstransfer aus dem Erfahrungsschatz der Stiftung in Form einer maßgeschneiderten Prozessbegleitung. In diesem Rahmen werden integrierte Nutzungskonzepte entwickelt, die die additive Struktur von Vormittag und Nachmittag räumlich und pädagogisch didaktisch auflösen. Dabei werden Ideen zum Umbau der (vorhandenen) Räume und einer veränderten Ausstattung erarbeitet.
Die in den Schulen vorhandenen räumlichen Herausforderungen, die sich durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz noch verstärken werden, sind in unterschiedlicher Intensität an allen betroffen Förderschulen ,,Sprache" der StädteRegion Aachen vorhanden. Stellvertretend für die drei Schulen hat die StädteRegion Aachen gemeinsam mit dem AWO Kreisverband Stadt Aachen e.V. zum 31.03.2023 einen Antrag für die Lindenschule abgegeben. Sollte die Lindenschule einen Projektplatz erhalten, werden die Erkenntnisse aus der Prozessbegleitung - soweit wie möglich - auf die beiden anderen Förderschulen übertragen.
Rechtslage:
Gemäß § 9 Schulgesetz NRW können an den Schulen außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote eingerichtet werden, die der besonderen Förderung der Schüler_innen dienen. Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule).
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Um die zusätzliche OGS-Gruppe im Schuljahr 2023/2024 einrichten zu können, entstehen zusätzliche jährliche Nettoaufwendungen in Höhe von 27.732 €.
Für das Jahr 2023 entstehen nur anteilige Mehraufwendungen für August bis Dezember in Höhe von 11.555 €. Diese unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen können in 2023 durch Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 - Erstattung von privaten Unternehmen im Budget von A 40 (Rückzahlung nicht verausgabter Mittel durch den OGS-Träger, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 nicht eingeplant werden konnten) gedeckt werden.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden die benötigten Mehraufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Die erforderlichen Sachausgaben für die Einrichtung der Gruppe werden aus dem Schulbudget finanziert.
Soziale Auswirkungen:
Attraktive Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) verfolgen vor allem die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Auftrag:
gez.: Terodde