Beschlussvorlage - 2023/0143

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlagr den Städteregionsausschuss:

 

Der Städteregionsausschuss trifft gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW folgende Eil-entscheidungen:

 

  1. Er fordert die Landschaftsversammlung Rheinland bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes für den Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf, eine weitere deutliche Absenkung der Umlage für die Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland zu beschließen.
  2. Er bittet den Städteregionsrat, diesen Beschluss dem Landschaftsverband mitzuteilen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, wie eine Weitergabe einer möglichen weiteren Entlastung an die regionsangehörigen Kommunen erfolgen kann.
  4. Er bittet die hiesigen LVR-Mandatsträger, sich im Sinne dieser Beschlussfassung in der Landschaftsversammlung zu verhalten und in ihren Fraktionen dafür zu werben.

 

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

 

Der Städteregionstag genehmigt gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW die Eilentscheidungen des Städteregionsausschusses vom 23.03.2023 betreffend die weitere deutliche Absenkung der Landschaftsumlage.

 

Reduzieren

Sachlage:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 16.03.2023 bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, den o.a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen. Der Beschlussvorschlag wurde sinngemäß in eine Eilentscheidung umformuliert, da dies mit der Bezeichnung als „Eilantrag“ beabsichtigt war. Zur Begründung sowie weiterer Einzelheiten wird auf den Antrag verwiesen.

 

Rechtslage:

 

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den 30.03.2023 vorgesehen. Damit die Entscheidung für die am 31.03.2023 über den Nachtragshaushalt des LVR beschließende Landschaftsversammlung rechtzeitig übermittelt werden und noch Wirkung entfalten kann, soll eine Eilentscheidung getroffen werden.

 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

In dem Umfang, in dem der Landschaftsverband der Forderung folgt, würde sich zunächst eine entsprechende Verbesserung im städteregionalen Haushalt ergeben. Sofern die beantragte Prüfung der Weitergabe an die regionsangehörigen Kommunen noch in 2023 zu einem positiven Ergebnis führt, wäre der Vorgang im städteregionalen Haushalt ergebnisneutral und die regionsangehörigen Kommunen würden entsprechend entlastet. Andernfalls würde die Verbesserung bei isolierter Betrachtung zu einer entsprechenden Besserstellung in der städteregionalen Ausgleichsrücklage führen, die in Folgejahren zur Reduzierung des Umlagebedarfs eingesetzt werden könnte.

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...