Beschlussvorlage - 2023/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionalen Energieplan für die StädteRegion Aachen fortschreiben (REPAC); Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Antragstellend:
- von Spankeren, Friederike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
01.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
30.03.2023
|
Sachlage:
Mit Antrag vom 19.01.2023 bitten die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, den Punkt „Regionalen Energieplan für die StädteRegion Aachen fortschreiben (REPAC)“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität, des Städteregionsausschusses und des Städteregionstages zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.
Die StädteRegion Aachen war von 2014 bis 2018 Projektpartner des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes „Regionaler Dialog Energiewende“ (render).
Als zentrales Produkt des Projektes wurde der Regionale Energieplan Aachen 2030 (REPAC) erarbeitet. Die Übergabe des REPAC an Stadt Aachen und StädteRegion Aachen erfolgte am 01.10.2018.
Mit dem REPAC wurden wichtige Impulse zur regionalen Energiewende gegeben. Er zeigt insbesondere für Kommunen zielführende Handlungsempfehlungen, Erfolgsfaktoren und Mehrwerte auf und erörtert die zentralen Projektergebnisse in Form von Strategien und Ausbauoptionen zur Umsetzung der Energiewende in der StädteRegion Aachen.
Im Wesentlichen skizziert der REPAC drei Ausbauoptionen, wie sich der Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) am Gesamtstromverbrauch der StädteRegion bis 2030 entwickeln könnte. Als Maßgabe galt dabei das seitens der StädteRegion festgelegte Ziel, den EE-Anteil am Gesamtstromverbrauch von seinerzeit 16 % auf 75 % zu steigern.
Bei der Aktualisierung des Regionalen Energieplans sollen aus Sicht der Verwaltung vorrangig folgende Bereiche bearbeitet werden:
- Aktueller Energieverbrauch und Energieverbrauch 2030, hierfür können Daten aus der Potenzialanalyse (siehe auch Sitzungsvorlage 2022/0321-E1) herangezogen werden
- Status Quo sowie Potenzial der erneuerbaren Energien in der StädteRegion unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Ausbauoptionen zur Energiegewinnung durch Wind und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Rechtslage:
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Maßnahme wurde zusätzliches im Rahmen der Mehrbedarfsplanung 2023 zur Klimaanpassung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit bereits eingeplant und die Besetzung der Stelle ist in Vorbereitung.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2023 stehen im Sachkonto A/543150, im Produkt 14.01.02 und in der Kostenstelle 464000 150.000,00 € für das Jahr 2023 und weitere 150.000,00 € in der Mittelfristplanung für das Jahr 2024 für die Fortschreibung des REPAC zur Verfügung.
Im Haushaltsentwurf 2024 werden im Sachkonto A/543150, im Produkt 14.01.02 und in der Kostenstelle 464000 diese 150.000,00 € berücksichtigt.
Ökologische Auswirkungen:
Durch die Fortschreibung des regionalen Energieplans (REPAC) leistet die StädteRegion Aachen einen wesentlichen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und zum Klimaschutz.
Im Auftrag:
gez.: Lo Cicero-Marenberg
Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.01.2023
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
164,5 kB
|