Beschlussvorlage - 2023/0016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen zur Auswahl von Schöffen und Jugendschöffen (Geschäftsjahre 2024-2028)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
- Antragstellend:
- Palm, Doris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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23.03.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag wählt die nachstehend genannten Vertrauenspersonen zur Auswahl von Schöffen und Jugendschöffen für folgende Amtsgerichtsbezirke:
a) Amtsgerichtsbezirk Aachen:
1.
2.
3.
b) Amtsgerichtsbezirk Eschweiler:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
c) Amtsgerichtsbezirk Monschau
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. Ziffer 4 und Ziffer 7 der Allgemeinverfügung Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV) des Justizministeriums und Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vom 04.03.2009 in der Fassung vom 06.12.2022 (neu: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der aus den jeweiligen Vorschlagslisten die Personen für das Schöffenamt bzw. Jugendschöffenamt wählt.
Die jeweiligen Vorschlagslisten sind von den Gemeinden bzw. zuständigen Jugendämtern aufzustellen. Über die Aufnahme in die Vorschlagslisten entscheidet der Rat der Gemeinde bzw. der Jugendhilfeausschuss.
Der Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht besteht aus der zuständigen
Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), dem_der Hauptverwaltungsbeamten_in des Kreises, in dessen Bezirk das jeweilige Amtsgericht seinen Sitz hat und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion. Er tritt in der Zeit vom 16.09. bis zum 15.10. jedes fünften Jahres zusammen.
Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte
- aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks
- bis zum 31.05. jedes fünften Jahres
gewählt.
Die Wahl erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind bezogen auf die StädteRegion Aachen folgende Wahlen erforderlich:
a) Für den Amtsgerichtsbezirk Aachen sind gemäß Ziffer 4.3.3 i.V.m. Ziffer 10.2 der Schöffenwahl-AV entsprechend dem Verhältnis der Bevölkerungszahl
- drei Vertrauenspersonen vom Städteregionstag und
- vier Vertrauenspersonen vom Rat der Stadt Aachen
zu wählen.
Der Amtsgerichtsbezirk Aachen umfasst neben dem Gebiet der Stadt Aachen auch die Städte Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen sowie die Gemeinde Roetgen.
b) Für den Amtsgerichtsbezirk Eschweiler sind sieben Vertrauenspersonen vom Städteregionstag zu wählen.
Der Amtsgerichtsbezirk Eschweiler umfasst die Städte Stolberg und Eschweiler.
c) Für den Amtsgerichtsbezirk Monschau sind sieben Vertrauenspersonen vom Städteregionstag zu wählen.
Der Amtsgerichtsbezirk Monschau umfasst die Stadt Monschau sowie die Gemeinde Simmerath.
Der Städteregionstag hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 12.04.2018 mit der Wahl der Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Aachen, Eschweiler und Monschau befasst. Diese Wahl betraf die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (siehe Sitzungsvorlage 2018/0021 bzw. 2018/0021-E1).