Mitteilungsvorlage - 2023/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Sach- und Rechtslage:

 

Die StädteRegion Aachen erhält mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.02.2023 auch für das Jahr 2023 Zuwendungen in Höhe von 684.000 € zur Finanzierung von zwölf Stellen im Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM).

 

In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Städteregionsausschuss beschlossen, die ab 2022 zusätzlichen sechs durch das Land geförderten Stellen im Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM), das eine Aufgabe gemäß § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW ist, bei den regionsangehörigen Altkreiskommunen bzw. den Wohlfahrtsverbänden einzurichten (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0119).

 

Derzeit gestaltet sich die Situation wie folgt:

 

Der Caritasverband für die Region Eifel e. V. richtete eine halbe Stelle für Beratungen in Roetgen und Simmerath, die Evangelische Lydia-Gemeinde eine halbe Stelle für Herzogenrath ein. In Baesweiler konnte die halbe Stelle durch eine ehemalige Teilhabemanagerin aus dem Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ besetzt werden. An die Beschäftigungsinitiative SPRUNGbrett gemeinnützige GmbH gingen 1,5 Stellen, die aktuell mit drei Fachkräften besetzt sind. In der Stadt Würselen wird eine halbe Stelle in Kürze ausgeschrieben (Stand 01.03.2023). Somit sind derzeit 3,5 Stellen bereits fest verplant.

r die Kommune Alsdorf wurde ebenfalls eine halbe Stelle eingeplant, für Eschweiler und Stolberg je eine volle Stelle. In allen drei Kommunen konnten die Stellen bisher weder durch die Kommune selbst noch durch Wohlfahrtsverbände besetzt werden. Abweichend von den bisherigen Planungen sollen die verbleibenden 2,5 Stellen im Einvernehmen mit den Kommunen nun folgendermaßen vergeben werden:

 

Die Stadt Monschau erhält eine halbe Stelle, die im Sozialamt verortet werden soll.

 

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Städteregion Aachen e. V. (DRK) erhält eine volle Stelle für den Einsatz in der Kommune Alsdorf. Die Beratungen sollen in der neuen, vom DRK betriebenen Flüchtlingsunterkunft sowie in den Räumlichkeiten des Abbba e. V. angeboten werden. Die Wohlfahrtsverbände und Kommunen hatten zuvor die Möglichkeit, ihr Interesse an der Stelle zu bekunden.

 

Eschweiler und Stolberg werden sich eine volle Stelle im Case Management teilen. Die Stelle soll in den Kommunalverwaltungen verortet werden und schwerpunktmäßig die Menschen der gemeinsamen Flüchtlingsunterkunft im Rahmen des Case Managements unterstützen. Sollte eine Verortung in der Kommunalverwaltung nicht möglich sein, wird eine Interessenbekundung für die Wohlfahrtsverbände durchgeführt.

 

Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Implementierung der CM-Stellen stellt die Einrichtung einer solchen Stelle Kommunen bzw. Wohlfahrtsverbände - trotz großen Interesses - aufgrund der Rahmenbedingungen des Landes vor große Herausforderungen.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Zur Finanzierung der insgesamt zwölf Personalstellen (Vollzeitäquivalente) im KIM-Case-Management für den Förderzeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 stehen insgesamt 684.000 € als fachbezogene Pauschale zur Verfügung. Diese sind im Teilprodukt 946100 „Kommunales Integrationszentrum Umsetzung nach Maßgaben des Landes NRW“, Sachkonto 414100 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land“ im Haushalt 2023 veranschlagt.

 

Im gleichen Teilprodukt sind die Personalaufwendungen für die sechs eigenen Personalstellen in Höhe von 342.000 € (57.000 € je Stelle) sowie die Personalkostenzuschüsse für die sechs Personalstellen bei den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden in Höhe von 342.000 € (57.000 € je Stelle) beim Sachkonto 543990 „Andere sonstige Geschäftsausgaben“ veranschlagt. Die Maßnahme ist r die StädteRegion Aachen insofern kostenneutral.

 

Soziale Auswirkungen:

Durch die Stellen im Case-Management werden die Kommunen im Bereich der Integrationsarbeit gestärkt. Darüber hinaus wird durch die Verortung bei Kommunen und Wohlfahrt der Einbezug verschiedener Perspektiven sichergestellt. Zugleich erhalten geflüchtete und neu zugewanderte Menschen dadurch eine zusätzliche Perspektive hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe, Verselbständigung und finanzieller Unabhängigkeit.

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

 

 

 

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