Beschlussvorlage - 2023/0104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

A)     Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss

Er beschließt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittelr die Förderung der Jugendarbeit Kultur treibender Vereine mit mindestens zehn aktiven jugendlichen Mitgliedern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) einen Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro Kopf zur Verfügung zu stellen.

B)      Beschlussvorschlag für den Städteregionstag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt, im Abschnitt IV., Ziffer 1. der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege folgenden Wortlaut zu streichen:

Die Höhe des Zuschusses der StädteRegion Aachen wird jährlich festgesetzt.“

  1. Er beauftragt die Verwaltung, regelmäßig zu prüfen, ob eine erneute Anpassung der Zuschusshöhe zukünftig vorgenommen werden sollte.

 

 

 

 

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Sachlage:

Gemäß Abschnitt IV., Ziffer 1. der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der

Brauchtumspflege in der seit 01.11.2019 geltenden Fassung ist die Höhe des Zuschusses zur Förderung der Jugendarbeit jedes Jahr festzusetzen.

 

Da dieser Zuschuss seit Gründung der StädteRegion Aachen erstmalig in 2022  von 2,75 € auf 3,00 € erhöht wurde (s. SV-Nr.: 2022/0092), schlägt die Verwaltung vor, zukünftig auf eine jährliche Festsetzung zu verzichten und die Richtlinien im Wortlaut entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird jedoch weiterhin regelmäßig prüfen, ob eine erneute Anpassung der Zuschusshe zukünftig notwendig ist.

 

Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit für Kultur treibende Vereine in Höhe von 2.895,00 €r 967 aktive jugendliche Mitglieder verteilt auf 22 Vereine - ausgezahlt (s. Anlage 1 zu SV-Nr.: 2022/0494).

 

Rechtslage:

Bei der Bezuschussung zur Förderung der Jugendarbeit in den Kultur treibenden Vereinen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen. Die Zuschussgewährung erfolgt nach den Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege mit dem Geltungsbereich des Altkreises Aachen.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 01.02.01 „rgerschaftliches Engagement“ sind im Sachkonto 531810 Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ im Haushalt 2023 insgesamt 52.700,00 r die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit, Zuschüsse für Projekte mit historisch-politischem Hintergrund sowie Zuschüsse für Anschaffungen mit investivem Charakter veranschlagt. Hiervon entfallen lt. der o.g. Richtlinien 5.200,00 auf das Budget „Zuschüsse für die Jugendförderung“. Die Mittel der jeweiligen Zuschussbudgets nnen bedarfsbezogen verlagert werden.

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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