Mitteilungsvorlage - 2023/0070

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Beratungsfolge

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Sachlage:

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur am 17.11.2022 gab die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0450 statistische Informationen zu den Zahlen der Schüler_innen im Schuljahr 2022/2023 bekannt. Gleichzeitig wurde die Fertigstellung und Ausgabe der fertigen (Druck-)Fassung der jährlichen Schulstatistik angekündigt.

 

Die gedruckte Fassung liegt nun vor und jedes Ausschussmitglied erhält ein eigenes Exemplar mit dieser Vorlage.

 

In der Novembersitzung wurden ergänzende Informationen durch die Verwaltung erbeten, ob es Erklärungsansätze dafür gebe, warum die Zahlen der Schüler_innen an den städteregionalen Berufskollegs erneut stark rückläufig sind. Zu vermuten sei, dass u.a. erwartbare Übergänge in die Berufskollegs aus dem allgemeinbildenden Bereich z.T. erneut ausgeblieben seien.

 

Der Bereich „Übergang Schule-Beruf-Studium und Monitoring“ des A 43-Bildungsbüro hat sich mit der Thematik näher befasst und teilt im Ergebnis Folgendes mit:

 

Der genaue Verbleib der Schüler_innen nach deren Abschluss ist nur dann bekannt, wenn die Schüler_innen an ihrer Herkunftsschule bleiben. Übergänge zwischen den Schulformen sind nicht ersichtlich und auch Ableitungen anhand der Eingangsqualifikationen sind kritisch zu betrachten. Das Land NRW schreibt dazu Folgendes: „Übergängerzahlen zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen gibt es in der Form, wie sie für Übergänge innerhalb der allgemeinbildenden Schulen vorliegen, nicht. Eine Bereitstellung solcher Zahlen ist derzeit aufgrund der Struktur der erhobenen Daten und aus methodischen Gründen nicht sinnvoll. Eine Rekonstruktion der Übergänge anhand der Abgängerdaten der allgemeinbildenden Schulen und der Herkunftsdaten der beruflichen Schulen ist aus erhebungsmethodischen Gründen sehr kritisch zu sehen, da zum einen die Amtliche Schulstatistik keine Längsschnitterhebung ist und zum anderen nicht alle relevanten Faktoren erhoben werden (unterjährige Abgänger, Wanderungsbewegungen etc.)“ (IT.NRW 2021).

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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