Beschlussvorlage - 2023/0093
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Inklusionsplans der StädteRegion Aachen 2023; Gesamtbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
- Verfassend:
- Herlitzius, Bettina | Cadenbach, Jessica
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Inklusionsbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
21.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
30.03.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
1. Er stimmt der der Sitzungsvorlage 2023/0093 als Anlage beigefügten Fortschreibung des Inklusionsplans der StädteRegion Aachen 2023 zu.
2. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis Handlungskonzepte bzw. Aktionspläne zu entwickeln und die Inklusion in der StädteRegion Aachen gemeinsam mit den Akteuren weiter auszubauen.
Sachlage leicht verständlich:
Der erste Inklusions·plan ist schon 10 Jahre alt.
Der Inklusions·plan wurde jetzt über·arbeitet.
Das nennt man Fort·schreibung.
Der neue Plan heißt:
Fortschreibung des Inklusions·plans für die Städte·region Aachen.
Für die Fort·schreibung wurden sieben Bereiche ausgewählt:
- Freizeit, Kultur und Sport
- Wohnen
- Mobilität
- Arbeit
- Lebens·langes Lernen
- Gesundheit
- Politische Teil·habe
Diese Themen haben Fach·leute diskutiert.
Es sind Leitlinien entstanden.
Die Leitlinien geben die Richtung für die Inklusion in der Region vor.
Die Fort·schreibung dient den Fachleuten als Unterstützung.
Die Fort·schreibung wurde in Einfache Sprache übersetzt.
Die Verwaltung stellt die Fort·schreibung im Beirat vor.
Sachlage:
In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Städteregionsausschuss den Auftrag zur Fortschreibung des Inklusionsplans erteilt (Sitzungsvorlage Nr. 2022/0052). Grundlage für die Fortschreibung bildet der erste Inklusionsplan für die StädteRegion Aachen aus dem Jahr 2014. Die vorliegende Fortschreibung folgt der dort etablierten Struktur der Lebenslagenorientierung. Auch die Fortschreibung ermöglichte die frühzeitige Beteiligung regionaler Akteure in den Prozess der Vorgehensweise, der Schwerpunktsetzung und der Berichterstellung selbst.
Inhaltliche Struktur
Für die Fortschreibung wurden – orientiert am ersten Inklusionsplan der StädteRegion Aachen – die folgenden sieben Lebenslagen ausgewählt:
• Freizeit, Kultur & Sport
• Wohnen
• Mobilität
• Arbeit
• Lebenslanges Lernen
• Gesundheit
• Politische Teilhabe
Die Zielvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bilden die Basis für die vorliegende Fortschreibung. Aus diesem Grund wird in jedem der lebenslagenbezogenen Kapitel zunächst auf den entsprechenden Artikel in der Konvention verwiesen.
In den einzelnen Lebenslagen erfolgt zunächst die Beschreibung des bisherigen Inklusionsprozesses auf regionaler Ebene, soweit es der Daten- und Erkenntnisstand ermöglichen. Dabei werden sowohl bereits Erreichtes, weiterhin bestehender Handlungsbedarf und nicht zuletzt auch neue Herausforderungen aufgezeigt.
Für die fachliche Einordnung werden repräsentative regionale und überregionale Statistiken, wissenschaftliche Erkenntnisse, Umfrageergebnisse, Exkurse sowie darüber hinaus auch die Beiträge unterschiedlichster Akteure aus den Fachrunden hinzugezogen.
Die strategischen lebenslagenorientierten Leitlinien für die Region bilden den Kern der Fortschreibung. Sie wurden in themenspezifischen Fachrunden entwickelt und geben die Richtung für die weitere Entwicklung der gleichberechtigten Teilhabe vor. Eine untergeordnete Ebene zu den Leitlinien bilden die ebenfalls in einer Fachrunde entwickelten Handlungsempfehlungen. Sie zeigen die vielfältigen Möglichkeiten der strategischen Annäherung an die Leitlinien auf.
Sowohl die Leitlinien als auch die Handlungsempfehlungen sind der besseren Übersicht und Zuordnung halber in die drei Rubriken Barrierefreiheit, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit kategorisiert.
Ergänzt werden die Lebenslagen um beispielhafte Darstellungen der vielfältigen Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten aus der Region. Sie ermöglichen praxisorientierte Einblicke in den bereits zurückgelegten Weg der Inklusionsarbeit in der StädteRegion Aachen.
Beteiligungsforen
Der frühzeitige Einbezug von regionalen und überregionalen Akteuren in die Überlegungen zur Fortschreibung ist sowohl auf der operativen als auch auf der Entscheidungsebene von großer Relevanz. Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2021 und 2022 zu jeder der ausgewählten Lebenslagen Fachrunden mit Experten der Behindertenhilfe in der StädteRegion Aachen, Mitgliedern des Inklusionsbeirats, Selbstvertretern und kommunalen Vertretern aus der Region durchgeführt.
Dieser lebenslagenorientierte Austausch ermöglichte, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen kennenzulernen, die verschiedenen Perspektiven der zahlreichen Akteure zu berücksichtigen und damit das Interesse an einer auf Kooperation beruhenden Beteiligungskultur zu unterstreichen.
Die Fachrunden trugen sowohl maßgeblich zu der Entwicklung der städteregionalen strategischen Leitlinien als auch der untergeordneten Handlungsempfehlungen bei. Sie stießen auf äußerst große Resonanz bei den Akteuren in der Region.
Die entwickelten Leitlinien wurden im März 2022 im Inklusionsbeirat vorgestellt und schließlich ebenfalls einstimmig im Städteregionsausschuss beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 2022/0052).
Konzeptionelle Ausrichtung & weitere Vorgehensweise
Die vorliegende „Fortschreibung des Inklusionsplans der StädteRegion Aachen 2023“ hat vor allem einen beratenden, koordinierenden und empfehlenden Charakter. Sie unterstützt die Kommunen und Akteure bei Bedarf und ist Impulsgeberin für gemeinsame Aktivitäten und Projekte.
Mit der Fortschreibung des Inklusionsplans wird ein weiterer wesentlicher Schritt hin zu der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben vollzogen.
Barrierefreiheit
Durch die Übertragung der lebenslagenorientierten Ausführungen in Einfache Sprache werden die Inhalte und damit die Ausrichtung der Inklusion in der Region möglichst vielen Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar gemacht. Die Ausführungen in Einfacher Sprache sind mit den Ausführungen in Standardsprache als ein Gesamtbericht zusammengefügt. Farbliche Kategorisierungen der Lebenslagen, die übergreifend sowohl für die Ausführungen in Einfacher Sprache als auch Standardsprache ausgewählt wurden, vereinfachen die thematische Orientierung in der Fortschreibung.
Zudem wurde die Verwendung von Fachvokabular und Fremdwörtern eingegrenzt. Bei unvermeidbaren komplexen Begrifflichkeiten wird auf eine Erklärung in der Fußnote verweisen.
In der Sitzung des Inklusionsbeirats am 21.03.2023 wird die „Fortschreibung des Inklusionsplans für die StädteRegion Aachen 2023“ mündlich erläutert und es werden Auszüge aus den Lebenslagen vorgestellt.
Die Veröffentlichung der Fortschreibung ist für Ende März 2023 geplant. Sie erfolgt digital auf der Internetseite des Amtes für Inklusion und Sozialplanung. Druckexemplare sind auf Anfrage erhältlich.
Rechtslage:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten (auch Deutschland) das Übereinkommen ratifiziert hatten.
Das Übereinkommen enthält neben der Präambel 50 Artikel. Im allgemeinen Teil (Artikel 1-9) werden Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention benannt.
Darauf folgen im besonderen Teil (Artikel 10-30) die einzeln aufgeführten Menschenrechte. Weiterhin enthält die Konvention Regelungen zur Durchführung und Überwachung (ab Artikel 33).
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:
Der Inklusionsplan der StädteRegion Aachen ist seit 2014 die Basis für Aktionen und
Projekte zur Stärkung der Inklusion in der Region. Mit der Weiterentwicklung und Fortschreibung sollen aktuelle Tendenzen und Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz stärker berücksichtigt werden.
Dieser Prozess findet unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen statt und ermöglicht Partizipation.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|