Beschlussvorlage - 2023/0060
Grunddaten
- Betreff:
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Rettungsdienst - Fortschreibung des Konzeptes zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großereignisse sowie besonderer Einsatzlagen in der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
- Antragstellend:
- Siehoff, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2023
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Sach- und Rechtslage:
Die Städteregion Aachen ist als Trägerin des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sowie die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 RettG NRW). Die hierfür erforderliche Einteilung des Städteregionsgebietes in Einsatzbereiche, Standorte von Rettungswachen sowie die Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen mit dem dazu erforderlichen Personal regelt der jeweils gültige Rettungsdienstbedarfsplan.
Im Jahr 1998 wurde das Konzept vom Arbeitskreis „AK RD-Groß“ entwickelt und im Jahr 2000 eingeführt und zuletzt im Jahr 2018 fortgeschrieben. Das Konzept bedarf einer ständigen Weiterentwicklung und Fortschreibung. Der Arbeitskreis „AK RD-Groß“ tagt in der Regel zweimal jährlich, sodass aktuelle Erkenntnisse aus Ein-sätzen, Wissenschaft und Technik sowie die Vorgaben des Landes NRW einfließen können. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind namentlich benannte Vertreter aus der Gruppe der Leitenden Notärzte, der Feuerwehren, der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen, der einheitlichen Leitstelle für die Städteregion Aachen und der Verwaltung.
Das vorliegende Konzept ist unabhängig vom Rettungsdienstbedarfsplan zu betrachten.
Das Konzept wurde unter Einbindung des „AK RD-Groß“ grundlegend überarbeitet und fortgeschrieben.
Folgende wesentliche Veränderungen ergeben sich im Vergleich zum Konzept aus dem Jahr 2018:
• Anpassung der MANV-Stufen (MANV: Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der besondere planerische und organisatorische Maßnahmen erfordert, weil er mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung der präklinischen und klinischen Versorgung nicht bewältigt werden kann) und die daraus folgenden Einsatzmittelketten. Bisher gab es vier MANV-Stufen in der Städteregion Aachen. Diese wurden, unter Berücksichtigung der Bestrebungen des Landes NRW sowie der Nachbarkreise, angepasst (MANV 5, MANV 10, MANV 15, MANV 20, MANV 25, MANV 30, MANV 40, MANV 50).
• Verlegung des Spitzenbedarfs-RTW von der Rettungswache Baesweiler zum neuen Zentralstandort Mitte (Stolberg) auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans 2022.
• Verringerung des erweiterten Rettungsdienstes (Nord / Mitte / Süd) von jeweils drei auf zwei RTW. Dies ist aufgrund der höheren Fahrzeugvorhaltung im Regelrettungsdienst gemäß Rettungsdienstbedarfsplan 2022 vertretbar.
• Beschaffung von zwei watfähigen, hoch geländegängigen KTW für die Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes. Die Notwendigkeit der Vorhaltung ist ein Resultat aus der Auswertung der Hochwasserlage 2021.
• Einbindung bereits vorhandener Komponenten aus dem Bereich des Katastrophenschutzes der Städteregion Aachen (z.B. das Führungsfahrzeug der Einsatzeinheit 2 oder die Anlaufstelle des Betreuungsdienstes).
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen im Vergleich zum bisherigen Konzept wurde aufgrund der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit auf eine Hervorhebung der Änderungen verzichtet.
Nach entsprechender Beschlussfassung wird das Konzept weiterhin kontinuierlich überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben und angepasst.
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionsausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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