Beschlussvorlage - 2023/0008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft für die Dauer der restlichen Wahlperiode hinsichtlich der Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH  folgende Entscheidungen:

 

 

A)       Er entsendet als Vertretung in den Aufsichtsrat

 

1. die jeweilige Dezernatsleitung IV derzeit Frau Susanne Lo Cicero- Marenberg (Verwaltungsmandat)

 Stellvertretung: die jeweilige Stabsstellenleitung S 80 derzeit Herr  Marvin Kouchen

 

B)      Darüber hinaus entsendet er in den Aufsichtsrat

 

2. Frau/ Herrn  ……………………………………………....

 Stellvertretung: Frau/ Herrn ……………………………

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Die FAM Flugplatz Aachen Merzbrück GmbH wurde im Rahmen der Neustrukturierung zum 01.01.2023 umfirmiert in Forschungflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH.

 

Die StädteRegion Aachen hat im Rahmen dieser Neustrukturierung weitere Gesellschaftsanteile erworben, so dass sich der Gesellschaftsanteil von 14,97 % auf 32,50 % erhöht hat. Entsprechende Beschlussfassungen erfolgten im Städteregionstag am 22.09.2022 (Beratungsvorlagen 2022/0302 und 2022/0302 E 1) sowie mit Dringlichkeitsentscheidung vom 14.12.2022 (Beratungsvorlage 2023/0001).

 

Durch die Übernahme weiterer Gesellschaftsanteile und den in diesem Zusammenhang geänderten Gesellschaftsvertrag stehen der StädteRegion nunmehr drei anstatt bisher ein Sitz im Aufsichtsrat zu (§ 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages in der aktuellen Fassung).

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 Frau SRTM Gisela Nacken und als deren Stellvertretung Frau SRTM Josefine Lohmann in den Aufsichtsrat für die laufende Wahlperiode entsandt (Sitzungsvorlage 2020/0041).

 

Insoweit ist nunmehr die Beschlussfassung des Städteregionstages über die Entsendung von zwei weiteren Mitgliedern und deren Stellvertretungen in den Aufsichtsrat der Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH erforderlich.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der StädteRegion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt

oder vorgeschlagen.

 

Gemäß § 26 Abs. 6 KrO NRW gilt diese Vorschrift entsprechend, wenn der StädteRegion Aachen das Recht eingeräumt wird, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen.

 

Ist mehr als eine Vertretung zu benennen, so muss nach § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW der Städteregionsrat oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der

StädteRegion Aachen dazu zählen (sog. „Verwaltungsmandat“). Über dieses Verwaltungsmandat ist separat abzustimmen.

 

Die Entscheidung erfolgt gem. § 35 Abs. 2 KrO NRW durch Mehrheitswahl, da nur eine Vertretung über das Verwaltungsmandat hinaus zu wählen ist.

 

Es wird hinsichtlich der Benennung von Vertretungen in den Aufsichtsrat darauf hingewiesen, dass mit der Novellierung der Gemeindeordnung NRW in 2022 der § 113 Abs. 6 GO NRW neu eingefügt wurde. Hiernach haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen.

Diese Vorschrift gilt für die Kreise entsprechend.

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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