Beschlussvorlage - 2023/0020-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

 

Der Städteregionstag beauftragt aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderprogramm von so genannten Balkonkraftwerken bzw. Stecker-PV-Anlagen in Höhe von 200,00 Euro pro Anlage zu entwerfen.

 

B)  Erweiterter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

1)      Er beauftragt die Verwaltung, ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderprogramm von so genannten Balkonkraftwerken bzw. Stecker-PV-Anlagen in Höhe von 200,00 Euro pro Anlage zu entwerfen.

2)      Er beschließt die als Anlage 1 zu Sitzungsvorlage 2023/0020 E1 vorgelegte „Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen“.

3)      Er nimmt die Ausführungen hinsichtlich der personellen Auswirkungen zur Kenntnis.

 

 

 

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Sachlage:

Die heutige Ergänzungsvorlage enthält gegenüber der Ursprungsvorlage

  • einen unveränderten Beschlussvorschlag,
  • jedoch eine aus den nachfolgenden Gründen geänderte Anlage 1.

 

Die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 2023/0020 sowie der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Richtlinie zur „rderung von steckerfähigen Photovoltaikanlagen“ sind nach den derzeit gültigen deutschen Rechtsgrundlagen undltigen Regeln der Technik erstellt.

 

Die rechtsverbindliche VERORDNUNG (EU) 2016/631 DER EU KOMMISSION vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger sieht allerdings u.a. eine Erhöhung der Bagatellgrenze von steckerfähigen Photovoltaikanlagen von 600 W auf 800 W vor.

 

Diverse nationale, deutsche Verordnungen, Gesetze und technische Regelwerke müssen dazu noch angepasst werden.

 

Hierzu hat aktuell der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) mit einem Positionspapier Vorschläge unterbreitet, die die derzeit bestehenden Voraussetzungen entsprechend vereinfachen:

 

    Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W,

    Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden,

    Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung von Mini-Energieerzeugungsanlagen,

    Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W,

    Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen.

 

Diese Vorschläge haben im Richtlinienentwurf zu Sitzungsvorlage 2023/0020 noch keine Berücksichtigung gefunden. Der Entwurf der Richtlinie wurde nun dahingehend modifiziert, dass bei Änderung/Einführung dieser Regelungen die hier nun vorgeschlagene Richtlinie dennoch unverändert gelten kann. Eine Satzungs-/Richtlinienänderung bzw. -anpassung aufgrund der Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht ist dann entbehrlich. Die Förderungen können weiter reibungslos vorgenommen werden.

 

In der hier beigefügten Anlage 1 sind die Änderungen zum Entwurf der Vorlage 2023/0020 in roter Schrift gekennzeichnet.

 

Die der Sitzungsvorlage 2023/0020 beigefügte Anlage 3 „Abgleich der bestehenden Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen vom 08.12.2022 weicht insofern an wenigen Stellen von der neuen Anlage zu Sitzungsvorlage 2023/0020-E1 geringfügig ab, dient jedoch weiterhin dem Abgleich bzw. der Information zur Fördersystematik.

 

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

 

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Anlagen

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