Mitteilungsvorlage - 2023/0081

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 08.02.2023, den Tagesordnungspunkt „Auswirkungen des vorgezogenen Kohleausstiegs 2030 auf den Arbeitsmarkt in der StädteRegion Aachen Vortrag der Agentur für Arbeit Aachen-Düren in die Tagesordnung aufzunehmen (s. Anlage).

Der Deutsche Bundestag hat am 01.12.2022 einen Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier beschlossen. Demnach wird das im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegte Ausstiegsjahr 2038 auf das Jahr 2030 vorgezogen.

Durch den Beschluss gerät der gesamte Strukturwandel im Rheinischen Revier unter Zeitdruck. Für einen gelingenden Strukturwandel ist es notwendig, gut bezahlte Arbeitsplätze in den Wertschöpfungsketten der energieintensiven Industrie in der StädteRegion Aachen und im gesamten Rheinischen Revier zu stärken und zu erhalten. Nur durch unternehmerisches Engagement wird gewährleistet, dass Wertschöpfung, Kaufkraft und Wohlstand dauerhaft in der Region verbleiben. Auch das quantitative Angebot an qualitativ hochwertigen Ausbildungsplätzen muss erhalten bleiben. Die qualifikatorische Anpassung von Fachkräften sowie erfolgreiche betriebsinterne Transformationsprozesse sind hierfür wichtige Voraussetzungen.

Um die Auswirkungen des vorgezogenen Kohleausstiegs auf den Arbeitsmarkt in der StädteRegion Aachen aufzuzeigen, wird Herr Hubert Wehren von der Agentur für Arbeit Aachen-Düren in der Ausschusssitzung vortragen und für eine anschließende Aussprache zur Verfügung stehen.

 

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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Anlagen

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