Mitteilungsvorlage - 2023/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitale Infrastruktur in der StädteRegion; Sachstandsbericht Mobilfunkkoordination
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Kenntnisnahme
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02.03.2023
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Sachlage:
Die StädteRegion Aachen hat schon früh erkannt, dass der Breitbandausbau und der Ausbau des Mobilfunknetzes integrale Bestandteile einer ganzheitlichen digitalen Strukturentwicklung sind. Sie sind dabei nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für Forschung und Entwicklung sowie Unternehmen wichtige Faktoren, um im Wettbewerb der Regionen zu bestehen.
Die StädteRegion Aachen stellt seit August 2022 eine Mobilfunkkoordinatorin. Ihre Stelle wird zu 100 % durch das Land NRW gefördert und ist zunächst auf 3 Jahre angelegt (siehe SV-Nr. 2022/0058). Die Mobilfunkkoordination ist organisatorisch der Stabsstelle 85 Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa und hier dem Bereich Wirtschaftsförderung zugeordnet und eng mit der Gigabitkoordination verbunden. Die Mobilfunkkoordination fungiert als zentrale Ansprechstelle für Kommunalverwaltungen, Bürgerinnen und Bürger sowie Netzbetreiber in Mobilfunkfragen sowie zur Abstimmung mit allen relevanten Stakeholdern, z.B. der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes und den Telekommunikationsunternehmen.
Weitere zentrale Aufgaben der Mobilfunkkoordination sind die Erstellung einer Übersicht über Ausbaustand, Versorgungslagen und Bedarfe. Des Weiteren sind die Erstellung eines Handlungskonzepts unter Berücksichtigung der Potenziale digitaler Prozesse und die Identifizierung kritischer Versorgungsgebiete mit Blick auf prioritäre Versorgung außerhalb der festgelegten Versorgungsauflagen ebenso wichtig wie das Finden von Potenzialstandorten für eigenwirtschaftlichen Ausbau.
In diesem Zuge steht die Mobilfunkkoordination in regelmäßigem Kontakt zu den Mobilfunknetzbetreibern und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimawandel und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Mobilfunkausbau in den unter- und gänzlich unversorgten Gebieten zu fördern und zu fordern. Im Herbst 2022 wurden von Seiten der Mobilfunkkoordination mehrere Einstiegsgespräche mit den Mobilfunknetzbetreibern geführt, bei denen Ausbauerwartungen der StädteRegion Aachen kommuniziert und die Ausbauziele der Netzbetreiber in der StädteRegion besprochen wurden. Durch diese Gespräche wurde auch eine vorläufige Datengrundlage über den Mobilfunkausbau in der Region geschaffen, die jedoch in Teilen nicht mit den offiziellen Daten der Bundesnetzagentur übereinstimmt. Vor allem die Daten der Netzbetreiber zu den Standorten der Funkmaste stimmen nicht zu 100 % mit den Daten der verfügbaren Standortbescheinigungen überein, was eine Arbeit mit den Daten unzuverlässig und nicht vertrauenswürdig macht.
Im Haushalt 2023 sind auf Antrag der Städteregionstagsfraktionen von CDU und GRÜNEN sowie der Verwaltung Mittel für eine Mobilfunkversorgungsanalyse eingeplant. Die hierzu notwendige Ausschreibung läuft derzeit, die Mobilfunkversorgungsanalyse mit Versorgungsmessung soll möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. In der Vermessung soll die reale Abdeckung des Mobilfunknetzes durch die Netzbetreiber analysiert, die bei der Bevölkerung ankommende Funkversorgung nachvollzogen sowie deren Leistungsfähigkeit und Schnelligkeit bestimmt werden. Dies geschieht durch Messung der Stärke, der Sendequalität, der Frequenz und der Skalierungsmöglichkeiten der Funkzellen pro Funkstandard und Anbieter zu mehreren Zeitpunkten. Durch die Vermessung erhofft sich das Fachamt, eine vertrauenswürdigere Datengrundlage zur Kommunikation mit den Netzbetreibern und anderen relevanten Akteuren zu schaffen. In einem eigenen Portal graphisch dargestellt, können diese Daten nach den einzelnen Aspekten gefiltert werden und so Aufschluss über mögliche Funklöcher oder Verbindungsabrisse durch schwache Antennen geben. Durch eine detaillierte Analyse der erfassten Daten sollen Handlungsempfehlungen zu Folgemaßnahmen ausgearbeitet werden. Diese Datengrundlage kann ebenso für die Erarbeitung von Potenzialgebieten genutzt werden, wie sie in der Fördergrundlage festgeschrieben ist.
Die Mobilfunknetzbetreiber planen, bis Mitte 2023 das LTE- und 5G-Mobilfunknetz in fast allen Kommunen der StädteRegion durch Neubaustandorte und Standortaufwertungen weiter zu verbessern. Hier liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf Gebieten, die mit einzelnen Technologien noch unterversorgt oder gänzlich unversorgt sind. In einzelnen Fällen wird dabei von den Netzbetreibern darauf geachtet, gemeinsam bestehende oder neu zu errichtende Infrastrukturen zu verwenden, was das Fachamt befürwortet.
Der jüngste Mobilfunknetzbetreiber, 1&1, liegt aktuell weit hinter seinen Ausbauplanungen zurück und kann noch kein nennenswertes Mobilfunknetz in der StädteRegion Aachen vorweisen. Die Mobilfunkkoordination strebt auch mit diesem Akteur regelmäßige Gespräche an, um zielführend auf ein viertes großflächiges Mobilfunknetz hinwirken zu können. In ersten Gesprächen mit der 1&1 wurde bereits von Seiten des Netzbetreibers ein Suchkreis geteilt, in dem eine Distribution Unit zur Backboneanbindung des zukünftigen Mobilfunknetzes errichtet werden soll. Das Fachamt hilft daher dem Netzbetreiber bei der Suche nach einer geeigneten Fläche und der Koordination aller beteiligten Akteure.
Des Weiteren hat die Mobilfunkkoordination – in Kooperation mit dem A 62 Kataster- und Vermessungsamt - zur Förderung der Effizienz in der Standortsuche den Netzbetreibern Zugang zu einem geschlossenen Geoportal-Thema, in dem die öffentlichen Liegenschaften dargestellt werden, ermöglicht. Im normalen Ablauf einer Standortsuche für einen neuen Mobilfunkmast fragen Netzbetreiber beziehungsweise Mastbauunternehmen für jedes Suchgebiet einzeln bei den Kommunen nach verfügbaren Liegenschaften, bevor auf private Eigentümer_innen zugegangen wird. Dieser Prozess kann je nach Auslastung und geoinformatischer Ausstattung der betroffenen Ämter verhältnismäßig langwierig sein und den schnellen Ausbau des Mobilfunknetzes verzögern. Durch den Zugang zu den allgemeinen Daten der öffentlichen Liegenschaften können die Netzbetreiber leichter und schneller einen Überblick über potenziell in Betracht kommende Flächen erhalten und dann gezielte Anfragen an die Kommunen stellen. So wird die Suche nach geeigneten Standorten auf öffentlichen Liegenschaften beschleunigt und der gesamte Prozess effizienter gestaltet. Nachfolgend werden nun in direkter Abstimmung mit den Netzbetreibern und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie weitere Konzepte zur Effizienzsteigerung im Prozessverlauf erarbeitet.
Im engen Austausch mit den Bauämtern der Kommunen sowie dem A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung werden fortlaufend Gespräche geführt, um die Tätigkeitsfelder der Mobilfunkkoordination bedarfsgerecht auszurichten und die Kommunen bestmöglich zu unterstützen. So kann die Mobilfunkkoordination bspw. bei der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit neu aufzustellenden Mobilfunkmaste unterstützen oder Informationsangebote für Mandatsträger in den Kommunen anbieten (bspw. zu technischen Zusammenhängen oder gesundheitlichen Auswirkungen).
Die Mobilfunkkoordinatorin steht während der Sitzung für Fragen zur Verfügung.
Rechtslage:
Bei den Aufgaben der Mobilfunkkoordination handelt es sich um freiwillige Aufgaben.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten werden zu 100% durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Mobilfunkkoordinatorinnen und Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen“ gefördert.
Für die Durchführung einer Mobilfunkversorgungsanalyse mit Versorgungsmessung stehen 100.000 € im Haushalt im Produkt 15.01.01, Teilprodukt 990100, Sachkonto A/543150 zur Verfügung.