Mitteilungsvorlage - 2023/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Vertragsnaturschutzes, Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Antragstellend:
- Theegarten, Jonas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Kenntnisnahme
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01.03.2023
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Sachlage:
Der Vertragsnaturschutz wird über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) in der Städteregion Aachen seit 1997 angeboten. Landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafter können auf ihren Flächen, gegen entsprechende Entschädigung, eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung durchführen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Unterstützung von Leistungen für den Naturschutz und den Naturhaushalt. Ziel der KULAP-Förderung sind die Erhaltung oder Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung.
Das KULAP basiert auf den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz des Landes NRW und wird von der EU, vom Land NRW und der StädteRegion Aachen finanziert. Die EU hat die Grundlagen für diese Förderung in ihrer Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geschaffen.
Ab 2023 gilt die neue Förderperiode der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese ist verbunden mit höheren Prämien für alle neuen Grundanträge und die auslaufenden Folgeförderungen.
Die Zuwendungsbescheide zu den Grundanträgen ab 2023 laufen wieder über den üblichen Bewilligungszeitraum von fünf Jahren und bieten so nachhaltige Entwicklungsperspektiven. Das KULAP ist durch die neue Förderperiode und nach über 25 Jahren im Angebot immer noch ein attraktives Naturschutz-Instrument für Landbewirtschaftende und Verwaltung.
Die Zahl der Bewilligungen steigt demnach jährlich weiter an. So wurden 2021 Leistungen aus 183 Zuwendungsbescheide ausgezahlt und 2022 wurden 186 Auszahlungsanträge gestellt. Im Jahr 2022 wurden 14 neue Grundanträge für eine Laufzeit von fünf Jahren bewilligt, sodass 2023 vorrausichtlich 200 Auszahlungsanträge gestellt werden.
Rechtslage:
Die Umsetzung der Landschaftsplanung ist eine Pflichtaufgabe. Diese wird unter anderem durch das KULAP realisiert.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die StädteRegion Aachen entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel über die Bewilligungen.
Personelle Auswirkungen:
Die Bearbeitung der Anträge kann mit dem vorhandenen Personal der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station sichergestellt werden.
Hierbei unterstützt die Biologische Station Interessenten bei der Antragstellung und berät diese vor Ort. Die Flächen werden fachlich bewertet und eine sinnvolle Bewirtschaftung festgelegt. Die Vor-Ort-Kontrollen werden weiterhin extern vergeben.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2021 wurden ca. 480.000,- Euro ausgezahlt, der fällige kommunale Eigenanteil der StädteRegion Aachen lag bei ca. 16.000,- Euro, also 3,33 %. Die Auszahlungsanträge für das Jahr 2022 werden aktuell bearbeitet und werden im Haushaltsjahr 2023 ausgezahlt.
Der Eigenanteil der StädteRegion Aachen fällt bei den Grundanträgen ab 2022 weg.
Für das Jahr 2023 wurde ein finanzieller Gesamtrahmen von über 625.000 € bewilligt, der sich aus 454.000 € EU-Mitteln sowie 171.000 € Landesmitteln zusammensetzt. Die deutlich höhere Bewilligungssumme im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich aus den höheren Prämien sowie neuen Bewilligungen.
In der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen sind im Haushaltsjahr 2023 unter dem Sachkonto 521161 (Kosten Vertragsnaturschutz) 20.000 Euro angesetzt. Diese dienen dem Eigenanteil für die laufenden fünfjährigen Bewilligungen ab 2017, 2018 und 2019 sowie der externen Vergabe der Vor-Ort-Kontrollen in ausgewählten Betrieben. Mittelfristig, mit der letzten Auszahlung der 5-Jahres-Bewilligungen aus 2019, d.h. 2025, kann der Ansatz reduziert werden. In jedem Fall müssen jedoch genug Mittel für die externe Vergabe der Vor-Ort-Kontrollen verbleiben.
Im Auftrag:
gez.: Lo-Cicero Marenberg