Beschlussvorlage - 2023/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)       Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er bittet die Verwaltung, einen Musterbebauungsplan für Flächen mit Photovoltaikanlagen an Kreisstraßen zu erstellen und diesen Musterbebauungsplan den Kommunen als Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

 

2. Ferner beauftragt er die Verwaltung, eine gezielte Kampagne auf den Weg zu bringen, die in Zusammenarbeit mit den regionsangehörigen Kommunen auf gezielte Informationen für die Eigentümer von Flächen und Firmen, die an direkter Stromgewinnung aus Photovoltaik Interesse haben, gerichtet ist.

 

B)        Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er bittet die Verwaltung, in Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen, unter Beachtung der kommunalen Planungshoheit, deren Planverfahren für Flächen zur Gewinnung von regenerativen Energien zu unterstützen und in Abstimmung mit den regionsangehörigen Kommunen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung darzustellen und zu nutzen.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, gezielte Informationsveranstaltungen durchzuführen und ggf. ergänzende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Potenziale der Region bestmöglich heben zu können.

 

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 10.11.2022, vergleiche Anlage zu dieser Sitzungsvorlage, beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, das im Betreff genannte Thema auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 01.03.2023 zu setzen.

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Grundsätzlich werden weitere und beschleunigte Bauleitplanverfahren für regenerative Energien begrüßt. Die Verwaltung wird solche Planverfahren gerne in Abstimmung mit den Kommunen, unter Beachtung der kommunalen Planungshoheit, unterstützen, um dieglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung darzustellen und zu nutzen.

Dies geschieht beispielsweise bereits im Rahmen der Vorbereitung zum Solarparkvorhaben Buschgewann (Herzogenrath). Hier finden zurzeit Abstimmungen mit der Belegenheitskommune statt, die einen Termin bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 LPlG unterstützen sollen.

Im Rahmen der Fortführung des „Regionalen Energieplans für die StädteRegion Aachen (REPAC)“ (Vorlage 2023/0021) werden geeignete Flächen für die Verstandortung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen identifiziert und aufgezeigt. Diese Vorarbeiten bilden gute Grundlagen, damit die Belegenheitskommunen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit entsprechende Vorhaben vorantreiben können.

Die Erarbeitung eines Musterbebauungsplanes für Photovoltaikanlagen (auch in anderen Planvorhaben) wird von Seiten der Verwaltung insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Rechtssicherheit als sehr kritisch eingestuft. Diese Betrachtungsweise resultiert insbesondere daher, dass davon auszugehen ist, dass jeder Bebauungsplan individuell zu erarbeiten ist, da die Rahmenbedingungen des Plangebietes und dessen Umfelds in der Regel nicht identisch sind. Vielfach werden die erforderlichen FNP- und B-PlanVerfahren durch spezialisierte Planungsbüros durchgeführt, die Verfahren werden vielfach auch durch Projektentwickler getragen. 

Weitergehend teilt die Verwaltung die Darstellung, dass das Planungsrecht für Projekte zur regenerativen Energiegewinnung mit Blick auf beschleunigte Genehmigungsverfahren über vorhabenbezogene Bebauungspläne erfolgen sollte, wobei eine Befristung auf 30 Jahre eher kritisch gesehen wird. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Solaranlagen und der damit zu erwartenden länger werdenden Laufzeiten, eine effektive und funktionsfähige Anlage zurückgebaut werden müsste, da die Genehmigung ausläuft.

Abschließend ist zu erwähnen, dass die Verwaltung zurzeit eine Informationsveranstaltung für die regionsangehörigen Kommunen zu dem Thema Freiflächen-Photovoltaik vorbereitet. Bei dieser Veranstaltung sollen neben der neuen Gesetzeslage die Verfahrenszeiten und die Rechtssicherheit weitere Themenschwerpunkte bilden. 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KONRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Mittel zur Durchführung einer „Informationsveranstaltung für Gemeinden zu PV Anlagen an Verkehrswegen“ sind im Haushalt 2023 (Produkt 14.01.02; Kostenstelle 464000, Sachkonto A/543230 „Maßnahmen Klima“) berücksichtigt.

 

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen dazu bei, die Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen zu erreichen und sind ein wichtiger Bestandteil des Strukturwandels und der Energiewende.

 

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 

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Anlagen

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