Mitteilungsvorlage - 2021/0340

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 31.03.2021 termingerecht zum 15.04.2021 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

 

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

  

Fehlbedarf im Haushalt 2021 von

-5.393.056 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von

-7.587.932 €

und somit eine Haushaltsverschlechterung von

-2.194.876 €

 

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2021 ist im Wesentlichen auf

- Verschlechterungen von rd. 1,2 Mio. € bei den Personalkosten innerhalb des Personalbewirtschaftungskonzeptes (s. Anlage),

- Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage) sowie durch

- die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage einerseits und geringere corona-bedingte Aufwendungen und damit eine geringere Isolierung gem. NKF-CIG andererseits,

- durch deutliche Verschlechterungen im Produkt Rettungsdienst“ sowie

- darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

zurückzuführen.

Es ist davon auszugehen, dass sich dieses Ergebnis, wie in den Vorjahren auch, im Laufe des Jahres noch erheblich verbessern wird.
 

  1. Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2021

 

1.1.  Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2021 folgende Festsetzungen vor:

 

10

   Ordentliche Erträge

773.080.076 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

- 802.120.142 €

18

= Ordentliches Ergebnis

- 29.040.066 €

19

+ Finanzerträge

+ 19.078.613 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 2.310.603 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

- 12.272.056 €

23

- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CIG)

6.879.000 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung

- 5.393.056 €

 

Mit Bericht vom 22.02.2021 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 22.03.2021.

 

  

1.2. Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

 

Wesentliche Eckdaten und

gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

OE

Produkt/ Teilprodukt/ Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz

 2021

voraussichtl. Ergebnis 2021

Verbesserung/ Verschlechterung

 

PK

s. Anlage
 

Personalaufwendungen
(ohne Kindergärten/ Jobcenter/ GF Energeticon+FAM)

(inkl. beschl. Mehrbedarfe)
-81.317.708

 

 

-82.543.318

 

 

-1.225.610

Personalaufwendungen
(Kindergärten)

-16.769.338

-16.769.338

0

Personalaufwendungen
(Jobcenter)

-22.100.000

-21.500.000

600.000

 

 

Personalaufwendungen

(GF Energeticon/FAM)

-118.686

-229.206

-110.520

ADM

16.02.01

 

E/418511

 

 

 

A/539903

Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

Regionsumlage Mehrbelastung Jugendamt (Spitzabrechnung)

0

588.879

588.879

Regionsumlage Mehrbelastung Stadt AC (Spitzabrechnung)

0

-700.000

-700.000

A 50

05.01.01
bis
05.03.03

Sozialleistungen im Städteregionshaushalt (vgl. Anlage)

-128.887.207

-127.620.786

1.266.421

A 51

Versch.

Jugendamt (ohne Aufw. ILV)

-23.128.101

-23.716.980

-588.879

A 38

02.05.01

Rettungsdienst

-943.235

-3.216.929

-2.273.694

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

 

 

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2021 am 04.02.2021 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2021 auf der Basis der Fesetzung zum Finanzausgleich vom 25.01.2021 und somit in zutreffender Höhe eingeplant.

 

 

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 31.03.2021 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 0,6 Mio. €. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen oder Beitragsausfällen im Kita-Bereich ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2021 der StädteRegion mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2021 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM). 

 

 

1.5. Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2021 (vgl. Anlage) sind mit

 

-120.305.732

angesetzt worden.

 

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Städteregionstages bei der Betrachtung die Bereiche

 

Tageseinrichtungen für Kinder

16.769.338 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)

22.100.000

Geschäftsführung Energeticon/FAM

118.686

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2021)

-81.317.708

 

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 31.03.2021 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon/FAM) von

 

-82.543.318

 

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

 

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. und einer bewusst „vorsichtigen“ Hochrechnung bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2021 voraussichtlich

  

Verschlechterungen in Höhe von insgesamt -1.225.610.

 

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Es wird davon ausgegangen, dass es, wie auch in den Vorjahren, weitere Einsparungen im Laufe des Jahres im Personalkostenbudget geben wird, die zu einer Einhaltung des Personalbewirtschaftungskonzepts führen.

Wie im Rahmen der Diskussion um das neue Personalbewirtschaftungskonzept 2022-2027 ausführlich erörtert, zeigt diese Hochrechnung jedoch, dass die Einhaltung der Vorgaben aus dem Personalbewirtschaftungskonzept 2015-2020 insbesondere im Jahr 2021 sehr ambitioniert ist.

 

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus Anlage ersichtlich.

  

 

1.6. Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 1.266.421) für das Haushaltsjahr 2021 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Insbesondere bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II als größter Einzelposten im Sozialetat gibt es größere Abweichungen. Es handelt sich dabei um zwei gegenläufige Entwicklungen, die sich insofern fast wieder neutralisieren.

 

Der Haushaltsansatz setzte sich zusammen aus 125 Mio. €normaler“ Aufwand zzgl. 5 Mio. € coronabedingter Aufwand (diese 5 Mio. € waren abzüglich der darauf entfallenden Bundeserstattung zur Isolierung eingeplant und somit haushaltsneutral) = 130 Mio. €. Die aktuelle Prognose geht dagegen von 127 Mio. € aus, davon allerdings „nur“ 2,9 Mio. € coronabedingter Aufwand, so dass die effektive Haushaltsbelastung  verglichen mit den vorstehenden 125 Mio. € - bei voraussichtlich 124,1 Mio. € liegt und damit in der Prognose eine Netto-Verbesserung in dieser Position von 0,9 Mio. € eintritt. Da daran die Stadt Aachen über die Abrechnung der diff. Regionsumlage mit rd. 50% partizipiert, ergibt sich anteilig daraus bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein entsprechender Mehraufwand.

 

 

1.7. Rettungsdienst

Im Jahr 2021 entstehen voraussichtlich Mehrkosten und insbesondere Mindererträge im Rettungsdienst, die auf Basis der aktuellen Gebührenentwicklung hochgerechnet wurden. Die Unterdeckung beträgt nach der Prognose rd. -2,3 Mio. € und wird in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre einbezogen.

1.8. Corona

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) beschlossen. Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren“. Dies erfolgt so, dass die Corona-bedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2024 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2025 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

 

Im städteregionalen Haushalt 2021 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 6,9 Mio. € veranschlagt worden, im Rahmen des vorliegenden Budgetberichts liegt die Prognose bei knapp 8 Mio. €. Dazu zählen die bereits unter Ziff. 1.6 angesprochenen Mehraufwendungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sowie damit zusammenhängende Erstattungen als Gegenpositionen, aber z.B. auch die verringerte Ausschüttung der Sparkasse Aachen und insbesondere die im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 veranschlagten unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung. Derzeit ist die Prognose noch mit sehr großen Unsicherheiten behaftet, der Isolierungsbetrag läge hier aktuell bei rd. 5,5 Mio. €.

 

Erfreulicherweise bestätigt sich das noch zum Zeitpunkt der Haushaltsverabschiedung erwartete, coronabedingte Defizit des Grenzlandtheaters für das Jahr 2020, das in 2021 abzudecken ist, nicht, so dass hier im Jahr 2021 keine Isolierung von Schäden vorzunehmen sein wird.

 

 

Rechtslage:

Gemäß § 26 (2) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG berichtet der Kämmerer dem Städteregionstag vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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