Mitteilungsvorlage - 2021/0339

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. In der Anlage werden dem Städteregionstag die im I. Rechnungsvierteljahr 2021 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 32.878,41 zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des §83 GO NRW.

 

Die Nichtveranschlagung der Dienstreisekosten an verschiedenen Stellen im HH 2021 beruht auf einem Missverständnis, da die Bearbeitung der Dienstreiseabrechnungen zentralisiert wurde, nicht aber die jeweilige Budgetzuordnung.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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gez.:

Dr. Grüttemeier

 

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Anlagen

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