Mitteilungsvorlage - 2021/0319

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde gem. § 95 GO NRW am 08.06.2021 vom Kämmerer aufgestellt und vom Städteregionsrat festgestellt. Er wird hiermit dem Städteregionstag zugeleitet.

 

Mit dem Jahresabschluss 2020 wurde die gesetzliche Aufstellfrist (31.03. des Folgejahres) überschritten. Um den Fortgang der Arbeiten nicht zu verzögern, wird dem Rechnungsprüfungsamt der Entwurf des Jahresabschlusses zwecks Prüfung unmittelbar zur Verfügung gestellt.

 

Der Überschuss im Entwurf der Ergebnisrechnung beläuft sich auf

 

16.050.154,74

 

Der Haushalt 2020 wurde mit einem Fehlbedarf von 4.046.003,00 € geplant und schließt mit einem Jahresüberschuss ab.

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt nach der Prüfung des Jahresabschlusses und anschließender Beschlussfassung durch den Städteregionstag. Dazu wird die Verwaltung voraussichtlich den Vorschlag unterbreiten, den Jahresüberschuss 2019 i. H. v. 16.050.154,74 der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Die Gründe für die positive Entwicklung werden im Lagebericht ausführlich dargestellt und analysiert.

 

Wesentlicher Grund für den hohen Jahresüberschuss ist die im Jahr 2020 beschlossene höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 bei der Bezirksregierung Köln angefragt, ob der Jahresüberschuss anteilig an die regionsangehörigen Kommunen „ausgeschüttet“ werden darf, um deren angespannte Finanzsituation zu verbessern.

 

Nach der Antwort der Bezirksregierung Köln ist der Städteregionstag bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses an die gesetzlichen Vorgaben 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 S. 3 GO NRW) und an die Regelung in § 4 der Haushaltssatzung gebunden:

 

"Ergibt sich ein Jahresüberschuss, wird die Allgemeine Rücklage in Höhe der Inanspruchnahme aus Fehlbeträgen in Vorjahren, im Übrigen die Ausgleichsrücklage bis zur gesetzlich zulässigen Höhe aufgefüllt."

 

Für eine andere Vorgehensweise sieht die Bezirksregierung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben keine Grundlage.

 

Eine direkte Zahlung an die regionsangehörigen Kommunen ist daher nicht möglich. Die Verwaltung beabsichtigt daher eine erhöhte Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2022, um die regionsangehörigen Kommunen an dem hohen Jahresüberschuss 2020 partizipieren zu lassen.

 

Auf die Beifügung der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen wird aus Platzgründen verzichtet.

 

Der Entwurf der Jahresrechnung wird gem. § 96 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, der sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes bedient. Die Unterlagen wurden, wie vorstehend beschrieben, bereits unmittelbar der Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird der geprüfte Jahresabschluss vom Städteregionstag durch Beschluss festgestellt, gleichzeitig wird über die Behandlung des Jahresüberschusses beschlossen und über die Entlastung des Städteregionsrates entschieden.

 

 

Rechtslage:

Das Verfahren über die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses richtet sich nach den §§ 95 und 96 GO NRW i. V. m. dem sechsten Abschnitt, also §§ 38 bis 49, der KomHVO NRW. Die Zuleitung des Entwurfs des gemeindlichen Jahresabschlusses an den Städteregionstag dient dazu, diesem die Information für seine gesetzlich vorgesehene Beschlussfassung zukommen zu lassen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass der Städteregionstag den Entwurf des Jahresabschlusses unmittelbar festzustellen hat. Vielmehr nimmt der Städteregionstag den Entwurf im Rahmen der Zuleitung entgegen, um ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung (vgl. § 101 GO NRW) weiterzuleiten. Die bereits erfolgte unmittelbare Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2020 an das Rechnungsprüfungsamt diente der Verfahrensbeschleunigung. Erst nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Städteregionstag die Feststellung des ihm vom Städteregionsrat vorgelegten Jahresabschlusses vorzunehmen (vgl. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW).

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

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Anlagen

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