Mitteilungsvorlage - 2021/0212
Grunddaten
- Betreff:
-
Anzeigepflicht gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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24.06.2021
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Sachlage:
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Erreichung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 ist mit Wirkung vom 01.03.2005 in Kraft getreten.
Nach § 17 Abs. 2 dieses Gesetzes ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Städteregionstag (Kreistag) eine Aufstellung nach § 53 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) vorzulegen.
§ 53 LBG NRW enthält die Verpflichtung, eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten sowie über die Vergütung, die der Beamte für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 4b LBG NRW nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, vorzulegen, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG NRW zu bestimmende Höchstgrenze übersteigt. Gem. § 15 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) liegt die Höchstgrenze derzeit bei 1.200,00 €.
Mit der als Anlage beigefügten Übersicht kommt Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier der ihm obliegenden Verpflichtung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz nach.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,6 kB
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