Beschlussvorlage - 2021/0308-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturwandel in der StädteRegion Aachen - Aktuelle Sachstände und weitere Projektunterstützungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Antragstellend:
- Pontzen, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Vorberatung
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10.06.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
- Er beschließt, das folgende Projekt über den städteregionalen Fonds zur Förderung des Strukturwandels zu bezuschussen:
- Aviation Innovation Center (AGIT mbH) / Durchführung einer Machbarkeitsstudie (14.500 Euro brutto)
- Er nimmt die aktuellen Sachstände zu den im SofortprogrammPLUS und Starterpaket Kernrevier eingereichten Strukturwandelprojekten aus der StädteRegion Aachen im „Sterneverfahren“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH sowie die Entwicklungen rund um die Unterzeichnung des Reviervertrags und dem Start des Regelprogramms zur Kenntnis.
- Er beschließt die Beantragung von Fördermitteln für die Einrichtung der Stelle eines „Strukturwandelmanagers“ (Förderquote 90 %) und beschließt -bei Bewilligung der entsprechenden Fördermittel- die Einrichtung einer auf 4 Jahre befristeten Stelle eines „Strukturwandelmanagers“ ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt in der S 85.
- Er stimmt der befristeten Erhöhung der Personalaufwendungen der S 85 i.H.v. ca. 70.000 Euro / Jahr bei einer Förderung von 90 % (ca. 63.000 Euro) und einem Eigenanteil von 10 % (ca. 7.000 Euro) für die Jahre 2022-2025 zu und nimmt zur Kenntnis, dass die in 2021 anfallenden Personalkosten aus dem vorhandenen Personalkostenbudget des Dez. V getragen werden.
Sachlage:
Diese Ergänzungsvorlage zur SV-Nr. 2021/0308 wurde aufgrund von kurzfristig erforderlichen Beschlusserweiterungen erstellt.
Die StädteRegion Aachen unterstützt Projektträger, die in der Qualifizierungsphase von strukturwandelrelevanten Projekten von städteregionaler Bedeutung stehen (vgl.
SV-Nr. 2020/0445 und SV-Nr. 2020/0553). Aktuell liegt für das folgende Projekt ein Antrag vor (s. SV-Nr. 2021/0308).
Die StädteRegion Aachen hat, wie alle Kreise, Kommunen und Tagebauumfeldinitiativen im Rheinischen Revier im Rahmen des „Konzeptes für eine personelle Entlastung der kommunalen Akteure bei der Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier“ (s. Anlage) kurzfritig die Möglichkeit erhalten, eine zu 90 % geförderte Stelle eines „Strukturwandelmanagers/Strukturwandelmanagerin“ zu beantragen und für die Jahre 2021-2025 einzurichten. Bund und Land möchten die kommunalen Akteure durch die weitgehende Übernahme der Personalkosten u.a. bei der Projektentwicklung und -umsetzung sowie der Fördermittelakquise unterstützen und den Kommunen die Möglichkeit geben, den Strukturwandel bestmöglich zu gestalten.
Die Verwaltung sieht hierhin eine Chance, die Aktivitäten im Bereich des Strukturwandels weiter zu stärken. Mit der befristet eingerichteten Stelle sollen insbesondere die Kommunen unterstützt werden, die bisher noch eine gewisse Distanz zu dem Strukturwandel haben, aber mittelbar von dem Strukturwandel betroffen sind und bei der angestrebten ökonomischen und ökologischen Transformation mitgenommen werden müssen und profitieren sollen.
Zur bestmöglichen Begleitung der Strukturwandelprojekte, der Ideen- und Projektentwicklung in den Kommunen sowie zur Optimierung der Kommunikation mit den Menschen ist diese Personalausstattung erforderlich.
Rechtslage:
Die Aufgabe ist freiwillig.
Personelle Auswirkungen:
Es ist die befristete Einrichtung einer Personalstelle mit 1,0 VZÄ vorgesehen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2021 stehen im Produkt 15.01.03 unter dem Sachkonto 531521 „Zuschüsse zur Förderung des Strukturwandels“ Mittel in Höhe von insgesamt 200.000
Euro zur Verfügung. Hiervon sind 50.000 Euro für die Unterstützung des Einsteinteleskops vorgesehen. Zudem sollen 26.000 Euro für die Unterstützung des „Hydrogen HUB“ (s. SV-Nr. 2021/0236) beschlossen werden.
Vorbehaltlich einer ggf. noch durchzuführenden Stellenbewertung belaufen sich die Personalkosten für die Stelle des Strukturwandelmanagers / der Strukturwandelmanagerin auf ca. 70.000 Euro pro Jahr. Da eine Förderung i.H.v. 90 % für diese Personalkosten beantragt wird, beläuft sich der jährliche Eigenanteil der StädteRegion Aachen auf voraussichtlich ca. 7.000 Euro. Für die Jahre 2022-2025 müssen die anfallenden Personalkosten zusätzlich im Personalkostenbudget der S 85 eingeplant werden. Die in 2021 anfallenden Eigenanteile (10 %) der Personalkosten i.H.v. ca. 4000 Euro werden aus dem vorhandenen Personalkostenbudget des Dez. V. getragen.
Ökologische Auswirkungen:
Mit den Strukturfördermitteln werden Innovationen und Projekte angestoßen und
umgesetzt, die sich unmittelbar ökologisch auswirken.
Soziale Auswirkungen:
Die aktive Gestaltung des Strukturwandels sichert bzw. schafft Arbeitsplätze und
Wertschöpfung in der Region.
gez.:
Dr. Grüttemeier
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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635,9 kB
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