Mitteilungsvorlage - 2021/0349

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Ende Februar 2020 wurde in der StädteRegion Aachen der erste bestätigte Fall einer Erkrankung mit dem Erreger SARS-CoV2 (Corona-Virus) bekannt. Heute, rd. 15 Monate später, zählt die StädteRegion Aachen insgesamt 26.288 bestätigte Erkrankungen (Stand: 30.05.2021) und 570 Menschen, die mit oder an dem Virus verstorben sind.

 

In dieser Zeit wurden in enger Zusammenarbeit von Stadt Aachen und StädteRegion und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen zahlreiche Anstrengungen unternommen, um diese schwierige Zeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu bewältigen.

 

Nachfolgend gibt die Verwaltung einen groben Überblick über die wesentlichen Maßnahmen, deren Sachstand und finanzielle Aufwendungen sowie das voraussichtlich weitere Vorgehen.

 

Einrichtung der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen

 

Seit dem Ausbruch der Pandemie haben die beiden Krisenstäbe von Stadt Aachen und StädteRegion gemeinsam getagt und die zu treffenden Entscheidungen miteinander abgestimmt. In die Arbeit der Krisenstäbe einbezogen wurden und werden regelmäßig bzw. punktuell nach Bedarf und Entwicklung der Lage die Vertreter_innen weiterer Einrichtungen und Institutionen (z. B. Krankenhäuser, Religionsgemeinschaften, Handel und Gastronomie).

Neben der engen Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen erfolgt auch eine transparente Einbindung der übrigen neun regionsangehörigen Kommunen.

 

Zu Beginn waren die Krisenstäbe in der Feuerwache der Stadt Aachen untergebracht. Dies konnte aufgrund der Hygienevorgaben, insbesondere der Abstandsregeln, sowie einer klaren Erlasslage des Innenministeriums zum Schutz von Feuer- und Rettungswachen nicht fortgeführt werden. Zur Fortsetzung der Arbeit unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie wurden geeignete Räumlichkeiten im Tivoli angemietet, in denen die Sitzungen unter Wahrung der erforderlichen Abstände in hybrider Form und mit der notwendigen technischen Ausstattung (Videokonferenzsystem, Mikrofonanlage) durchgeführt werden können.

 

Zum 30.06.2021 werden die Krisenstäbe die Nutzung des Tivoli beenden und ihre Arbeit in geeigneten Räumlichkeiten der Verwaltung fortsetzen.

 

Innerhalb des Krisenstabes wurden, angepasst an die jeweilige Entwicklung der äerst dynamischen Lage, verschiedene Einsatzabschnitte gebildet (z. B. Logistik, Pflege, Bürgertest). Die Krisenstäbe einschl. der Koordinierungsgruppe (KGS) sind mit eigenem Personal besetzt. Bei Einsatz von ehrenamtlichem Personal in den Einsatzabschnitten wurden Verdienstausfälle bezahlt.

 

Der Sitzungsturnus der Krisenstäbe wurde jeweils an die Entwicklung der Lage angepasst und erfolgte zwischen zwei Mal täglich und zwei Mal wöchentlich, mal in großer bzw. bei Bedarf auch nur in einer Kernbesetzung.

 

Die Krisenstäbe haben vereinbart, alle Aufwendungen und Erträge jeweils hälftig zu tragen. Diese Regelung entfällt nur da, wo eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte erfolgt. Eine Übersicht der Aufwendungen und Erträge im Corona-Budget (Rechnungsergebnis 2020 sowie für 2021 die Buchungen bis zum Stand: 20.05.2021) können der Anlage 1 entnommen werden. Aus Anlage 2 sind die wesentlichen Kostenfaktoren für die einzelnen Maßnahmen (Einrichtung, Miete, IT, Personal) als Übersicht dargestellt.

 

Schutzmasken, -kittel und handschuhe sowie Desinfektionsmaterial stellten zu Beginn der Lage weltweite Mangelressourcen dar. Es wurden erhebliche Anstrengungen auf teilweise verwaltungsuntypischen Wegen unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen. Sowohl die medizinischen Maßnahmen in den Krankenhäusern als auch die pflegerische Versorgung in den Einrichtungen wurden dadurch sichergestellt.

Da ein Teil der Ware zum Selbstkostenpreis wieder abgegeben wurde, stehen den Aufwendungen auch entsprechende Erträge gegenüber. Die Aufwendungen/Erträge sind in Anlage 2 abgebildet.

 

 

Kommunales Abstrichzentrum (KAZ)/Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

 

Anfang März 2020 hat die Verwaltung, nicht zuletzt auf massives Drängen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen von Stadt und Kreis Aachen (KV), ein Abstrichzen­trum eingerichtet, zunächst in einer Nebenstelle der Verwaltung in Eschweiler, später als Gemeinsames Abstrichzentrum von Kommune und Kassenärztlicher Vereinigung (GAZ) in Räumlichkeiten des Tivoli, wo es bis heute vorgehalten wird.

 

Das KAZ wurde durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Johanniter Unfallhilfe (JUH) betrieben. Im Juli 2020 wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung eine neue vertragliche Grundlage für den weiteren Betrieb des KAZ geschaffen. Die entsprechenden Aufträge gingen an DRK und MHD. Diese Verträge liefen bis zum 31.12.2020. In dieser Zeit erfolgte die Einrichtung des GAZ. Um den Betrieb ab 01.01.2021 fortzusetzen, wurde ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt. Den Zuschlag erhielt gemäß Beschluss des Städteregionsausschusses das DRK (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0551), das somit bis zum 30.06.2021 mit dem Betrieb des GAZ beauftragt wurde. Der Vertrag bietet eine Verlängerungsoption um bis zu sechs Monate und soll zunächst bis zum 31.08.2021 verlängert werden (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0106).

 

Eine ausführliche Darstellung, das Konzept des KAZ sowie Informationen zur Finanzierung können der Sitzungsvorlage 2020/0348 für den Städteregionsausschuss/Städteregionstag am 19.06.2020 entnommen werden.

 

Seit April 2020 werden die Laborkosten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Die übrigen Kosten des KAZ/GAZ, insbesondere die der Personalgestellung, trugen und tragen Stadt Aachen und StädteRegion entsprechend der Grundsatzvereinbarung zu jeweils 50 %.

 

Alle Kosten des KAZ/GAZ, die ab dem 15.10.2020 entstanden sind, können mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV-No) abgerechnet werden. Die Kosten für die Monate Oktober 2020 bis April 2021 sind bereits fristgerecht bei der KV-No zur Abrechnung vorgelegt worden. Die für die Monate Oktober 2020 bis Januar 2021 angeforderten Beträge wurden bereits durch die KV-No beglichen. Die Kostenerstattung ab Februar 2021 ist derzeit noch in Bearbeitung durch die KV-No.

 

Die Kreisstellen der KV Aachen-Stadt und Aachen-Land finanzieren das von ihnen eingebrachte Personal selbst und rechnen es autonom mit der KV-No ab.

 

 

 

 

Einrichtung von Callcentern zur Kontaktpersonennachverfolgung (KPNV) und Indexfall-Bearbeitung bei der Unteren Gesundheitsbehörde

 

Bereits mit Beginn des Ausbruchs der Pandemie Anfang März 2020 wurde im Gesundheitsamt das erste Callcenter für die KPNV eingerichtet. Dies geschah im Konferenzraum des Gesundheitsamtes; dort standen rd. 20 Telefonarbeitsplätze zur Verfügung.

 

Personell war das Callcenter zunächst mit Ehrenamtlichen besetzt; im weiteren Verlauf kamen Medizinstudent_innen, durch Landes- und Bundesprogramme finanziertes Personal, Kräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie zeitweilig bis zu 40 Bundeswehrsoldat_innen hinzu, immer unterstützt und begleitet durch nahezu alle hauptamtlichen Fachkräfte des Gesundheitsamtes. Bedingung für die kostenfreie Personalgestellung der Bundeswehr war eine (Mittags-)Verpflegung der Soldat_innen, die finanziell durch die StädteRegion zu tragen war. Die Verwaltung hatte sich dazu entschieden, nicht nur den Soldat_innen, sondern auch den anderen in der KPNV tätigen Kräften eine kostenfreie Mittagsverpflegung zur Verfügung zu stellen. Dieses Angebot wurde Anfang März 2021 eingestellt.

 

Im September/Oktober 2020 wurden in den Aachen-Arkaden zwei weitere Callcenter eingerichtet, nachdem zwei hierfür geeignete Flächen (ehemalige Ladenlokale) angemietet worden waren. Beide Mietverträge laufen aktuell bis zum 30.09.2021. Hier erfolgte die Einrichtung von weiteren rd. 100 Telefonarbeitsplätzen, da aufgrund der drastisch steigenden Fallzahlen im Spätherbst 2020 nicht nur die KPNV, sondern auch die Indexfall-Bearbeitung mit Unterstützung externer Kräfte erfolgte. Zusätzlich wurden in dem größeren der beiden Callcenter Arbeitsplätze für die Einsatzleitung „rgertests“ sowie für die Quarantänekontrolle des Ordnungsamtes der Stadt Aachen geschaffen. Die Kosten für diese Arbeitsplätze werden gesondert mit der Stadt Aachen abgerechnet.

 

Ab September 2020 hat die Verwaltung begonnen, im großen Umfang weitere Studierende einzustellen; ein Beschränken auf die (durch den Bundesverband „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ refinanzierten) Medizinstudent_innen war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zielführend. Anfang Januar 2021 hatte das Gesundheitsamt etwa 90 Studierende unter Vertrag. Weitere personelle Verstärkung erfolgte auf der Basis eines Förderprogramms des Landes NRW mit rd. 25 Mitarbeitenden in der Zeit von November 2020 bis Mai 2021 sowie dem Förderprogramm des RKI „Containment-Scouts“. Begonnen mit den ersten 3 Vollzeitkräften im Oktober 2021 stehen dem Gesundheitsamt inzwischen fast 40 „Containment-Scouts“ des RKI (kostenlos) zur Verfügung. Die Beschäftigungsverhältnisse laufen überwiegend bis zum 31.03.2022.

Die vorgenannten Beschäftigten nach dem Förderprogramm des Landes NRW konnten fast ausnahmslos in ein Beschäftigungsverhältnis als „Containment-Scout“ überführt werden.

 

Perspektivisch wird nach heutigem Kenntnisstand das größere der beiden Callcenter in den zusätzlich angemieteten Flächen zum 01.10.2021 aufgegeben. Rückbaukosten sind bisher nicht berücksichtigt. Das kleinere Callcenter sowie das ganz zu Beginn im Konferenzraum des Gesundheitsamtes eingerichtete Callcenter werden voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres 2021 in Betrieb bleiben.

 

Ein hoher Anteil der Personalaufwendungen wird refinanziert. Ein Teil der Kosten für die technische Ausstattung soll über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst Digitalisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung über eine Förderung in Höhe von bis zu fast 300.000 € liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor.

 

 

Impfzentrum

 

Aufgrund der bekannten Erlasslage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mussten alle Kreise und kreisfreien Städte sicherstellen, dass zum 15.12.2020 ein Impfzentrum einsatzbereit war (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0555). Zu diesem Zweck wurde die Eissporthalle in Aachen angemietet, durch eine Messebaufirma, die regioiT und die Verwaltung (Amt für Digitalisierung und IT) ausgestattet. Die Personalgestellung erfolgt auch hier über in der Region ansässige Hilfsorganisationen. Die Kosten werden vom Land NRW erstattet. Davon ausgenommen ist nur der Aufwand des eigenen Personals.

 

Die laufenden Verträge wurden zunächst bis zum 31.07.2021 geschlossen und können maximal um bis zu 6 Monate verlängert werden. Da die Impfzentren nun zunächst bis 30.09.2021 geöffnet bleiben, wird die Verwaltung in Kürze eine entsprechende Vertragsverlängerung in die Wege leiten. Aufgrund der zunehmenden Einbindung der niedergelassenen Ärzte sowie der Betriebsärzte in das allgemeine Impfgeschehen geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die Arbeit des Impfzentrums dann eingestellt werden kann. Inwieweit z. B. durch Auffrischungsimpfungen eine Verlängerung notwendig sein könnte, ist derzeit nicht seriös zu ermitteln.

 

Die StädteRegion Aachen erhält derzeit eine monatliche Pauschale in Höhe von 500.000 € als Abschlagszahlung. Da die Verwaltung angehalten ist, der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde die laufenden Kosten des Impfzentrums monatlich zusammenzustellen, kann ausgeführt werden, dass die monatlichen Kosten ungefähr in gleicher Höhe anfallen, wobei der entscheidende Faktor die Personalkosten im Rahmen der Personalgestellung sind.

Insgesamt liegen die Kosten über den kalkulierten Summen, da die Öffnungszeiten des Impfzentrums ausgeweitet wurden und z. B. der Sicherheitsdienst weitere Aufgaben übernommen hat, die bei Auftragsvergabe nicht bekannt waren.

 

 

Schnelltestzentren/Bürgertests

 

Die Verwaltung verweist zunächst auf die grundsätzlichen Ausführungen bezüglich der Schnell-/Bürgertestzentren in Sitzungsvorlage 2021/0198 für die Sitzung des Städteregionsausschusses am 04.03.2021.

 

Im Bereich der Bürgertestungen ist es der Verwaltung ab März 2021 gelungen, kurzfristig ein flächendeckendes Netz von Teststellen r Bürger_innen zu etablieren, das gegenwärtig noch durch Testbusse als mobile Teststellen ergänzt wird. Derzeit stehen (inklusive der Teststelle am GAZ und den Bussen) insgesamt 98 öffentliche Teststellen in der StädteRegion Aachen zur Verfügung. Diese öffentlichen Teststellen wurden durch die Verwaltung genehmigt und werden von dieser in ihrer Tätigkeit überwacht. Neue Genehmigungen werden derzeit nur noch in begründeten Ausnahmen ausgesprochen. Ergänzt werden die öffentlichen Teststellen von 212 Teststellen, bei denen Ärzte und sonstige Heilberufe ihre jeweiligen Patient_innen testen und dies auch mit Nachweis dokumentieren können.

 

Schließlich wird dieses Netz noch ergänzt durch die 1.569 Arbeitgeber_innen (Stand: 26.05.2021), die sich im Gebiet der StädteRegion Aachen für eine Mitarbeitertestung angemeldet haben. Auch diesen Arbeitgeber_innen ist die Ausstellung von Testnachweisen gestattet. Gleiches gilt für die Tests in Schulen. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Tests auch in Kindertageseinrichtungen.

 

Die Teststellen (ohne Arbeitgebertestungen, die von der Verwaltung nicht erfasst werden) testeten im Mai 2021 bisher täglich über 17.500 Bürger_innen.

 

Über das System hinaus hat die StädteRegion zur Optimierung und Beschleunigung des kurzfristig notwendigen Starts der Bürgertestungen zwei wesentliche Hilfeleistungen selbst gegeben. Zum einen wurde eine Buchungssoftware zur Verfügung gestellt, zum anderen werden neben einer Teststelle im bestehenden GAZ noch sechs Busse betrieben, die vom Start weg in der Lage waren, mobil die noch „weißen Flecken“ auf der Landkarte lagebezogen zu bedienen.

 

Als Buchungssoftware wurde von der Verwaltung das Produkt „NoQ“ der Vertical Life GmbH beschafft (Beschluss Städteregionsausschuss vom 04.03.2021, Sitzungsvorlage 2021/0204), welches derzeit in 73 Testzentren Anwendung findet. Die Verwaltung finanziert zurzeit die Ersteinrichtung der Teststellen mit der Software (Nutzung ist freiwillig) und jede einzelne Buchung im System.

Da die Buchungen sich weit über die ursprünglichen Prognosen entwickelt haben, ergibt sich derzeit für die Buchungssoftware ein monatlicher (mittlerweile) zusätzlicher Finanzaufwand von ca. 145.000 €.

 

r den Betrieb der Teststelle im GAZ und für die Testbusse (inkl. Fahrer_in) zahlt die StädteRegion die Anmietung der insgesamt sechs Busse von drei Busanbietern, das Testmaterial und das Personal zur Durchführung der Testungen (Dringlichkeitsbeschluss vom 11.03.2021, Sitzungsvorlage 2021/0207).

 

Die ursprünglich angenommene Refinanzierung ergibt sich nicht vollständig, da das öffentliche Gesundheitswesen rechtlich nicht wie eine Teststelle außerhalb der Verwaltung abrechnen kann. Daraus ergibt sich konkret:

 

  • Die Kosten des Testmaterials werden durch die KV-No erstattet.
  • r das eingesetzte Personal, das vom GAZ-Personalgesteller DRK eingebracht wird, entstehen Kosten, die über die Strukturen des Abstrichzentrums bei der KV-No ebenfalls zur Erstattung angemeldet werden können.
  • Schließlich ist für die angemieteten Busse eine Refinanzierung nicht möglich, so dass für den Betrieb der Testbusse ein monatlicher Aufwand von 77.000 r die StädteRegion Aachen zu verzeichnen ist.

 

Die Einrichtung und der laufende Betrieb der öffentlichen Teststellen werden grundsätzlich pauschal durch den Bund vergütet. Die Testungen selbst refinanzieren sich über die KV-No. Hinsichtlich der Details der gesamten finanziellen Auswirkungen wird auf die separate Beschlussvorlage (2021/0357) in nichtöffentlicher Sitzung des Städteregionsausschusses am 17.06.2021 verwiesen.

 

Arbeitsschutz

 

Zur Versorgung der eigenen Mitarbeitenden wurden bereits im Jahr 2020 medizinische Masken und FFP-2-Masken zur Verfügung gestellt. Am 17.04.2020 hat das Bundesministerium für Arbeit einen speziellen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Verwaltung und Personalrat haben sich damit auseinandergesetzt; der Arbeitsschutzausschuss hat sich am 27.04.2020 in einer Sondersitzung damit beschäftigt und ein betriebliches Maßnahmenkonzept erstellt. Am 22.01.2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­ver­ord­nung veröffentlicht. Wichtigster Regelungsinhalt ist die Umsetzung verschiedener Maßnahmen, z. B.:

 

  • Schutzwände für Büros mit Publikumsverkehr
  • Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Ausweitung von Homeoffice, um Büros möglichst nur noch einzeln zu nutzen aufgrund der Vorgabe einer Mindestfläche bei der Raumnutzung
  • Ausweitung der flexiblen Arbeitszeiten
  • Vermeidung betriebsbedingter Zusammenkünfte
  • Bodenmarkierungen zum Abstandhalten

 

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz wird den Organisationseinheiten zur bedarfsgerechten Ausgabe an Mitarbeitende und Besucher zur Verfügung gestellt. Seit 09.04.2021 müssen wöchentlich zwei Selbst-Schnelltests pro Mitarbeitenden verteilt werden. Die Beschaffung erfolgte zentral über den Einsatzbereich Logistik.

 

Die Verwaltung stellt den Mitarbeitenden eine Arbeitgeberbescheinigung über die Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 3 aus, mit der bei den Hausärzten ein Impftermin erbeten werden kann, zudem hatte die Verwaltung die über 60-jährigen Kolleg_innen auf die Sonderimpfaktion mit AstraZeneca im April hingewiesen, für die keine gesonderte Priorisierung erforderlich war. Schließlich erhalten Kolleg_innen in besonders publikumsintensiven Ämtern die Möglichkeit, sich auf eine Liste schreiben zu lassen, die abends kurzfristig bei vorhandenen Restimpfstoffen abgearbeitet wird.

 

Zwischenzeitlich ist auch die Lieferung von Corona-Impfstoffen an die Betriebsärzte erfolgt. Auf eine Abfrage bei den Kolleg_innen haben 170 Mitarbeitende ihr Interesse an einer Impfung erklärt. In einem ersten Schritt können für die StädteRegion Aachen 50 Termine angeboten werden; es erfolgt eine Priorisierung nach Alter der Beschäftigten.

 

Rechtslage:

 

Die Bewältigung der Corona-Pandemie erfolgt auf der Grundlage der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen zahlreichen Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Bundes und des Landes NRW sowie auf kommunaler Ebene.

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Personelle Auswirkungen:

siehe Sachlage

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

siehe Sachlage bzw. Anlagen

 

Es ist zu berücksichtigen, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, aufgrund des NKF-Corona-Isolierungs-Gesetzes (NKF-CIG) des Landes NRW „isoliert“ werden und das Rechnungsergebnis des laufenden Jahres nicht belasten.

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

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Anlagen

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