Mitteilungsvorlage - 2021/0330
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortentwicklung der StädteRegion Aachen; Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 06.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Antragstellend:
- Terodde, Markus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.06.2021
|
Sachlage:
Mit Schreiben vom 06.05.2021 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion um Informationen zum aktuellen Sachstand der Fortentwicklung der StädteRegion Aachen im Städteregionsausschuss am 17.06.2021 (s. Anlage).
Es war und ist erklärtes Ziel der beteiligten Gebietskörperschaften, mit Errichtung der StädteRegion Aachen‚ unter den Bedingungen einer europäischen Grenzregion enger und effizienter zusammen(zu)wirken, um Synergieeffekte zu erzielen, Doppelzuständigkeiten aufzuheben, Strategien zu vereinheitlichen und politische Spielräume zu eröffnen‘ (s. dazu Präambel der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen).
Auf diesem Weg wurden beachtliche Fortschritte gemacht. War man in der Gründungsphase der StädteRegion Aachen zunächst der Auffassung, dass es formeller Aufgabenübertragungen bedarf, um die StädteRegion Aachen fortzuentwickeln, so hat sich im Lauf der Jahre herausgestellt, dass eine solche Entwicklung auch - oder gerade - durch eine moderierende Rolle der StädteRegion Aachen erreicht werden kann. Die StädteRegion Aachen hat in den letzten Jahren zunehmend eine solche Rolle eingenommen, die von den regionsangehörigen Kommunen auch anerkannt und akzeptiert wird.
Daneben gibt es allerdings auch weiterhin pflichtige Aufgaben, die nach hiesiger Einschätzung sinnvollerweise auf die StädteRegion Aachen übertragen werden sollten. Es muss jedoch an dieser Stelle festgehalten werden, dass seit Frühjahr 2020 die Bewältigung der Coronapandemie bei allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene absolute Priorität hatte und strukturell-strategische Aktivitäten ein Stück weit zurückstehen mussten. Dennoch wurde an vielen Aspekten und auf unterschiedlichsten Ebenen an der Fortentwicklung der StädteRegion Aachen weitergearbeitet.
Im Folgenden gibt die Verwaltung einen Überblick zu ausgewählten Themenfeldern.
Schulformübergreifende Schulaufsicht
Die StädteRegion Aachen setzt sich seit ihrer Gründung für die Übertragung der schulformübergreifenden Schulaufsicht auf der Ebene der StädteRegion ein. Die Forderung wurde im Rahmen der Evaluation und Weiterentwicklung des Aachen-Gesetzes jeweils erneuert.
Nicht nur Integration, Inklusion und Digitalisierung in Schulen lassen sich besser als staatlich-kommunale Kooperationsaufgabe lösen. Besonders in Krisenzeiten, Unwetter- und Katastrophenlagen sowie in der aktuellen Pandemie garantieren die eingeübte, vertrauensvolle Zusammenarbeit der kommunalen Akteure mit der Schulaufsicht sowie klare Kommunikationswege das notwendige unmittelbare und abgestimmte Handeln. In der StädteRegion ist es selbstverständlich geworden, die schulische Perspektive und das schulfachliche Know-How durch die Vertretung der unteren Schulaufsicht im gemeinsamen Krisenstab von Stadt Aachen und StädteRegion in den relevanten Entscheidungen zu berücksichtigen. Die zeitnahe Kommunikation zwischen Krisenstab, Gesundheitsamt und den Schulen in der StädteRegion Aachen wird durch das Schulamt sichergestellt. Zunehmend übernimmt das Schulamt schulformübergreifende Beratungs- und Koordinierungsfunktionen wahr.
Auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände, die die Forderung der Erweiterung schulaufsichtlicher Kompetenzen vor Ort mittragen, bringt sich die StädteRegion Aachen intensiv ein. Im Prozess der „Weiterentwicklung Schulaufsicht“, den das Ministerium für Schule und Bildung mit Gründung einer Projektgruppe 2019 wieder aufgenommen hat, ist die Amtsleitung A 41 als Expertin der kommunalen Praxis regelmäßig in Workshops und Beratungen vertreten.
Nach aktuellen Informationen zeichnet sich leider ab, dass das Ministerium beabsichtigt, strukturelle Änderungen durchzusetzen, die die Schulämter nicht stärken, sondern im Gegenteil ihnen weitere Kompetenzen zu entziehen. Die ministerielle Projektgruppe schlägt vor, die Fachaufsicht über Hauptschulen auf die Ebene der Bezirksregierungen hochzuziehen. Des Weiteren ist beabsichtigt, eine Verordnungs-Ermächtigung für künftige weitere Veränderungen der Schulaufsichtsstrukturen unter § 88 Abs. 3 im 16. SchulRÄG vorzulegen. Im Verbund mit den Kommunalen Spitzenverbänden wird die StädteRegion Aachen weiterhin für eine Stärkung der Schulaufsicht vor Ort eintreten.
Neben diesem formal-rechtlichen Thema wurde eine regelmäßig tagende Bildungsdezernentenkonferenz gebildet, die sich über relevante bildungspolitische Themen wie die Digitalisierung von Schule, die informelle Schulentwicklungsplanung oder – mit Unterstützung des EMZ - die Medienpädagogik und Medienentwicklungsplanung austauscht und gemeinsame Strategien entwickelt.
Planung und Entwicklung im Bereich Jugendhilfe
Auch in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe übernimmt die StädteRegion Aachen eine moderierende Funktion, wobei sich das Jugendamt der StädteRegion Aachen als ‚Serviceeinheit' für die Jugendämter der Altkreis-Kommunen versteht. Das Jugendamt der StädteRegion erbringt bereits seit längerem - freiwillig und meist eher informell - diverse übergreifende organisatorische und/oder fachliche Serviceleistungen für die Jugendämter im Altkreis und ist bereit, diese Unterstützung auszuweiten. Dies kann sowohl bei der Entwicklung eines städteregional übergreifenden Betreuungskonzeptes für KiTas als auch beim großen und bedeutsamen Zukunftsthema SGB VIII-Reform positive, Mehrwert generierende Effekte für die Jugendhilfe in der StädteRegion schaffen.
Beim Thema Kindertagesbetreuung wird es in Zukunft - weitaus stärker als bisher - darum gehen, die lokale Kitaplanung gemeinsam regional abzustimmen. Damit soll der veränderten Lebenswirklichkeit junger Familien Rechnung getragen werden.
Moderne berufstätige Eltern müssen physisch mobil sowie zeitlich und örtlich flexibel sein. Flexibilität erwarten sie daher mit Recht auch von der Organisation der vorschulischen Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. In der StädteRegion wird ihnen dies durch die Zergliederung der Jugendhilfelandschaft schwer gemacht: Sieben Jugendämter sorgen jeweils in ihrem abgegrenzten Zuständigkeitsbereich eigenständig für die Kindertagesbetreuung, mit jeweils eigenen Regelungen und unterschiedlichen Elternbeitragssatzungen. Wenn die StädteRegion als gemeinsamer Lebens- und Arbeitsraum wahrgenommen werden soll, darf Kindertagesbetreuung nicht an kommunalen Grenzen enden, sondern muss unabhängig vom Wohnort überall da möglich sein, wo Eltern es brauchen.
Die Verwaltung hat auf Arbeitsebene dazu erste Gespräche mit den Kommunen geführt und wird das Thema "städteregionsweite Nutzung von KiTa-Plätzen" in den kommenden Monaten konzeptionell weiter ausdifferenzieren.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist beschlossen und steht kurz vor seiner Verkündung. Es umfasst stufenweise über mehrere Jahre gravierende Änderungen in der Jugendhilfe, die 2028 in der Zusammenführung aller Hilfen für junge Menschen mit und ohne Behinderung ihren Abschluss finden sollen ("Große Lösung" im SGB VIII). Bereits im Jahr 2024 sind sogenannte "Verfahrenslotsen" zu installieren. Die örtliche Jugendhilfe muss sich auf diese Entwicklung bereits jetzt einstellen und Perspektiven entwerfen, um den künftigen Anforderungen eines erheblich erweiterten Kreises von Hilfe und Unterstützung suchenden jungen Menschen und Familien organisatorisch, personell und fachlich gerecht zu werden. Je besser die Jugendämter in der StädteRegion sich gemeinsam darauf vorbereiten, umso besser können die Aufgaben bewältigt werden. Hier sieht sich das Jugendamt der StädteRegion Aachen ebenfalls in einer koordinierenden Rolle - in erster Linie für die Altkreiskommunen, um die bestmögliche Versorgung in der StädteRegion Aachen auch zukünftig im engen Schulterschluss mit den Kommunen zu gewährleisten.
Übertragung der Regionalplanung
Die aktuelle Diskussion um die Gestaltung des Strukturwandels zeigt, dass eine auf die StädteRegion beschränkte Regionalplanung zu kleinräumig wäre, um die Herausforderungen der Zukunft bestehen zu können. Hier ist mindestens die Region Aachen als erforderliche kritische Masse anzusehen.
Im Bereich des Strukturwandels, einer der Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte für die zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung unserer Region, vertritt die StädteRegion Aachen die Interessen der regionsangehörigen Kommunen in der ZRR, in deren Gesellschafterversammlung der Städteregionsrat den Vorsitz hat. Insbesondere auf dieser Ebene ist es gelungen, eine konsensfähige Forderung nach Sonderwirtschafts- und Sonderplanungszonen für das Rheinische Revier im Reviervertrag zu formulieren.
Die von der StädteRegion initiierte und durchgeführte AG Strukturwandel, welcher die regionsangehörigen Kommunen, die AGIT, die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen, sowie die Parkstad Limburg wie auch die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens angehören, dient als moderierendes und koordinierendes Gremium für die StädteRegion Aachen und darüber hinaus. Eine solche Kommunalgrenzen überschreitende Planung ist gute und erfolgreiche Praxis in der StädteRegion Aachen, wie bereits die Erarbeitung des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes als Fachbeitrag zum Regionalplan gezeigt hat. Diese gute Abstimmungskultur, die sich durch regelmäßige Runden der Technischen Beigeordneten/ Dezernenten gemeinsam mit den Wirtschaftsförderern verfestigt und als effektives Kommunikations- und Abstimmungselement etabliert hat, konnte in die dauerhaft eingerichtete AG Strukturwandel überführt werden. So kann die StädteRegion Aachen die Belange der regionsangehörigen Kommunen abstimmen und gegenüber der ZRR, dem Land und dem Bund entsprechend vortragen, um zum erfolgreichen Wandel der Region, insbesondere zur Partizipation an den Strukturmitteln und Fördergeldern mit strukturwirksamen Projekten, beitragen zu können.
Mit dem "Städteregionalen Gewerbeflächenpool", d.h. der gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung von Premiumgewerbeflächen, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die einzelnen Kommunen/ Gebietskörperschaften diesen Umfang alleine nicht ausweisen können und zunehmend an ihre Auslastungsgrenzen stoßen, wurde ein weiteres wichtiges Projekt auf den Weg gebracht, um die Region zu stärken. Die StädteRegion Aachen nimmt hier, wie auch in der Anbahnung eines weiteren teeilräumlichen Gewerbeflächenpools, eine aktive koordinierende und federführende Rolle in der Ausgestaltung und Steuerung des Prozesses ein.
Für die StädteRegion ist zudem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige strategische Komponente, für die formal-planerische Instrumente allerdings auch in Zukunft kaum zu erwarten sind. Daher fokussiert die StädteRegion stärker auf informelle Planungsprozesse, die in Form eines regionalen Leitbildes Orientierung bieten und Impulse für formale Planungen liefern sollen.
Daseinsvorsorge
Im Bereich der Daseinsvorsorge werden eine Vielzahl an Aufgaben wahrgenommen, die mit dem Aachen-Gesetz auf die StädteRegion übertragen wurden. Sei es im Umweltbereich, in dem in allen Umweltbelangen eine situative Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Aachen gelebt wird oder auch im Bereich des A 62 –Kataster- und Vermessungsamt. Hier nimmt die StädteRegion seit Gründung die Aufgaben der Katasterbehörde und des Gutachterausschusses auch für die Stadt Aachen wahr. Diese Form der Aufgabenwahrnehmung hat zu einer Effizienzsteigerung, Personaleinsparung und Kostenreduzierung geführt.
Enge Kooperationen mit der Stadt Aachen gibt es im Bereich des A 61 insbesondere bei der gemeinsamen Umsetzung von Förderprogrammen an Schulen in den Bereichen Infrastruktur und Digitalisierung – ein Thema, welches nicht erst in der aktuellen Pandemielage zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Im Bereich des A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung ist die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für soziale Wohnraumförderung der Stadt Aachen in die Aufgabenträgerschaft der StädteRegion Aachen übergegangen. Weiterhin engagiert sich die Stadt Aachen für öffentlichen geförderten Wohnungsbau, was durch die StädteRegion unterstützt wird durch umfangreiche Beratung. Förderobjektunabhängig hat sich ein regelmäßiger „Jour Fixe“ mit der Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Soziales u. Integration etabliert sowie regelmäßige Treffen mit der GWG Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH und mit der städtischen Tochtergesellschaft gewoge AG.
Im Bereich des Klimaschutzes wurde das Kommunale Klimaschutznetzwerk ins Leben gerufen, in dem gemeinsam die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der StädteRegion und der regionsangehörigen Kommunen betrieben wird. Die aktuell laufende, jährliche Aktion „Stadtradeln“ wird ebenfalls in enger Kooperation zwischen Stadt und StädteRegion Aachen durchgeführt. Im Bereich der Energieberatung ist durch die Neufassung des Vertrags mit der Verbraucherzentrale sowie der Initiierung eines gemeinsamen Lenkungskreises eine Synchronisierung der Aktivitäten in Stadt und StädteRegion Aachen eingeleitet worden.
Besondere Bedeutung hat die Zusammenarbeit zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen im Bereich der Mobilität und des Klimaschutzes - S 64. Die beiden Aufgabenträger Stadt- und StädteRegion Aachen betreiben gemeinsam in Kooperation mit dem AVV und den städteregionsangehörigen Kommunen das Projekt Regio Tram. Im Frühjahr 2021 hat erstmals eine gemeinsam von Stadt und StädteRegion Aachen ausgerichtete Mobilitätskonferenz stattgefunden, in der mit den übrigen städteregionsangehörigen Kommunen und den mobilitätsrelevanten Akteuren der Region über aktuelle Themen der Mobilität diskutiert wurde. Außerdem agieren Stadt und StädteRegion Aachen als Partner bei verschiedenen Förderanträgen wie „AachenMooVe!“ zur Fortentwicklung einer umweltfreundlichen Mobilität oder dem Förderantrag „Konzept Mobilstationen“ zur Förderung der Verkehrswende und Stärkung des Umweltverbunds.
So wurde das Thema Mobilität auch intensiv in der Bürgermeisterkonferenz am 17.05.2021 diskutiert.
Die Weiterentwicklung des Forschungsflugplatzes Merzbrück zum MobilitätsHub wird ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen, der Stadt Würselen, der Stadt Eschweiler sowie den übrigen Gesellschaftern betrieben.
Bei den beiden vorgenannten Themenfeldern wird die eingangs beschriebene moderierende Rolle der StädteRegion Aachen besonders deutlich. Es ist regional anerkannt, dass die StädteRegion Aachen hier, in enger Abstimmung mit allen Akteuren, eine steuernde Funktion übernimmt.
Ziel ist es, regionale Mobilität durch eine intelligente Verknüpfung aller Verkehrsträger und auf Basis neuer Technologien attraktiv und bezahlbar zu gestalten.
Diese neue Mobilität kann zum tragfähigen Rückgrat für eine nachhaltige Regionalentwicklung werden.
Katastrophenschutz
Seit Beginn der Coronalage Anfang 2020 tagen die beiden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen im Rahmen der Bewältigung der Coronapandemie sowie in enger Abstimmung mit den übrigen regionsangehörigen Kommunen gemeinsam. So wurde und wird sichergestellt, dass die Gebietskörperschaften die Lage abgestimmt und einheitlich bewältigen.
Das Impfzentrum, das Abstrichzentrum am Tivoli, die Einrichtung von Bürgerteststellen oder die Covid 19 Nachverfolgungsstelle im Gesundheitsamt werden gemeinsam betrieben. So wird erreicht, dass es in der StädteRegion Aachen gleiche Standards beispielsweise beim Impfen und bei Testungen gibt. Dies gilt auch für Maßnahmen in Kindergärten und Schulen. Auch Anschaffungen/Bestellungen von Schutzmasken, Schutzkitteln und anderem Hygienematerial werden über die beiden Krisenstäbe gemeinsam geordert.
Die Koordinierungsgruppe Krisenstab - KGS - wird in dieser Zeit ebenfalls gemeinsam geführt. So konnte Personal sehr effektiv eingesetzt werden.
Insgesamt zeigt diese Pandemielage, wie wichtig eine Verstetigung der gemeinsamen Arbeit der Krisenstäbe von StädteRegion und Stadt Aachen ist. Daran wird derzeit weiter intensiv gearbeitet. Auf Vorlage 2021/0018 für den Rettungsausschuss wird insoweit verwiesen, wonach eine Konzepterstellung für eine zukünftige Zusammenarbeit im Katastrophenschutz oder -fall im Dialog zwischen Stadt Aachen und StädteRegion unter Berücksichtigung kommunaler, feuerwehrtechnischer und rettungsdienstlicher Belange erfolgt.
Darüber hinaus wurde im Rahmen von interkommunaler Kooperation in unterschiedlichen Bereichen die Zusammenarbeit ausgebaut:
Erstellung eines Konzeptes zur Verteilung von Jodtabletten im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität aus einer kerntechnischen Anlage sowie Konzept für eine vorsorgliche Verteilung von Jodtabletten und Planung und Durchführung einer Verteilung an die Bevölkerung, Zusammenarbeit im Bereich „Sicherstellung der Stromversorgung“ sowie im Bereich „Hochwassergefahren und Risikoabwägung, Erstellung von Musteralarmplänen.
In den Bereichen von Rettungsdienst und Leitstelle gibt es folgende Aktivitäten:
- einheitliche Leitstelle für die StädteRegion
- gemeinsame Aufschaltung auf eine Telenotarztzentrale. Die weitere Ausdehnung ist mit der nächsten Fortschreibung des Rettungsdienstbedsarfsplans vorgesehen
Die StädteRegion Aachen sieht sich als Trägerin des Rettungsdienstes – gerade im ländlichen Raum – in einer besonderen Verantwortung, mit innovativen Konzepten die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Aus rettungsdienstlicher Sicht sind innerhalb der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten, neben den allgemeinen Herausforderungen des demographischen Wandels, insbesondere weite Fahrtstrecken zu berücksichtigen. Dies sowohl zum Patienten, als auch in spezialisierte Fachrichtungen der Krankenhäuser. Es gilt gemeinsam mit den Partnern der medizinischen Versorgung, wie z.B. Kassenärztliche Vereinigung und Kostenträgern, neue Strategien zur adäquaten rettungsdienstlichen Versorgung der städteregionalen Bevölkerung anzuwenden. Hierzu zählen sowohl die bessere Verzahnung mit dem Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (erreichbar über die 116 117) und mit der Notfallrettung (über die Leitstelle 112), um eine dem Bedarf angepasste Versorgung für die Patienten zu gewährleisten, als auch der Einsatz digitaler Systeme zur technischen Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort. Hierzu ist z.B. der Telenotarzt ein System zur schnelleren Heranführung ärztlicher Expertise zum Patienten.
Kommunales Integrationszentrum
Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren, die über ein Integrationskonzept verfügen. Ziel ist es, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Weitere Aktivitäten und Angebote, die auf die Integration und das Zusammenleben abzielen, sollen zwischen den Ämtern, Einrichtungen und freien Träger koordiniert werden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Integrationszentren, ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern zu machen.
Stadt Aachen und StädteRegion Aachen betreiben jeweils ein eigenes Kommunales Integrationszentrum (KI). Überlegungen, diese beiden Aufgabenbereiche im Rahmen des Aachen-Gesetzes zusammenzuführen, sind nicht neu.
Dennoch gibt es bei einer Zusammenführung Hürden, die nicht ohne Weiteres abgebaut werden können. Die hierarchische Anbindung der beiden KI in der organisatorischen Struktur von Stadt und StädteRegion ist unterschiedlich, wäre aber bei einer Zusammenführung der beiden Fachbereiche sicherlich eine lösbare Aufgabe. Anders ist dies zu bewerten für die Frage der Finanzierung. Beide KI erhalten jeweils die volle Förderung durch das Land. Dies sind bei der StädteRegion derzeit 320.000 € Grundförderung für die Personalaufwendungen und 50.000 € für Sachmittel. Es müsste bei einer Zusammenführung sichergestellt werden, dass die Landesförderung als Doppelförderung fortgesetzt würde.
Da sowohl die Untere Schulaufsicht als auch die Klient_innen der beiden KI immer wieder eine Zusammenlegung anregen, hat die Verwaltung sich bemüht, dies mit den Verantwortlichen auf Seiten der Stadt Aachen zu thematisieren. Auch von der Landesregierung kamen Signale, dies zu unterstützen. Jedoch positioniert sich die Stadt Aachen derzeit anders und möchte integrationspolitisch weiterhin autonom agieren. Die Haltung ist von Seiten der Verwaltung der StädteRegion zu akzeptieren.
Ein erster Schritt der Annäherung erfolgt jetzt mit der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements, für das Stadt und StädteRegion eine gemeinsame räumliche Unterbringung planen. Aus dem räumlichen Miteinander sollte dann eine inhaltliche Zusammenarbeit leichter umsetzbar sein.
Abrechnungssystematik zwischen Stadt und StädteRegion
Dieses Thema hat insbesondere in der Gründungsphase der StädteRegion Aachen Aachen immer wieder zu - teils kontroversen – Diskussionen geführt. Umso erfreulicher ist, dass dieses Thema, in Abstimmung mit dem Land, nunmehr zu einem einvernehmlichen Abschluss gebracht werden kann. Auf die Vorlagen 2020/0322 sowie 2021/0336 für den SRA am 17.06.2021 und SRT am 24.06.2021 wird insoweit verwiesen.
Fazit
In den zurückliegenden Jahren wurden auch jenseits des Aachen–Gesetzes wichtige Schritte zur Fortentwicklung getan. Die Region ist enger zusammengewachsen und kooperiert stärker und verbindlicher als noch vor einigen Jahren. Hier agiert die StädteRegion Aachen zunehmend als verbindende Klammer.
Dennoch ist die Verwaltung auch weiterhin der Überzeugung, dass die Fortentwicklung der StädteRegion Aachen ein dynamischer Prozess ist, bei dem es darum geht, unterschiedlichste Akteure auf Augenhöhe einzubinden und den optimalen Weg zur Entwicklung unserer Region zu finden. Dies kann über eine moderierende Funktion, bilaterale Vereinbarungen oder eben über eine Änderung des Aachen-Gesetzes erfolgen. Alle drei Instrumente sollten auch in Zukunft genutzt werden. In allen Themenfeldern, in denen es erforderlich ist, eine optimale Fortentwicklung der StädteRegion Aachen zu gewährleisten, findet ein enger Austausch mit den Aufsichtsbehörden und dem Land NRW statt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
127,7 kB
|