Beschlussvorlage - 2021/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzepterstellung Mobilstationen; Gemeinsamer Förderantrag der Aufgabenträger StädteRegion Aachen und Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Antragstellend:
- Wentz, Frederic
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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27.05.2021
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität beauftragt die Verwaltung, in enger Kooperation mit dem Aufgabenträger Stadt Aachen, dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und den städteregionsangehörigen Kommunen ein abgestimmtes Konzept für Mobilstationen zu entwickeln und hierfür einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Sachlage:
Die StädteRegion Aachen unterstützt als „Mobile Region“ seit vielen Jahren eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Mobilitätsentwicklung und entwickelt dabei, gemeinsam mit allen mobilitätsrelevanten Akteuren der Region, bedarfsgerechte Angebote und berücksichtigt dabei die demographischen, gesellschaftlichen und klimatischen Veränderungen. Wichtige Ziele dabei sind die Stärkung des Umweltverbunds (Bus, Bahn, Fahrrad, Fußgänger, Vermietsysteme), die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs sowie die Förderung der Elektromobilität.
Mobilstationen als multi- und intermodale Verknüpfungspunkte sind ein wichtiger Baustein zur Förderung der Verkehrswende und zur Stärkung des Umweltverbunds. Sie sorgen für einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten und unterstützen die Intention der „Mobile Region“ in besonderer Art und Weise.
Die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) hat im Jahr 2018 gemeinsam mit der Spiekermann GmbH ein „Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen“ entwickelt und insgesamt 9.600 Haltestellen untersucht und kategorisiert. 455 Haltestellen wurden der 1. und 2. Kategorie (mindesten 600 bzw. 300 Ein- und Aussteiger an einem Werktag) zugeordnet und eingehender untersucht. 52 dieser Haltestellen befinden sich innerhalb der StädteRegion Aachen.
Der Abschlussbericht kann auf der Internetseite des NVR heruntergeladen werden: https://www.nvr.de/regionale-mobilitaetsentwicklung/mobilstationen-im-nvr/.
Aufbauend auf diesen Untersuchungen wurde bereits 2019 ein Workshop mit den Technischen Beigeordneten und Verkehrsplanern sowie den Klimaschutzmanagern aller zehn städteregionsangehörigen Kommunen und unter Einbindung des NVR, des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) und des Zukunftsnetz Mobilität NRW durchgeführt. Darüber hinaus wurden Vertreter der ASEAG, der cambio Aachen GmbH und der velocity Aachen GmbH involviert.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen bei der Entwicklung von Mobilstationen unabdingbar ist. Diese Erkenntnis ist immer weiter gereift und mündet in dem Punkt, dass eine gemeinsam abgestimmte und auf die städteregionalen Belange konkretisierte Weiterentwicklung des NVR-Konzepts von allen beteiligten Akteuren gewünscht wird.
Die Aufgabenträger Stadt und StädteRegion Aachen möchten mit Hilfe eines gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem AVV erarbeiteten Förderantrags Fördermittel der Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)“ einwerben.
Ziel des Konzeptes soll es sein, die städteregionalen Rahmenbedingungen noch stärker in den Fokus zu nehmen, neue Entwicklungen zu berücksichtigen und regionsweit abgestimmte Standards zu definieren und Ausbauprioritäten zu koordinieren. Darüber hinaus soll das Konzept erste Ansätze einer möglichen Betreiberstruktur der Mobilstationen skizzieren.
Rechtslage:
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Aufwendungen i.H.v. 120.000 € werden seitens der Verwaltung im Haushaltsentwurf 2022 im Produkt 15.01.04, als Teilbetrag des Ansatzes im Sachkonto 543988 „Projekt-/Sachkosten Mobilität“ ebenso berücksichtigt wie die anteiligen Landeszuweisungen von 96.000 € (80 %) im Sachkonto 414100 sowie der anteilige Eigenanteil der Stadt Aachen von 12.000 € (50 %) im Sachkonto 448200. Gegenüber dem Haushaltsplan 2021 bzw. der Mittelfristplanung ab 2022 kommt es dadurch nicht zu einer Ausdehnung der freiwilligen Leistungen.
Ökologische Auswirkungen:
Die Förderung des Umweltverbunds und die regionsweite Errichtung von Mobilstationen ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Verkehrswende.
Im Auftrag:
gez.: Jücker