Beschlussvorlage - 2021/0297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss befürwortet die Weiterführung der Trinationalen Arbeitsgemeinschaft (AG) Charlemagne auf Grundlage der verbindlichen Kooperation mit dem Europäischen Verbund zur territorialen Zusammenarbeit (EVTZ) der Euregio Maas-Rhein (EMR) und beauftragt die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschusses für r Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus vom 25.11.2021 die Evaluation und einen Vorschlag zur Fortführung der Kooperation einzubringen.

 

 

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Sachlage:

Die Trinationale Arbeitsgemeinschaft (AG) Charlemagne wurde im Jahr 2011 als grenzüberschreitender Zusammenschluss von Kommunen und regionalen Gebietskörperschaften im Dreiländereck Deutschland, Belgien, Niederlande eingerichtet. Ihm gehören die Stadsregio Parkstad Limburg, die Gemeente Heerlen, die Gemeente Vaals, die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen und die Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens an. Die AG dient als Austauschplattform für alle grenzüberschreitenden Themen, die für die Partner von Interesse sind und strebt die Schaffung eines lebenswerten gemeinsamen (Wirtschafts-)Raumes im Grenzgebiet an. Gremien sind der Vorstand, bestehend aus den Bürgermeistern bzw. Behördenleitungen der o.g. Partner, sowie eine durch die Koordinatoren aus den drei Teilregionen - die die Umsetzung der besprochenen bzw. beschlossenen Maßnahmen verantworten organisierte, monatlich tagende trinationale Arbeitsgruppe (Trinat).

Die AG steht im Rahmen der Umsetzung ihrer Aktivitäten in stetem Austausch mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. An erster Stelle steht die Euregio Maas-Rhein (EMR), die sich als zusätzlicher Impuls in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der jüngeren Vergangenheit als eine der ersten europäischen Grenzregionen einer Strukturreform unterzogen hat. Seit dem 01.04.2019 firmiert sie als Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ EMR). Im Zuge dieses Prozesses wurde entschieden, in der EMR ansässigen grenzüberschreitenden Verbünden eine vertiefte Kooperation anzubieten.

Aufgrund der o.g. Umstrukturierungen wurde die Arbeitsgemeinschaft ab 2019 zuerst mittels einer Interimsvereinbarung neu geregelt, welche am 01.01.2020 in Kraft trat. Die Koordination der AG ist auf deutscher Seite seit September 2020 von der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen übergegangen, die Aufgaben werden mit bestehendem Personal in der Stabstelle 85 Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa (S85) wahrgenommen. Die AG Charlemagne ist für die StädteRegion Aachen zentrales Instrument zur Abstimmung grenzüberschreitender Kooperationen.

Im zweiten Schritt erfolgt nun der Zusammenschluss der AG Charlemagne mit dem EVTZ EMR. Zu diesem Zweck hat die EMR eine Kooperationsvereinbarung [Anlage 3] als Angebot an die Partner in der EMR-Gebietskulisse ausgearbeitet, zum anderen wurden die beiden Dokumente aktualisiert, welche die interne Zusammenarbeit der AG fixieren: die Weiterführungsvereinbarung [Anlage 1] sowie die Geschäftsordnung [Anlage 2]. Die Vereinbarungen zur AG Charlemagne gelten unter Gremienvorbehalt ab dem 01.01.2021; die Kooperationsvereinbarung wurde vom Vorstand der EVTZ EMR in Übereinstimmung mit dem Zweckverband Region Aachen angenommen.

Der Mehrwert des Zusammenschlusses besteht in einer engen inhaltlichen und personellen Einbindung der AG in die Strukturen des EVTZ EMR. Die Koordinatoren aus den Teilregionen arbeiten tageweise (im Umfang von 0,3 VZÄ pro Land) im EMR-Büro in Eupen und nehmen an regelmäßigen Abstimmungsrunden teil. Zusätzlich stellt die EMR einen Ansprechpartner („Office and Project Coordinator“) für die kommunalen Partnerstrukturen. Dieser unmittelbare Kontakt optimiert die Abstimmung im Rahmen gemeinsamer Projektentwicklungen und den Informationsaustausch zwischen den Organisationen.

Der Zusammenschluss bietet auch der politischen Ebene das erforderliche Maß an Transparenz: Die Berichterstattung im Rahmen der AG Charlemagne erfolgt in die EMR-Versammlung, in der u.a. aus dem Zweckverband Region Aachen entsandte Delegierte sitzen. Die aus der StädteRegion Aachen in diesem Gremium vertretenen politischen Repräsentanten werden durch die Verwaltungen von Stadt/StädteRegion umfassend informiert, um die Belange der AG wahrnehmen zu können. Zudem wird dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus jährlich der Arbeitsbericht vorgelegt.

Neben der Weiterführung etablierter Veranstaltungsreihen wie der „Charlemagne interaktiv“-Unternehmertreffen im Mai 2021 im Rahmen der Europawoche organisiert oder dem Trinationalen Einzelhandelsforum sowie die Teilnahme an Ausbildungs- und Ansiedlungsmessen koordiniert die AG auch gemeinsame politische Reaktionen der Teilregionen, in der Vergangenheit bspw. zu Themen wie der Grenzmaut oder Tihange.

r die nächsten Jahre ist die (Mit-)Arbeit an der Entwicklung der EMR2030-Strategie sowie konkretere Projekte wie die Verknüpfung des Energieparks Herzogenrath mit gleichartigen Ansätzen in der Parkstad, die grenzüberschreitende Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Avantis im Zuge des Humanotop-Projekts, die Expansion des Velocity-Netzes für elektrische Leihfahrräder in die Nachbarländer, die Einrichtung eines euregionalen Sprachenkompetenzzentrums im Rahmen des Interreg V-Projektes EMR-Lingua sowie die Lobbyarbeit bei der (Re-)Aktivierung von Bahnstrecken in die Nachbarländer vorgesehen.

Hinzu kommt die Entwicklung neuer Projekte, insbesondere in den Bereichen COVID-19-Folgenbekämpfung, Bildung, Arbeitsmarkt sowie Nachhaltigkeit. Dies ergänzt sich synergetisch mit einer strategischen Agenda, auf welcher die Planung der ab 2022 anstehenden Interreg VI-Förderperiode sowie die Verschränkung der Raumentwicklungskonzepte von ZRR/Deutschland, Regiodeal (ZLEU)/Niederlande und REK/Belgien stehen. Der Zusammenschluss mit der EVTZ EMR soll dabei eine optimierte Nutzung verschiedener EU-Förderprogramme gewährleisten.

Rechtslage:

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

 

 

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der AG Charlemagne wird 2021 mit vorhandenen Restmitteln bestritten. Zum Jahresende erfolgt durch EVTZ EMR und den AG-Vorstand eine Evaluation der neuen Strukturen und eine Bezifferung der erforderlichen Mittel zur Fortführung der Kooperation. Eine Kofinanzierung durch EU-Förderung für den Zeitraum ab 2022 zur Entlastung der Partner wird geprüft.

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

 

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Anlagen

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