Beschlussvorlage - 2021/0327
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gem. § 21 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen; "Klimanotstand ausrufen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Antragstellend:
- Leyendecker, Hubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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17.06.2021
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Sachlage:
Mit E-Mail vom 12.05.2021 (Text s. Anlage) hat Herr Sommerhoff angeregt, den Klimanotstand auszurufen. Er nimmt Bezug auf die Entscheidung des Rates der Stadt Aachen vom 19.06.2019 zum gleichen Thema.
Rechtslage:
Gem. § 21 Abs. 1 KrO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und
Beschwerden in Angelegenheiten der StädteRegion Aachen an den Städteregionstag
zu wenden. Gem. § 21 Abs. 2 KrO NRW i.V.m. § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 i.d.F. der 4. Änderungssatzung vom 05.11.2020 hat der Städteregionstag die Zuständigkeit hinsichtlich „Anregungen und Beschwerden“ auf den Städteregionsausschuss delegiert.
Im Anschluss an die Entscheidung über die Anregung ist gem. § 16 Abs. 6 der vorgenannten Hauptsatzung der Antragsteller über die Entscheidung zu informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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