Beschlussvorlage - 2021/0251

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er unterstützt die Maßnahmenbausteine der Projektskizze Qualitätsrundwanderwege in der StädteRegion Aachen und beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag bei der Bezirksregierung ln einzureichen.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung im Rahmen des Scoringverfahrens, die Mittel in Höhe von 1.166.293,72 Euro in den Haushaltsentwurf 2022 einzuplanen.
  3. Er nimmt die Förderung i.H.v. 933.034,98 € zur Kenntnis und stellt die dafür notwendigen Eigenmittel in Höhe von 233.258,74 € vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW und des Beschlusses über den Haushalt 2022r die Laufzeit des Projektes zur Verfügung.

 

Reduzieren

Sachlage:

Die Verwaltung beabsichtigt, einen touristisch begründeten Förderantrag zur Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen über das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) einzureichen.

 

Ausgangslage

Der Wandertourismus ist ein wichtiges touristisches Nachfragesegment mit einem hohen Wertschöpfungscharakter und großem Nachfragepotential. Das mit Abstand größte und attraktivste Marktsegment in Bezug auf den Wandertourismus ist im Bereich der Tages-, Halbtages- und Rundtouren zu finden: rund 85 % der Wanderungen im Urlaub werden als Tageswanderungen durchgeführt. Hinzu kommt eine enorme Nachfrage über das Segment der Tagestouristen.

 

Die StädteRegion Aachen und hier insbesondere die für Wanderer ausgesprochen attraktive Mittelgebirgslandschaft der Eifel ist in Bezug auf dieses Angebotssegment aus infrastruktureller Sicht generell sehr gut aufgestellt, da die vom Eifelverein ausgeschilderten Wege bereits gut entwickelt und gepflegt sind.

 

Nach Norden hin ist das Netz von Wanderwegen aufgrund des Landschaftscharakters zwar deutlich ausgedünnter und erschließt häufig nur punktuell touristisch attraktive Landschaften/Grünzüge, wie z.B. den Aachener Wald, das Wurmtal oder das Broichbachtal, die Wegequalität und das Landschaftserlebnis in diesen Bereichen ist allerdings ebenfalls attraktiv. Mit der Einrichtung von knotenpunktbasierten Ausschilderungssystemen wurden diese Bereiche sukzessive weiterentwickelt und erschlossen und haben somit in den letzten Jahren eine neue Grundqualität erhalten.

 

Was derzeit allerdings noch fehlt, ist die Identifizierung, touristische Inwertsetzung und zielgruppenspezifische Vermarktung der schönsten Rundwanderwege in der StädteRegion Aachen im Sinne von Schaufensterprodukten bzw. einer Best-Of-Strategie. Damit sind Rundwanderwege gemeint, die sich aufgrund ihrer Qualität und einer entsprechenden Profilierung aus der Masse der Wege hervortun und besonders geeignet für eine touristische Produktentwicklung erscheinen.

 

Projektidee

Über den Projektantrag soll im Rahmen einer Netzanalyse eine Identifizierung der schönsten Rundwanderwege der StädteRegion Aachen erfolgen, die sich an den Kriterien für Qualitätswanderwege des deutschen Wanderverbands orientieren. Über die punktuelle Ausstattung mit innovativer und hochwertiger begleitender touristischer Infrastruktur (z.B. Rast- und Informationselemente, Landschafts-Inszenierungen, etc.) sollen diese Wege eine touristische Aufwertung und Profilierung erfahren, mit dem Ziel im Sinne einer Best-Of-Strategie touristische Schaufensterprodukte zu entwickeln, sprich Wege, die sich aufgrund ihrer Qualität und ihres Erlebnischarakters aus der Masse der Wege hervortun und neue Reiseanlässe generieren. Bei der Auswahl und Erarbeitung der Routen soll ein besonderer Fokus auf die Bedürfnisse der in der neuen touristischen Landesstrategie definierten Zielgruppen/Sinusmilieus sowie die spätere Auslösung von Wertschöpfungsketten gelegt werden. Bei der Identifizierung und Entwicklung der Qualitätsrundwanderwege wird zudem ein Fokus auch darauf liegen, dass sich diese nach Möglichkeit mit den vorhandenen ÖPNV Angeboten der Verkehrsverbünde kombinieren lassen und somit eine komfortable Anreise mit dem ÖPNV ermöglicht wird. Hierdurch wird eine Reduzierung des Anreiseanteils über den Individualverkehr angestrebt.  

 

Um unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen gerecht zu werden, soll im Rahmen der Netzanalyse auch eine Betrachtung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und Motiven einzelner Nutzergruppen erfolgen. So weichen die Bedürfnisse und Prioritäten von Familien oder mobilitätseingeschränkten Menschen beispielsweise in Hinblick auf die Infrastruktur, z.T. stark von den Bedürfnissen traditioneller Wanderer ab, da Aspekte wie geringe Steigung, kürzere Wegelängen und Kinderwagentauglichkeit hier eine wichtige Rolle einnehmen. Das Zertifizierungsverfahren „Wanderbares Deutschland - Qualitätswanderwege“ des deutschen Wanderverbands bietet in diesem Zusammenhang einen flexiblen Rahmen, da insgesamt acht unterschiedliche Qualitätslabels entwickelt wurden, um unterschiedliche Nutzerbedürfnisse und Motive zu unterscheiden. Zielsetzung im Rahmen des Projektes ist die Identifizierung von ca. 10 anspruchsvollen Qualitätswanderwegen/Leitinfrastrukturen, die sich an den Qualitätsstandards und Bedürfnissen der traditionellen Wanderer orientieren, sprich längere Touren mit einer Wegelänge bis zu 20 KM, hohem Pfadanteil, etc. Zusätzlich sollen auch 10 in ihrer Länge überschaubarere Leitinfrastrukturen für entsprechend affine Nutzergruppen (z.B. Familien, mobilitätseingeschränkte Menschen, etc.) identifiziert, profiliert und in Wert gesetzt werden.

 

Die pandemiebedingten Entwicklungen des letzten Jahres haben zudem gezeigt, dass auch das Thema Besucherlenkung im Tourismus immer stärker an Bedeutung gewinnt. Die pandemiebedingte Sehnsucht nach Erholung in der heimischen Natur und das stetig wachsende Interesse an einem Naturerlebnis „vor der Haustür“ und der hieraus abgeleitete Besucherandrang haben sowohl im Sommer als auch im Winter an touristischen Hotspots, wie z.B. dem Rursee oder in attraktiven Schutzgebieten, wie dem Nationalpark Eifel oder dem Hohen Venn, zu Überlastungen der dortigen touristischen Infrastrukturen (Parkplätzen, Wanderwege, etc.) geführt. Aus diesen Überlegungen heraus soll neben den 20 o.g. Premiumwegen und aufbauend auf der durchzuführenden Wegeanalyse eine zweite Ebene an Wegen identifiziert werden, die aufgrund Ihrer Attribute weniger stark nach außen vermarktet werden sollen, aber im Falle von Überlastungen durch gezielte Kommunikation im Sinne von Geheimtipps als Ausweichangebote für eine Besucherlenkung und somit Entzerrung des Gästeaufkommens durch bessere räumliche Verteilung der Gäste führen.

Auf Basis eines touristischen Begleitkonzepts erfolgt die infrastrukturelle Entwicklung der Erlebnisräume. Routenverlauf, Lage und Ausgestaltung der Erlebnisräume sowie deren Erlebnisraumdesign, ebenso wie zukünftige Kommunikations- und Vermarktungsmaßnahmen, sollen entlang dieses roten Fadens ausgerichtet werden.

 

Durch Kombination mit gezielt auf die anvisierten Zielgruppen/Milieus ausgerichteten Marketingaktivitäten (Contentproduktion in Form von Bildmaterial, Filmen, Storytelling, Texten sowie entsprechende On- und Offlinemarketingmaßnahmen), die ebenfalls über das Projekt umgesetzt werden, können somit nachfrageorientierte Premiumangebote mit überschaubarem Investitionsaufwand geschaffen werden, die künftig zusätzliche Wertschöpfungsketten auslösen und als Schaufensterprodukte neue touristische Zielgruppen bedienen.  

 

Zudem ist über das Projekt die Etablierung eines Monitorings entlang der Wanderwege angedacht, da im Bereich der öffentlichen touristischen Infrastruktur derzeit eine solide Datenbasis fehlt, auf deren Grundlage eine optimierte Infrastruktur- und Angebotsentwicklung sowie Besucherlenkung abgeleitet werden kann. Um zukünftig das Wanderaufkommen auf den Qualitätsrundwanderwegen besser abschätzen zu können, sollen an neuralgischen Stellen/Schnittpunkten automatische Dauerhlgeräte installiert werden, die rund um die Uhr die Nutzer-Frequenz registrieren.  Um weiterhin belastbare Aussagen bezüglich der Zusammensetzung der Nutzergruppen zu ermitteln, sollen die Daten der Zählschleifen in einem zweiten Schritt durch qualitative Erhebungen ergänzt werden.

 

Die konkreten Maßnahmenschwerpunkte im Überblick:

 

  1. Wegeanalyse/Wegescouting (Identifizierung der Leitinfrastrukturen)
  2. Touristisches Begleitkonzept (Produktinszenierung/Storytelling)
  3. Einrichtung von hochwertigen touristischen Begleitinfrastrukturen (Rast- und Erlebnisorte)
  4. Ausschilderung der Qualitätsrundwanderwege
  5. Zertifizierung durch den deutschen Wanderverband
  6. Marketing/Öffentlichkeitsarbeit (Contentproduktion in Form von Bildmaterial, Filmen, Storytelling, Texten sowie entsprechende On- und Offlinemarketingmaßnahmen)
  7. Monitoring (Einrichtung von Zählstellen und Durchführung einer Gästebefragung)

 

Mit der Entwicklung der o.g. Angebote sind folgende Zielsetzungen Maßnahmenschwerpunkte konkret verbunden:

 

  • Neue Reiseanlässe schaffen
  • Steigerung der Lebensraumqualität/Standortattraktivierung
  • Erhöhung der Gästezufriedenheit
  • Verbesserte Besucherlenkung insbesondere in Stoßzeiten (Feiertage, Ferien, verlängerte Wochenenden, oder auch pandemiebedingt.)
  • Auslösung von Wertschöpfungsketten und somit Steigerung der touristischen Wertschöpfung in der StädteRegion Aachen
  • Stärkung der touristisch aktiven KMU (insbesondere Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel)
  • Erhöhung der Verweildauer von Gästen
  • Steigerung der Übernachtungszahlen
  • Erschließung neuer Zielgruppen
  • Stammgästesicherung
  • Individualisierung der Reisegestaltung
  • Weiterentwicklung und Profilierung des touristischen Images der Region Aachen/Eifel zu einer Aktiverlebnisregion
  • Schaffung attraktiver Erlebnisorte für die Gäste
  • Thematische Profilierung des bestehenden Wanderwegenetzes
  • Inwertsetzung des landschaftlichen und kulturellen Potentials der Region
  • Saisonverlängerung

 

Das Projektvolumen für die Umsetzung der skizzierten Projektidee beläuft sich nach aktueller Kostenschätzung auf 1.166.293,72 Euro. Bei einer Förderquote von 80% entspricht dies einer Förderung in Höhe von 933.034,98  Euro und einem Eigenanteil von ca.  233.258,74  Euro. Als Projektlaufzeit sind drei Jahre angesetzt.

 

Regionaler Konsens/Beteiligte Akteure

Der Projektraum umfasst räumlich die 10 Kommunen Aachen, Herzogenrath, Würselen, Baesweiler, Eschweiler, Alsdorf, Stolberg, Roetgen, Simmerath, Monschau sowie die StädteRegion Aachen in der Funktion als bündelnder Antragssteller. Die Antragsinhalte wurden mit den Kommunen abgestimmt. Die spätere Umsetzung der Projektbausteine erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

 

Über unterzeichnete Letter of Intent/Vereinbarungen verpflichten sich die Kommunen, die im Rahmen des Projektes umgesetzten Infrastrukturen für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist zu unterhalten und zu pflegen. Letztendlich werden über das Projekt nur Leitinfrastrukturen ausgeschildert und qualifiziert, wenn die Belegenheitskommunen im Vorlauf eine entsprechende Pflege bzw. den Unterhalt dieser Infrastrukturen für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist auch gewährleistet. Die regionsangehörigen Kommunen unterstützen einhellig die Inhalte und Ziele des Projektantrages. Zum Zeitpunkt der Vorlagenfertigung (26.05.2021) lagen der StädteRegion Aachen 9 von 10 unterzeichnete Letter of Intent vor. Der Letter of Intent der Stadt Eschweiler wurde bereits mündlich zugesagt und wird in Kürze erwartet.

 

Neben den Kommunen wurden auch die städteregionalen Tourismusorganisationen (aachen tourist service e.V., Monschauer Land Touristik e.V., Grünmetropole e.V. und Eifel Tourismus GmbH), der für die Pflege und Ausschilderung der Wanderwege im Eifelraum zuständige Eifelverein mit den entsprechenden Ortsgruppen sowie der Nationalpark Eifel in die Abstimmung mit einbezogen. Auch von deren Seite wird der Projektansatz einheitlich begrüßt und die Institutionen wollen sich inhaltlich in das Projekt mit einbringen.

 

Weitere Schritte/Antragsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

 

  • Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze. Prüfung der Förderwürdigkeit auf Basis eines Scoringverfahrens
  • Stufe 2:  Sofern die Förderwürdigkeit in Stufe 1 durch die Fachjury/das Bewertungsgremium festgestellt wurde, wird der Antragssteller aufgefordert, einen offiziellen Förderantrag einzureichen

 

Projektskizzen können im Rahmen der RWP-Förderung im halbjährlichen Turnus bei der Bezirksregierung jeweils bis zum 01.06.2021 und 01.12.2021 eingereicht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Förderwahrscheinlichkeit mit einer früheren Einreichung der Projektskizze steigt, hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung die Projektskizze fristgerecht bis zum 01.06.2021 bei der Bezirksregierung eingereicht. Eine Vorberatung im Rahmen des STRUK war vor dem Hintergrund der angesetzten Ausschusstermine leider nicht möglich. Es wurde im ersten Schritt aber auch noch kein offizieller Förderantrag eingereicht, sondern nur die Projektskizze, die dann seitens eines Fachgremiums auf generelle Förderwürdigkeit geprüft und bewertet wird. Eine offizielle Antragsstellung würde dann, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung im Rahmen des Scoringverfahrens sowie der notwendigen politischen Beschlüsse, in den Folgemonaten erfolgen.

 

Über das Ergebnis des Scoringverfahrens in Hinblick auf die Förderwürdigkeit der Projektidee wird die Verwaltung berichten, sobald eine entsprechende Rückmeldung von Landesseite vorliegt.

 

 

Wertungsmatrix zwecks Darstellung der touristischen Bedeutsamkeit

Im Rahmen der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 26.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, bei künftigen Projektanträgen eine in der Sitzung vorgestellte Matrix zur Bewertung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von touristischen Projekten anzuwenden und ergebnisabhängig entsprechende Empfehlungen in Bezug auf eine städteregionale Projektbeteiligung abzuleiten (siehe Sitzungsvorlage 2019/0179-E1).

 

Im Rahmen der Anwendung der Wertungsmatrix zwecks Darstellung der touristischen Bedeutsamkeit und Mehrwerte von Projekten erreicht das Projekt „Qualitätsrundwanderwege in der StädteRegion Aachen“ eine Punktezahl von 428 Punkten und wird seitens der Verwaltung somit als uneingeschränkt förderwürdig eingestuft. Die ausgefüllte Wertungsmatrix (Anlage 1) sowie die entsprechenden Erläuterungen zur Vergabe der Punkte (Anlage 2) sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Rechtslage:

Die Förderung des Tourismus in der StädteRegion Aachen ist eine freiwillige Aufgabe.

 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen:

In Anbetracht der aktuell zur Verfügung stehenden Personalressourcen (1 unbefristete Planstelle im Bereich Tourismus) wird für die personelle Begleitung des Projektantrags die Finanzierung einer zusätzlichen Personalstelle über das entsprechende Förderprogramm (mit ebenfalls 80% Förderung) beantragt, da nur so eine weiterhin kontinuierliche Tourismusförderung und professionelle Umsetzung der Projekte möglich ist. Im Falle einer Bewilligung erfolgt eine befristete Beschäftigung für den Projektzeitraum.

 

Die zusätzliche Stelle wurde im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzepts für das Jahr 2022 nicht berücksichtigt.  Der finanzielle Mehraufwand in Hinblick auf die Personalkosten für die geförderte, befristete Personalstelle kann zu 80% über die Zuweisungen des Landes gedeckt werden. Der Eigenanteil in Höhe von 20% kann über die bereits in den HH-Entwurf 2022 eingebrachten Personalansätze des Dezernats V gedeckt werden. Für das Jahr 2023 wird die befristete Projektstelle in das Personalbewirtschaftungskonzept eingebracht.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Sachkontos 531826 „rderung des Tourismus“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000 wurden bis zum Jahr 2016 seitens der StädteRegion jährlich 82.000 €r die Förderung der touristischen Infrastruktur bereitgestellt.

 

Diese Mittel wurden seit 2017 zur Deckung der im Rahmen des aktuell in der Umsetzung befindlichen RWP-Förderantrags Erlebnisraum Aachener Revier“ anfallenden Kosten/Eigenanteile genutzt (siehe Sitzungsvorlage 2015/0425) und daher auf dem Sachkonto 531826 nicht mehr im Haushalt veranschlagt. Durch synergetische Verknüpfung mit der RWP-Förderung konnte eine Multiplikation der seitens der StädteRegion bereitgestellten Fördermittel erreicht werden (80% Landesförderung, 20% Eigenanteil), so dass in enger Abstimmung mit den Kommunen das RWP-Projekt Erlebnisraum Aachener Revier erfolgreich auf den Weg gebracht werden konnte.

 

Aufgrund des Auslaufens des Projektes „Erlebnisraum Aachener Revier“ Ende des Jahres 2021 ist es vorgesehen, die Mittel in Höhe von 82.000 Euro erneut in den Haushaltsentwurf 2022 einzubringen, um weiterhin eine kontinuierliche Struktur- und Tourismusförderung insbesondere in den ländlich geprägten Bereichen der StädteRegion Aachen zu gewährleisten und die in den letzten Jahren etablierte und erfolgreiche Arbeit mit den städteregionalen Kommunen fortsetzen zu können. In der Mittelfristplanung sind diese Mittel bisher nicht eingeplant.

 

Im Rahmen der Umsetzung der skizzierten Projektidee werden nach aktueller Kostenschätzung Aufwendungen in Höhe von 1.166.293,72 € erwartet, was bei einer Förderquote von 80% einer Förderung von 933.034,98 € und einem Eigenanteil von ca. 233.258,74 Euro entspricht. Diese Kosten verteilen sich bei einer Projektlaufzeit von drei Jahren auf die Jahre 2022-2024, was einem jährlichen Eigenanteil von 77.752,91 € entspricht.

 

In Analogie zur aktuellen Verfahrensweise soll die Finanzierung der im Rahmen des RWP-Förderantrags „Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen in der StädteRegion Aachen“ anfallenden Kosten/Eigenanteile über die in den HH-Entwurf 2022 einzubringenden o.g. Mittel zur Förderung des Tourismus erfolgen. Aufgrund der differenzierten Umlage wird der Eigenanteil für etwaige Investitionskosten im Aachener Stadtgebiet nach aktuellem Abstimmungsstand im Haushalt der Stadt Aachen gesondert ausgewiesen.

 

Ökologische Auswirkungen:

Das Projekt ist so konzipiert, dass die touristischen Mehrwerte und die damit einhergehende zusätzliche regionale Wertschöpfung im Sinne eines sanften Tourismus in Einklang mit den Zielsetzungen des Naturschutzes ökologisch nachhaltig erreicht werden. Als CO2 neutrale Aktivität ermöglicht Wandern ein Naturerlebnis ohne Emissions- und Lärmbelastung. Ein erhöhtes Gästeaufkommen generiert somit ökonomische Mehrwerte, ohne nennenswerte negative ökologische Konsequenzen zu verursachen.

 

Aufgrund des vorhandenen, engmaschigen, gut ausgebauten städteregionalen Wanderwegenetzes liegt der Fokus des Antrags ausdrücklich nicht auf dem Ausbau der Wegeinfrastruktur, sondern nutzt diese vielmehr als verbindendes Element zur Erschließung der einzelnen Erlebnisorte, um auf dieser Basis touristische Angebote mit Profilschärfe und thematischen Bezügen zu entwickeln. Sofern möglich, sollen im Rahmen des Antrags infrastrukturelle Angebote an bestehende Rastinfrastrukturen (z.B. Unterstände, Sitzgruppen, etc.) angedockt und zielgruppenorientiert für Gäste attraktiviert und ergänzt werden. Somit sattelt das Projekt überwiegend auf bestehende Infrastrukturen auf und optimiert diese für die im Rahmen des Antrags anvisierten Zielgruppen, sodass der zusätzliche Flächenverbrauch durch die Schaffung der Qualitsrundwanderwege nur marginal ist und natürliche Ressourcen in der Konsequenz geschont werden können. Bei der Schaffung der neuen infrastrukturellen Angeboten entlang der Wege wird der Schutz von Natur und Landschaft gewährleistet und die gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz und zu den Schutzgebieten (Landschaftspläne) eingehalten.

 

 

 

Gleichzeitig führen die Schaffung der Qualitätsrundwanderwege sowie die im Rahmen der Netzanalyse gewonnenen Erkenntnisse auch zu einer verbesserten Besucherlenkung, die sich ebenfalls positiv auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung auswirken.

 

Bei der Identifizierung und Entwicklung der Qualitätsrundwanderwege wird ein Fokus auch darauf liegen, dass sich diese mit den vorhandenen ÖPNV Angeboten der Verkehrsverbünde kombinieren lassen, und somit eine komfortable Anreise mit dem ÖPNV ermöglicht wird.  

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Im Zuge der Wegeanalyse wird das bestehende Wanderwegesystem auch in Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse bestimmter Nutzergruppen geprüft, so z.B. auch für Gruppen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind bzw. besondere Bedürfnisse in Hinblick auf die Wegeeigenschaften haben (Familien, Mobilitätseingeschränkte Menschen, etc.). Diese Bedürfnisse und Prioritäten weichen z.T. stark von den generellen Qualitätsstandards traditioneller Wanderer ab, da Aspekte wie geringe Steigung, kürzere Wegelängen, Rollstuhl- und Kinderwagentauglichkeit hier eine wichtige Rolle einnehmen. Auch für diese Nutzergruppe sollen im Rahmen der Analyse Wege identifiziert und entsprechend beworben werden. Auf diesen Strecken sollen die Rast- und Erlebnismöglichkeiten entsprechend bedürfnisorientiert auf diese Nutzergruppen und möglichst inklusiv ausgerichtet werden, wobei über Art und Umfang der inklusiven Ausrichtung standortabhängig zu entscheiden ist. Inwieweit dann ganze Rundwanderwege oder Teile davon dann auch nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ zertifiziert werden können, ist im Rahmen der Antragsumsetzung nach Konkretisierung der Planungen für die Erlebnisorte zu prüfen.

 

 

Im Auftrag:          

gez.: Terodde       

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...