Beschlussvorlage - 2021/0333
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Antragstellend:
- Müller, Heinz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
|
Vorberatung
|
|
|
16.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
17.06.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen des Projektaufrufes „Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ einen Projektantrag einzureichen.
2. Bei einer Projektbewilligung sind die finanziellen Auswirkungen im Budget 2021 zu berücksichtigen und in den Budgetentwurf 2022 einzuplanen.
Sachlage:
Mit dem als Anlage dieser Vorlage beigefügten MAGS-Förderprogramm soll die Suchtberatung für wohnungslose Menschen gestärkt werden. Ziel hierbei ist es, eine ganzheitliche Hilfe durch Vernetzung und Kooperation mit Blick auf den Einzelfall zu etablieren.
Im Fokus stehen chronisch suchtkranke Frauen, wobei die Hilfe bei Bedarf auch Männern in vergleichbaren Situationen offenstehen soll. Die Verwaltung (A 53 – Gesundheitsamt) beabsichtigt, sich mit einem entsprechenden Antrag hieran zu beteiligen.
Für die Dauer des Projektes soll eine 1,0 Stelle Soziale Arbeit (Streetwork) nach Entgeltgruppe 12 TVÖD SuE befristet für einen Zeitraum von zunächst 18 Monaten (voraussichtlich 01.10.21-31.03.23) besetzt werden.
Sie wird angesiedelt im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes. Hinzu kommen Sachkosten in der üblichen Größenordnung für technische Ausstattung, Fahrtkosten, Druckkosten u. ä.. Das Land gewährt hierfür eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 55.500 € jährlich. Die voraussichtlich entstehenden Personalkosten liegen bei rd. 53.500 € jährlich, so dass diese als gedeckt anzusehen sind, als „Eigenleistung“ verblieben anteilige Sachkosten.
Personelle Auswirkungen:
Im Falle der Projektbewilligung wird eine Vollzeitstelle –zunächst befristet für 18 Monate- besetzt werden; dies hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von 55.500 € für 12 Monate deckt die entstehenden Personalkosten. Die verbleibenden Sachkosten können im Rahmen des Budgets des A 53 abgedeckt werden.
Bei Projektstart zum 01.10.2021 entstehen anteilige Personalkosten in Höhe von rd. 13.500 € sowie anteilige Einnahmen in Höhe von rd. 13.900 €. Im Budgetentwurf für das Haushaltsjahr 2022 sind Personalkosten in Höhe von 53.500 € und Einnahmen in Höhe von 55.500 € eingeplant.
Im Auftrag:
gez. Dr. Ziemons
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
667 kB
|