Beschlussvorlage - 2021/0252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt den Fachbeitrag „Erholung und Tourismus“ (nur Teil 1) zur Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln in der vorliegenden Fassung für das Gebiet der StädteRegion Aachen.
  2. Er begrüßt das Gesamtkonzept des Fachbeitrags für die gesamte NRW-Eifel und stimmt der Weiterleitung des kommunal abgestimmten Fachbeitrags Tourismus an die Bez.-Reg. Köln zu.

 

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Die Verwaltung hat zuletzt im Rahmen der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses am 26.08.2020 über die Erstellung eines touristischen Fachbeitrags "Nationalparkregion" im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln berichtet (siehe Sitzungsvorlage-Nr.: 2020/0418). 

 

Die Regionalplanungsbehörde der Bez.-Reg. Köln überarbeitet den seit 2003 gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Hierzu läuft bereits seit einigen Jahren ein informeller Prozess zur Beschaffung von Daten sowie der Ermittlung kommunaler Entwicklungsabsichten und fachplanerischer Anforderungen und Restriktionen. Der Eintritt in das formelle Verfahren erfolgte Ende 2020 nach der Kommunalwahl. Der eigentliche Regionalplanprozess beginnt nun im Herbst diesen Jahres mit dem Verfahren des Aufstellungsbeschlusses. Den Rahmen für die Erstellung des Regionalplans bildet der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW als landesweit gültiger Raumordnungsplan. Der LEP NRW formuliert in Kapitel 6.6 Ziele und Grundsätze für Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus sowie in Kap. 7.1 Grundsätze für landschaftsorientierte und naturverträgliche Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzungen. Die Ziele und Grundsätze des LEP NRW werden in den Regionalplänen konkretisiert, z. B. durch die Darstellung von Flächen größer zehn Hektar, die einer intensiven Freizeitnutzung dienen oder durch konkrete weitere räumliche Festlegungen für besondere touristischen Nutzungen wie:

 

  • zweckgebundene Allgemeine Siedlungsbereiche, die vorrangig für Freizeitwohnen und der Unterbringung von Einrichtungen für sportliche und Erholungszwecke vorbehalten sind oder
  • die Darstellung Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereiche für zweckgebundene Nutzungen Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr sowie
  • die Darstellung von Vorbehaltsgebieten für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung.

 

Neben den flächenbezogenen Festlegungsmöglichkeiten können im Regionalplan durch textliche Ziele und Grundsätze weitere raumbedeutsame Planungen gesteuert werden. Regionalplanerische Festlegungen sollen die Potenziale für Erholung und Tourismus sichern und ordnen, zukünftige Entwicklungen unterstützen sowie Konflikte mit weiteren Nutzungsinteressen und Raumansprüchen vermeiden.

 

Die Festlegungen sollen darüber hinaus die Region qualitativ stärken und im Ergebnis möglichst positive regionale Effekte erzielen. hrend der informellen Phase hat die Bez.-Reg. Köln sog. Fachbeiträge eingeholt, in denen die jeweiligen Fachbehörden ihre Belange hinsichtlich der weiteren Raumentwicklung im Regierungsbezirk Köln formuliert haben. Bzgl. der Raumkategorie "Freiraum" sind dies z. B.:

 

  • Forstlicher Fachbeitrag des Landesbetriebs Wald und Holz NRW,
  • Fachbeitrag Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer NRW,
  • Fachbeitrag Kulturlandschaft des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und
  • Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

 

Zudem haben Kreise, interkommunale Verbünde und weitere regionale Institutionen Fachbeiträge bei der Regionalplanungsbehörde eingereicht, in denen sie ihre Entwicklungsvorstellungen zu einzelnen Raumansprüchen bzw. zur räumlichen Gesamtentwicklung dargelegt haben. Beispielhaft seien hier genannt:

 

  • Fachbeitrag des Zweckverbands Region Aachen,
  • Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren und
  • Agglomerationskonzept der Region Köln/Bonn e. V.

 

Die Regionalplanungsbehörde begrüßt die Einreichung dieser Fachbeiträge und berücksichtigt diese bei der Erstellung des Vorentwurfs für den Regionalplan. Nach dem Erarbeitungsbeschluss im Herbst 2021 wird die Bezirksregierung Köln das Beteiligungsverfahrenr die Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die Öffentlichkeit durchführen. Institutionen, die nicht als TÖB anerkannt sind, wie dieses z. B. bei dem Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. der Fall ist, haben die Möglichkeit ihre Belange im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubringen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde auf der Vorstandssitzung des Vereins Eifel Touristik Agentur NRW e.V., am 30. Januar 2020 beschlossen, beauftragt durch den Verein Eifel Touristik Agentur NRW e.V., einen „Touristischen Fachbeitrag Erholung und Tourismus“ als Grundlage für die Positionierung der Tourismus-Region im Rahmen des Prozesses zur Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zu erstellen. Im Zuge des Auswahl- und Vergabeprozesses wurde in einvernehmlicher Abstimmung unter den Kreisen Düren und Euskirchen und der StädteRegion Aachen beschlossen, das Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen GmbH aus Köln mit der Erstellung des Fachbeitrages zu beauftragen. Der Auftrag wurde am 27.05.2020 erteilt. Mit Mail vom 29. Mai 2020 erhielten die Mitglieder des Vorstandes und alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedskommunen des Vereins das zugrundeliegende Angebot/Konzept des Planungsbüros.

 

Der weitere Weg zum Fachbeitrag Erholung und Tourismus:

 

  • 30. Juni 2020: erstes Auftakt- und Abstimmungsgespräch mit dem Planungsbüro, dem Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. und den Kreisverwaltungen Düren und Euskirchen und der StädteRegion Aachen;
  • 05. August und 20. August 2020: Auftakte in den Kreisen Euskirchen und Düren und der Städteregion Aachen mit Vertretern der Kreise, aller Kommunen und der touristischen Organisationen der Region;
  • Sept. bis Nov. 2020: Gespräche mit den 20 Kommunen der NRW-Eifel und Vertretern der touristischen Organisationen;
  • Dezember 2020: Vorlage der ersten Entwurfsversion des Fachbeitrag Erholung und Tourismus;
  • 29.01.2021: Vorstandssitzung des Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. mit Beteiligung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der NRW Eifel, Fachabteilungen der Kreise sowie dem ausführenden Planungsbüro Dr. Jansen als Gäste Beschlussfassung zum weiteren Verfahren:

 

Nach Auftaktsitzungen, mehreren Abstimmungsrunden und „Kommunalgesprächen“ mit allen betroffenen Städten und Gemeinden konnte in der Vorstandssitzung des Vereins am 29.01.2021 ein erster Entwurf zum Touristischen Fachbeitrag vorgestellt werden.  In der Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass zur abschließenden Erstellung des Fachbeitrags unter Einbindung der einzelnen Städte und Gemeinden nochmals insbesondere auch zum Input aus den Teilregionen nachgebessert werden muss. Hierbei sollte insbesondere eine abschließende gesamtheitliche Betrachtung für die Region vorgenommen werden und die Alleinstellungsmerkmale der Region sollten srker herausgearbeitet werden. In diesen Prozess wurden dem o.g. Beschluss folgend, die Städte und Gemeinden, die Kreise und die StädteRegion, der Nationalpark Eifel, die Naturparke Nordeifel und Rheinland und die übergreifenden touristischen Organisationen Monschauer Land Touristik, Rureifel Tourismus und die Nordeifel Tourismus GmbH eingebunden und gemeinsam mit der Geschäftsstelle des Vereins und dem Planungsbüro Dr. Jansen der Entwurf zum Fachbeitrag überarbeitet und verfeinert.  So konnte sichergestellt werden, dass alle touristischen Planungen und Ideen in der Region und auch evtl. noch offene Punkte, die bis Ende März 2021 bekannt waren und vorlagen, in den Fachbeitrag übernommen und aufgenommen werden

  • 30.03.2021: Deadline für abschließendes Feedback aller Beteiligten
  • April 2021: Fertigstellung des Fachbeitrag Erholung und Tourismus
  • 04.05.2021: Vorstellung des Fachbeitrags auf der Mitgliederversammlung des Vereins Eifel-Touristik Agentur NRW e.V.

 

Wie in der Vorstandssitzung im Januar 2021 beschlossen, liegt nun der abgestimmte endgültige Entwurf des Fachbeitrags vor (siehe Anlage).

 

Der vorliegende Fachbeitrag, verabschiedet durch die Mitgliederversammlung des Vereins, wird nun zur Beschlussfassung den kommunalen Gremien vorgelegt. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 04. Mai 2021 gefasst. Er gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung der kommunalen Gremien. Hierbei wird nochmals deutlich hervorgehoben, dass der nun vorgelegte Fachbeitrag „Erholung und Tourismus“ direkt in den Überarbeitungsprozess zum Regionalplan einfließen wird. Wichtig hierbei ist ein regional abgestimmtes und von allen kommunalen Gebietskörperschaften gemeinsam getragenes und beschlossenes Gesamtkonzept für die Region Eifel. Dieses hat dann ein deutlich höheres Gewicht als viele einzelne Projektideen oder Konzepte einzelner Kommunen.

 

Zum eigentlichen Fachbeitrag (Teil 1) gibt es einen zweiten Teil mit der Bestandsanalyse und den Projektideen, die aus den einzelnen Kommunen zusammengetragen wurden. Dieser dient als Hintergrundwissen und umfasst u.a. die Freizeit- und Tourismusangebote mit mehr als 10.000 Besuchern/Jahr, die Analyse der touristischen Stärken und Schwächen, die Analyse der Verkehrsmittelwahl und eine Zielgruppenanalyse und weitere Projektideen zum Thema Freizeit und Tourismus in der Region. Der Teil 2 ist nicht offizieller Bestandteil des Fachbeitrags!

 

Beide Berichte: Teil 1 „Fachbeitrag“ und Teil 2 „Ergänzender Bericht“ mit der Bestandsanalyse und den Projektideen sind in der Anlage beigefügt.

 

Rechtslage:

Die inhaltliche Begleitung der Erstellung eines touristischen Fachbeitrags „Nationalparkregion“ im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Die inhaltliche Begleitung der Erstellung eines touristischen Fachbeitrags „Nationalparkregion“ im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erfolgt über bestehendes Personal der Stabsstellen S85 und S64.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung des Fachbeitrags erfolgt über die bestehende Rücklage des Vereins Eifel-Touristik Agentur NRW e.V..

 

Im Auftrag:          

gez.: Terodde

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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