Beschlussvorlage - 2021/0356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 10.3 - Besoldung/Beihilfen der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 72.000 € zu. Es ist beabsichtigt, den Mehrbedarf über zwei bereits vorhandene Personalstellen zu realisieren, sodass die Umsetzung der Maßnahme stellenplanneutral erfolgt.

 

2. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 32.2 Verkehrsüberwachung der Fortführung eines befristeten Vollzeitäquivalents zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Verbindung mit zusätzlichen Personalaufwendungen (Basiswert) von 38.500 € zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.

 

3. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 32.2 Verkehrsüberwachung der Einrichtung einer befristeten Stelle im Vollzugs- und Ermittlungsdienst in Verbindung mit zusätzlichen Personalaufwendungen (Basiswert) von 6.885 € zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.

 

4. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 33.4 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 24.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

5. Er stimmt im A 36 - Straßenverkehrsamt für den Bereich Ausnahmegenehmigungen/Schwertransporte der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 72.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 drei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.

 

6. Er stimmt im A 12 Amt für Digitalisierung und IT der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 94.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

7. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 50.2 ckeinnahmen, Widersprüche/Klagen im Bereich der Verwaltungsstelle einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 40.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

8. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 12.1 IT-Organisation für das IT-Projektmanagement einer Erhöhung der Personalaufwendungen um 22.000 € (Basiswert) zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

9. Er stimmt für die Stabsstelle S 64 Mobilität und Klimaschutz für die Themenfelder Strukturwandel und Mobilitätswende der vorzeitigen Entfristung einer befristeten Stelle zu. Für das Haushaltsjahr 2022 resultieren aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

10. Er stimmt im A 63 Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung für die Themenfelder Wohnraumförderung und Widerspruchssachbearbeitung in Wohngeldangelegenheiten einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 30.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei Stellen im Umfang von jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.

 

11. Er stimmt im A 61.3 Hochbau und Bauunterhaltung der vorzeitigen Entfristung einer befristeten Stelle im Themenfeld Kommunalinvestitionsprogramm I“ und der daraus resultierenden Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 37.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

12.  Er stimmt im A 61.3 Hochbau und Bauunterhaltung der vorzeitigen Entfristung der Stellen Kommunalinvestitionsprogramm II“ und „Gute Schule“ zu. Für das Haushaltsjahr 2022 resultieren aus dieser Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.

 

13. Er stimmt im A 61.2 Energie und Gebäudetechnik und A 61.3 Hochbau und Bauunterhaltung einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um insgesamt 98.700 €r die Einrichtung einer Architektenstelle und einer Ingenieursstelle zur Wahrnehmung notwendiger bestehender und neuer Aufgaben zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.

 

14. Er stimmt im A 61.1 Gebäudemanagement und Liegenschaften der vorzeitigen Entfristung der Stelle Kommunalinvestitionsprogramm II“ Verwaltung, deren Aufstockung auf eine volle Stelle sowie der damit verbundenen Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 15.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

15. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 51.3 Soziale Dienste der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 65.000 € im Bereich der Eingliederungshilfe zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle zu berücksichtigen.

 

16. Er stimmt in der Arbeitsgruppe A 51.2 Jugendförderung und Prävention der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 25.000 € im Bereich der Jugendarbeit zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.

 

17. Er stimmt in der Stabsstelle S 85 Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 33.000 € im Rahmen des RWP-Projektes Erlebnisraum Aachen/Eifel zu.

 

18. Er stimmt im A 43 Bildungsbüro der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 26.126 €r die Sachbearbeitung im Bereich der Bildungszugabe zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.

 

19. Er stimmt in der Stabsstelle S 85 der Erhöhung der Personalaufwendungen um 7.000 €r die Einrichtung eines Strukturwandelmanagers zu. Eine Berücksichtigung im Stellenplan erfolgt aufgrund der Befristung nicht.

 

20. Er stimmt im A 38.1 Rettungsdienst/Leitstelle der Einrichtung von 3,5 zusätzlichen Stellen zu und beauftragt die Verwaltung, diese im Stellenplan 2022 zu berücksichtigen. Aus dieser Maßnahme resultiert durch die Berücksichtigung der Personalaufwendungen in der Betriebskostenabrechnung keine Mehrbelastung des städteregionalen Haushaltes.

 

21. Er stimmt im A 38.3 Brandschutz einer Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) um 79.000 € zu. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, im Stellenplan 2022 zwei zusätzliche Stellen zu berücksichtigen.

 

22. Der Städteregionsausschuss nimmt die in den Dezernaten II, III und V im Haushaltsjahr 2022 vorzunehmenden weiteren personellen Maßnahmen zur Kenntnis. Diese sind vom Personalbewirtschaftungskonzept 2022 ausgenommen.

 

 

 

 

 

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Sachlage:

Gemäß dem am 19.03.2021 durch den Städteregionstag beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzept (PBK, s. SV-Nr. 2021/0037 steht für den Haushalt 2022 insgesamt ein Gesamtbetrag für personelle Mehrbedarfe in Höhe von 813.277 € zur Verfügung. Die im o.a. Beschlussvorschlag vorgeschlagenen personellen Maßnahmen verteilen sich wie folgt auf die Dezernate:

 

  • Dezernat I  Fehlanzeige
  • Dezernat II   213.385 €
  • Dezernat III  156.000 €
  • Dezernat IV  180.700 €
  • Dezernat V  163.126 €
  • Dezernat VI    79.000 €
  • Gesamt  792.211 €

 

Es ist zu beachten, dass der nicht in Anspruch genommene Betrag des Dezernates I (1 % entspricht 47.579 €) den Dezernaten V und VI zur Verfügung gestellt und anteilig in Anspruch genommen wurde. Insgesamt wird der zulässige Gesamtbetrag für personelle Mehrbedarfe um 21.066 € unterschritten. Im Folgenden werden die einzelnen personellen Maßnahmen weiter erläutert.

 

Die Verwaltung bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass weitere vom Personalbewirtschaftungskonzept ausgenommene Personalmaßnahmen (s. Ziffer 22 des Beschlussvorschlags), die sich aus einer anderweitigen Refinanzierung ergeben, in den o.g. Beträgen nicht enthalten sind, sodass die im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagte Personalaufwandssteigerung einen wesentlich höheren Betrag ergibt als 792.211 €. Auch diese Maßnahmen werden im Folgenden (nachrichtlich) weiter erläutert. Die entsprechenden Refinanzierungen werden selbstversndlich ebenfalls im Haushaltsplanentwurf 2022 berücksichtigt.

 

Dezernat II

Zu Ziffer 1:

Im Zuge einer Organisationsuntersuchung hat sich ein zusätzlicher Bedarf ergeben. Um diesem gerecht zu werden, soll eine Stelle unmittelbar nach Genehmigung des Haushalts und die zweite Stelle erst zum 01.06.2022 mit einer Nachwuchskraft besetzt werden.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 72.000,- Euro.

 

Zu Ziffer 2:

In der Arbeitsgruppe A 32.2 Verkehrsüberwachung ist mit Wirkung vom 01.04.2022 die Fortführung von insgesamt 1,0 befristeten VZÄ im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung geplant um den hohen Krankheitsausfällen in diesem Bereich zu begegnen.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 38.500,- Euro.

 

Zu Ziffer 3:

Darüber hinaus soll in der in der Arbeitsgruppe A 32.2 Verkehrsüberwachung im Vollzugs- und Ermittlungsdienst ein weiterer Ermittler für den Südkreis der StädteRegion Aachen eingestellt werden, um die drohende Verjährung von anhängigen Verfahren zu vermeiden. Die Beschäftigung erfolgt befristet auf 450 €-Basis.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 6.885,- Euro.

 

Zu Ziffer 4:

In der Arbeitsgruppe 33.4 soll im Bereich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Einrichtung einer zusätzlichen unbefristeten Vollzeitstelle erfolgen. Die Stelle soll ab dem 01.09.2022 mit einer Nachwuchskraft besetzt werden.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 24.000 €.

 

Zu Ziffer 5:

Im A 36 Straßenverkehrsamt soll im Bereich Schwerlastverkehr die Einrichtung von drei unbefristeten Vollzeitstellen erfolgen. Diese Stellen sollen ab dem 01.06.2022 mit Nachwuchskräften besetzt werden und sind aufgrund einer Zuständigkeitsänderung in der Straßenverkehrsordnung zukünftig zur Antragsbearbeitung von Ausnahmegenehmigungen erforderlich, da hier mit einer Vervielfachung des Fallaufkommens zu rechnen ist.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 72.000 €.

 

Weitere personelle Maßnahmen des Dezernates II

Des Weiteren wird im A 33.2 Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht im Zusammenhang mit dem Projekt Kommunales Integrationsmanagement (KIM), Modul 3, eine befristete zusätzliche Stelle für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen bis voraussichtlich 31.12.2022 eingerichtet und vollständig aus Landesmitteln gefördert. Diese Maßnahme ist aus dem Personalbewirtschaftungskonzept ausgenommen und haushaltsneutral.

 

Dezernat III

Zu Ziffer 6:

Derzeit wird die Arbeitsgruppenleitung für die Arbeitsgruppe A 12.1 in Personalunion von der Amtsleitung des A 12 wahrgenommen. Diese Doppelbelastung erweist sich auf Dauer als nicht leistbar, sodass die Stelle der Arbeitsgruppenleitung neu eingerichtet und besetzt werden soll.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 94.000 €.

 

Zu Ziffer 7:

Im A 50 erfolgt für die Arbeitsgruppe A 50.4 voraussichtlich noch im Jahr 2021 die Umstellung auf die E-Akte. Ab diesem Zeitpunkt muss die Post digitalisiert werden. Dies wird ohne eine personelle Verstärkung der Verwaltungsstelle in der Arbeitsgruppe 50.2 ckeinnahmen, Widersprüche/Klagen nicht leistbar sein. Gemeinsam mit A 10.4 Organisation wurde ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von 0,72 VZÄr die Arbeitsgruppe A 50.2 ermittelt.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 40.000 €.

 

Zu Ziffer 8:

In der Arbeitsgruppe A 12.1 werden IT-/Digitalisierungsprojekte und maßnahmen operativ umgesetzt. Derzeit steigt die dortige Arbeitsmenge aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung (z.B. Einführung E-Akte) sowie gesetzlicher Bestimmungen in diesem Zusammenhang (Onlinezugangsgesetz) stetig an. A 12 beabsichtigt, eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin in Vollzeit zum 01.09.2022 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen, um die wachsenden Anforderungen aufzufangen.

 

Der finanzielle Aufwand für das Haushaltsjahr 2022 liegt bei ca. 22.000 €. Da der zusätzliche Finanzbedarf in 2022 nur anteilig für vier Monate anfällt, beträgt der durch das Dezernat im Rahmen Planung der personellen Mehrbedarfe für das Jahr 2023 bereits verplante Mehrbedarf 43.000 €.

 

Weitere personelle Maßnahmen des Dezernates III

Daneben erhält die Verwaltung aufgrund des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst 20,0 vollständig refinanzierte Stellen. Eine Beschlussfassung der politischen Gremien wird derzeit vorbereitet. Diese Stellen zählen aufgrund der Refinanzierung nicht als personeller Mehrbedarf im Rahmen des PBK.

 

Weiterhin beabsichtigt die Verwaltung die Teilnahme an dem Projekt „Stärkung der Suchtberatung für wohnungslose Menschen“. Für die Dauer des Projektes (voraussichtliche befristet bis zum 31.12.2022) soll eine Stelle Soziale Arbeit (Streetworker) in der Arbeitsgruppe A 53.5 Sozialpsychiatrischer Dienst vorgehalten werden. Die entstehenden Personalaufwendungen können durch die Festbetragsfinanzierung vollständig gedeckt werden, sodass diese Maßnahme aus dem Personalbewirtschaftungskonzept ausgenommen ist.

 

Dezernat IV

Zu Ziffer 9:

Zur Bewältigung der stetig steigenden und andauernden Herausforderungen im Zu-sammenhang mit den Themenfeldern „Strukturwandel“ und „Mobilitätswende“, hier insbesondere der Weiterentwicklung des Standortes Merzbrück zum Forschungs-flugplatz und MobilitätsHub Merzbrück sowie der Umsetzung des Projekts „Regio-Tram“ssen die vorhandenen Personalkapazitäten dauerhaft gesichert und gewährleistet werden. Es ist daher notwendig, die derzeit bis zum 28.02.2023 bestehende befristete Vollzeitstelle in der Stabsstelle 64 - Mobilität und Klimaschutz ab dem Haushaltsjahr 2022 dauerhaft zu entfristen.

 

Aufgrund der Befristung der Stelle bis zum 28.02.2023 sind bereits Mittel für den Haushalt 2022 eingeplant. Ein Mehrbedarf im Sinne des PBK für das Haushaltsjahr 2022 besteht somit nicht. Bei einer Fortsetzung der Aufgaben sind ab dem Haushalt 2023 (03/2023) zusätzliche Mittel in Höhe von 51.000 € und für den HH 2024 nochmals 10.000 € als Mehrbedarf einzuplanen.

 

Zu Ziffer 10:

Im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung ist aufgrund eines deutlich erhöhten Antragsaufkommens kleinerer Förderobjekte und eines korrespondierend gestiegenen Beratungsbedarfs im Rahmen der Antragstellung die zusätzliche und dauerhafte Einrichtung einer Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ erforderlich.

 

Weiterhin wird in der Arbeitsgruppe u.a. die Widerspruchsachbearbeitung in Wohn-geldangelegenheiten der Kommunen des Altkreises Aachen wahrgenommen. Die Zuständigkeit wurde in 2015 erneut gesetzlich zugewiesen; auf die Wiedereinrichtung der vormals weggefallenen halben Stelle für dieses Aufgabengebiet wurde zu diesem Zeitpunkt verzichtet. In Absprache mit A 10 sollte seinerzeit abgewartet und bewertet werden, wie sich der Aufgabenanfall entwickelt. Durch die Individualität eines jeden Einzelfalls lässt sich zwar keine einheitliche Bearbeitungszeit festlegen, der Bedarf einer (zusätzlichen) dauerhaften Einrichtung einer 0,5 Stelle ist jedoch erforderlich. Beide Aufgabengebiete sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.

 

Es sind für die zusätzlichen Stellen Personalaufwendungen in Höhe von 2x 30.000 € (insgesamt 60.000 €) einzuplanen. Da mit einer Besetzung frühestens ab 01.07.2022 zu rechnen ist, ist ein Mehrbedarf für das Jahr 2022 von 30.000 €
bereitzustellen. Für den Haushalt 2023 sind dann nochmals zusätzliche Personalaufwendungen von insgesamt 30.000 € einzuplanen.

 

Zu Ziffer 11-13:

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde in Abstimmung der Organisationseinheiten A 10, A 61 und dem Dezernenten IV eine Methode zur Berechnung des Personalbedarfs im Bereich des technischen Gebäudemanagements erarbeitet. Hieraus ergibt sich ein rechnerischer Personalbedarf in Höhe von 21,12 VZÄ. Ungeachtet dessen, dass einige geplante Steuerungsmaßnahmen greifen, wie z. B. Aufgabenverlagerungen auf die Stadt Aachen/E 26, Einsatz von weiteren externen Büros etc. bleibt dennoch ein Fehlbetrag, den es aufzufangen gilt. Der aktuelle Personalbestand im Bereich A 61.2 und A 61.3 beläuft sich auf 15,9 VZÄ (davon 12,9 unbefristete Stellen). Eine dauerhafte Einrichtung von drei befristeten Stellen ist daher unabdingbar. Da derzeit zwei dieser Stellen unbesetzt sind und mehrere Ausschreibungen bereits erfolglos verlaufen sind, ist die vorzeitige Entfristung dringend notwendig.

 

In den bisherigen Berechnungen sind zum jetzigen Zeitpunkt die Mitarbeitenden des Hausdienstes, Betreiberverantwortung, Energiemanagement sowie die Führungsaufgaben der Arbeitsgruppenleitungen nicht enthalten. In den nächsten fünf bis acht Jahren besteht ein extrem hohes Dokumentations- und    Betreiberverantwortungsdefizit. Ebenfalls kommen in diesem Zeitraum einige Auf-gaben aus dem EEG u. a. in dem Bereich des Energiemanagement auf A 61 zu. Weitere neue Aufgaben, wie zum Beispiel die klimaneutrale StädteRegion bis 2030, sind hier noch nicht berücksichtigt.

 

r die zuvor genannten, nicht berücksichtigten und neuen Aufgaben ist ein deutlicher Mehrbedarf nötig, daher wird bereits jetzt im Bereich A 61.2 ein 1,0 VZÄ Architekt und im Bereich A 61.3 ein 1,0 VZÄ dauerhaft ab dem Jahr 2022 benötigt. Hierfür sind Personalaufwendungen in Höhe von 148.000 € (2x 74.000 €) als Mehrbedarf ab dem Haushalt 2022 zu kalkulieren. Da aber mit einer tatsächlichen Besetzung der Stellen erst frühestens ab Mai 2022 gerechnet werden kann, sind für das Jahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 98.700 € und für das Haushaltsjahr 2023 nochmals 49.300 € einzuplanen.

 

r die vorzeitigen Entfristungen der Stellen im Bezug zu den Förderprogrammen sind ab dem Jahr 2022 insgesamt 3,0 VZÄ Planstellen einzurichten. Als Mehrbedarf im Sinne des Personalbewirtschaftungskonzepts sind für das Haushaltsjahr 2022 für die Stelle aus dem „Kommunalinvestitionsprogramm I“ ab 01.06.2022 Personalaufwendungen in Höhe von 37.000 € und für 2023 nochmals 37.000 € einzuplanen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 ist für die Stellen „Gute Schule“ und „Kommunalinvestitionsprogramm II“ -welche bis 31.12.2024 befristet sind- ein Mehrbedarf von 148.000 € bereitzustellen.

 

Zu Ziffer 14:

Die vorzeitige Entfristung der Stelle „Kommunalinvestitionsprogramm II - Verwaltung“ (befristet bis 31.12.2024) sowie die Aufstockung auf eine 1,0 Vollzeitäquivalente (von 0,769 VZÄ) ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 zur dauerhaften Fortführung aller Aufgaben und zur Mitarbeiterbindung notwendig. Der entstehende Mehrbedarf in Höhe von 15.000 € (Aufstockung) muss im Jahr 2022 zusätzlich bereitgestellt werden. Weitere Personalaufwendungen in Höhe von 49.000 € werden ab dem Haushaltsjahr 2025 benötigt.

 

Dezernat V

Zu Ziffer 15:

Bereits im Jahr 2019 wurde im A 51.3 in Zusammenarbeit mit A 10 der Personalbedarf für die Eingliederungshilfe berechnet und eine zusätzliche Planstelle eingerichtet. Unter Hinzuziehung eines bisher nicht erfassten Teilbereichs sowie einer Fortschreibung der erhobenen Daten ergibt sich, auch aufgrund gestiegener Fallzahlen, ein höherer Personalbedarf von insgesamt 4,04 Stellen, dem ein Personalbestand von 3,0 Vollzeitäquivalenten gegenübersteht.

 

Auf diese Maßnahme entfallen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Personalaufwendungen von 65.000 €.

 

Zu Ziffer 16:

Das A 51 beantragt die Entfristung einer halben Stelle in der mobilen Jugendarbeit und hierzu die Einrichtung einer zusätzlichen halben Planstelle. In den vergangenen Jahren lässt sich ein stetiger Anstieg der Aufgaben und Fallzahlen erkennen, sodass die aktuell befristete Stelle im Bereich der mobilen Jugendarbeit nach Auffassung der Verwaltung zur Wahrnehmung pflichtiger Aufgaben dauerhaft erforderlich ist.

 

Auf diese Maßnahme entfallen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Personalaufwendungen von 25.000 €.

 

Zu Ziffer 17:

S 85 beantragt die Verlängerung einer halben Projektstelle für ein weiteres Jahr (bis 31.12.2022) zur Fertigstellung des Projektes Erlebnisraum Aachen/Eifel, die erforderlich sind, aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Verzögerungen eingetreten seien, die eine rechtzeitige Beendigung des Projektes nicht ermöglichen. Die Finanzierung der Personalaufwendungen ist durch die StädteRegion zu leisten, da zusätzliche Fördermittel für die Beendigung des Projektes durch den Fördermittelgeber nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf diese Maßnahme entfallen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Personalaufwendungen von 33.000 €.

 

Zu Ziffer 18:

Das A 43 Bildungsbüro beabsichtigt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ zur Sachbearbeitung im Bereich des Förderprogramms Bildungszugabe. Die Einrichtung der Stelle ist aufgrund deutlich gestiegener Arbeitsumfänge erforderlich.

 

Auf diese Maßnahme entfallen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Personalaufwendungen von 26.126 €.

 

Zu Ziffer 19:

Voraussichtlich im Herbst 2021 können die von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier und dem Land NRW beschlossenen Strukturwandelmanager eingesetzt werden. Die Verwaltung beabsichtigt den Einsatz des Strukturwandelmanagers im Bereich S 85. Ziele sind die Betreuung und Initiierung von Strukturwandelprojekten in der StädteRegion Aachen sowie die Unterstützung der Kommunen bei der Identifizierung von potentiellen Projekten i.Z.m. dem Strukturwandel im Rheinischen Revier. Die befristete Vollzeitstelle soll im Rahmen des „Konzeptes für eine personelle Entlastung der kommunalen Akteure bei der Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier“ zu 90% durch das Land NRW refinanziert werden.

 

Auf diese Maßnahme entfallen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Personalaufwendungen von ca. 7.000 €.

 

Weitere personelle Maßnahmen des Dezernates V

Darüber hinaus hat der Städteregionsausschuss in seiner Sitzung vom 04.03.2021 die Umsetzung zusätzlicher Personalmaßnahmen im Rahmen des KOBSI-Projektes bei A 41 Schulamt (vgl. SV-Nr. 2021/0138) und im Bereich des A 43 die Beteiligung der StädteRegion am Projekt „Partnerschaften für Demokratie (vgl. SV-Nr. 2021/0162) beschlossen.

 

Auf Grundlage eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2021 (vgl. SV-Nr. 2021/0158) beabsichtigt die Verwaltung im Bereich des A 51.4 Erziehungsberatung und Schulpsychologie die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Stellenplan 2022 (Fachkraftstelle)r Präventionsarbeit bei sexueller Gewalt gegen Kinder. Soweit möglich, sollen Landesfördermittel in Anspruch genommen werden. Eine Berücksichtigung dieses personellen Mehrbedarfs erfolgte für das Haushaltsjahr 2022 nicht, sodass die Deckung eines etwaigen Eigenanteils der Personalaufwendungen aus dem Personalbudget des Dezernates erfolgen muss. Die Verwaltung beabsichtigt die Einbringung des personellen Mehrbedarfs im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes für das Jahr 2023.

 

Weiterhin beabsichtigt die Verwaltung personelle Maßnahmen im Rahmen der rderprogramme KoMoNa und MINTplus, welche im Haushaltsjahr 2022 haushaltsneutral umgesetzt werden sollen.

 

Darüber hinaus beabsichtigt S 85 die Einrichtung einer befristeten Vollzeitstelle im RWP-Förderprojekt Entwicklung von Qualitätswanderwegen in der StädteRegion Aachen. Dieses Projekt soll eine Laufzeit von voraussichtlich 01.01.2022 bis 31.12.2024 haben und eine 80 %ige Förderung der Personalaufwendungen beinhalten. Die Einreichung einer Projektskizze soll im Juni 2021 erfolgen, eine Antragstellung soll bei positiver Bewertung erfolgen. Eine Berücksichtigung dieses personellen Mehrbedarfs erfolgte für das Haushaltsjahr 2022 nicht, sodass die Deckung eines etwaigen Eigenanteils der Personalaufwendungen aus dem Personalbudget des Dezernates erfolgen muss. Die Verwaltung beabsichtigt die Einbringung des personellen Mehrbedarfs im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes für das Jahr 2023.

 

Dezernat VI

Zu Ziffer 20:

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde in der Arbeitsgruppe A 38.1 Rettungsdienst/Leitstelle im Team Qualitätsmanagement ein Mehrbedarf von 2,5 Stellen festgestellt. Davon gilt es eine Stelle zu entfristen, die bereits für den Personalmehrbedarf 2021 genehmigt wurde und erst nach der durchgeführten Qualitätsuntersuchung von A 10.4 verstetigt werden sollte. Bei den anderen Stellen handelt im Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalenten handelt es sich um zusätzlich einzurichtende Stellen. Der Bereich des Qualitätsmanagements befindet sich seit dem 01.01.2020 im Aufbau. Diese pflichtigen Tätigkeiten werden zurzeit geplant und entwickelt.

 

Im Bereich der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst wurde ein Mehrbedarf von 1,0 Stellen festgestellt, der sich auf nicht fachspezifische Tätigkeiten, die von Verwaltungskräften übernommen werden können, bezieht.

 

Insgesamt kommt es dadurch im Bereich des Rettungsdienstes zu jährlichen Personalaufwendungen von 215.138,41 €. Die Personalkosten des Rettungsdienstes werden jedoch zu 100 % in der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht, sodass die Kosten durch Gebühreneinnahmen refinanziert werden und es somit nicht zu einer Mehrbelastung des städteregionalen Haushaltes kommt.

 

 

 

Zu Ziffer 21:

In der Arbeitsgruppe A 38.3 - Brandschutz wurde ebenfalls eine umfangreiche Organisationsuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde eine deutliche Differenz zwischen dem aktuellen Personalbestand und dem Bedarf festgestellt, der für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung notwendig wäre. Der Personalbedarf für die Stelle des Kreisbrandmeisters/AGL wurde beispielsweise mit 3,76 Stellen festgestellt.

 

Zur Entlastung des Kreisbrandmeisters (KBM), ist die Etablierung einer zusätzlichen Arbeitsgruppenleitung mit 1,0 Stelle notwendig. Hierbei sollen die Aufgaben des Kreisbrandmeisters und der Arbeitsgruppenleitung getrennt werden, um eine deutliche Entlastung des KBM zu erreichen. Der jährliche Mehrbedarf hierfür beträgt 79.000 €.

 

Eine weitere 1,0 Stelle für die Ausbildungskoordination wurde bereits beim Personalmehrbedarf 2021 befristet genehmigt. Nach der Organisationsuntersuchung soll diese nun dauerhaft etabliert werden. Die Kosten i. H. v. 68.000 € sind im Basiswert 2022 enthalten, sodass für den Haushalt 2022 keine zusätzlichen Personalaufwendungen entstehen.

 

Rechtslage:

Siehe hierzu die Ausführungen in der Sachlage. Gemäß Ziffer 5 des am 19.03.2021 beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzeptes 2022-2027 (vgl. SV-Nr. 2021/0037) beschließt der Städteregionsausschuss über personelle Mehrbedarfe.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Siehe hierzu die Ausführungen in der Sachlage. In Summe sind im Stellenplan 2022 für die in dieser Vorlage aufgeführten Mehrbedarfe insgesamt Stellen im Umfang von 21,5 VZÄ einzurichten. Die Mehrbedarfe in den vergangenen Jahren betrugen auf Grundlage des Personalbewirtschaftungskonzepts 2015- 2021 jeweils ohne Kindertageseinrichtungen und Jobcenter 28,0 VZÄ (2018), 43,5 VZÄ (2019) und 28,5 VZÄ (2020).

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Siehe hierzu die Ausführungen in der Sachlage.

 

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

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