Mitteilungsvorlage - 2021/0331

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Beratungsfolge

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Sachlage leicht verständlich:

Es gibt ein Personen·beförderungs·gesetz.

Alle Haltestellen müssen barrierefrei sein.

Dafür zuständig sind die Kommunen.

Dazu gibt es einen Plan.

Alle Busse und Bahnen müssen barrierefrei sein.

Dafür ist der AVV zuständig.

 

Sachlage:

Das Personenbeförderungsgesetz sieht die Schaffung einer vollständigen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 vor. Von dieser Frist kann gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Sie zeigen die Zielsetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Barrierefreiheit auf.

Die Nahverkehrspläne der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen 2016 bis 2020 müssen aktualisiert und fortgeschrieben werden.

 

Im Nahverkehrsplan sind neben den Handlungsfeldern Fahrzeuge (Betrieb, Unterhaltung) sowie Kommunikation auch die Infrastrukturen der Haltestellen r die Herstellung der Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung.

 

Die Zuständigkeit für jeden einzelnen Haltestellenbereich liegt beim jeweiligen Baulastträger. Dies sind die Kommunen oder der Landesstraßenbaubetrieb Straßen.NRW, bzw. ggf. an Kreisstraßen die StädteRegion Aachen.

 

Seit September 2015 führt der AVV GmbH regelmäßig „Regionalkonferenzen zur Barrierefreiheit unter Beteiligung aller Baulastträger (Kommunen der StädteRegion Aachen) sowie der Verkehrsunternehmen durch. Damit wird der Prozess zur Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestellen unterstützt und koordiniert. Es wurde sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.

 

Die ersten Arbeitsschritte bildeten umfassende Bestandsaufnahmen der Haltestelleninfrastrukturen. Inzwischen liegen die Daten vollständig vor. In der StädteRegion Aachen (Altkreis) gibt es 1.585 Bus-Haltestellen (zzgl. Stadt Aachen 982 Haltestellen). Eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des Haltestellenkatasters wurde eingeführt

 

Dann ermittelten die Kommunen Kosten und legten Ausbau-Prioritäten der Baumaßnahmen fest. Die so ermittelten Maßnahmenkataloge sind Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln zum Haltestellenausbau und werden nach Bewilligung sukzessive umgesetzt.

 

Bus-Haltestellen in der SdteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) nach Ausbaupriorität:

Ausbaupriorität

Anzahl

Ausbaukosten (Schätzung)

Kategorie A: Ausbau zwingend erforderlich

191

4,4 Mio. €

Kategorie B: Ausbau erforderlich

174

2,6 Mio. €

Kategorie C: Ausbau  nachfolgend

1.048

27,8 Mio. €

Kategorie D: Ausbau zunächst zurückgestellt/kein Ausbau

147

--

Kategorie E: Bereits Barrierefrei:

25

--

Summe:

1.585

34,8 Mio.

 

 

Rechtslage:

Die StädteRegion Aachen ist planungspflichtiger Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen. Als solcher ist er gemäß ÖPNVG NRW verpflichtet, einen Nahverkehrsplan als Planungsinstrument zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV aufzustellen und fortzuschreiben.

Die StädteRegion Aachen hat mit der Aufstellung des Nahverkehrsplanes den AVV beauftragt. Die Stadt Aachen nimmt ein eigenes Ausgestaltungsrecht für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr wahr und hat einen eigenen Nahverkehrsplan erstellt.

Die Verantwortung für den barrierefreien Umbau der Haltestellen liegt bei den Kommunen bzw. dem Landesstraßenbaubetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträgern.

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes einzelnen. Dies gilt insbesondere auch für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen.

r viele Menschen mit Behinderungen ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine wichtige Grundlage, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahmen.

 

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

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