Mitteilungsvorlage - 2021/0354

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 14 Abs. 11 Wohn- und Teilhabegesetz NRW ist über die Aufgaben der Heimaufsicht alle zwei Jahre ein Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und dem kommunalen Vertretungsgremium zur Verfügung zu stellen.

 

Als Anlage ist der Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 beigefügt. Dieser wird nach der Beratung im Internet veröffentlicht.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag:

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gez. Dr. Ziemons

 

 

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Anlagen

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