Beschlussvorlage - 2021/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

a) Beschlussvorschlag der SPD-Städteregionstagsfraktion

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt, zur Einrichtung einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind, 17.000 bereitzustellen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, den Betrieb der Schutzwohnung an ein bestehendes Beratungsangebot für Sexarbeiter_innen oder von Gewalt betroffene Frauen anzuknüpfen.

 

  1. Ein Bericht der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers soll spätestens im 1. Quartal 2022 Auskunft darüber geben, wie hoch der Bedarf ist, um eine Nachsteuerung vornehmen zu können.

 

 

 

b) geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, zur Einrichtung einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind, auch im Budgetentwurf 2022 einen Betrag von 17.000 € einzuplanen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens eine/n geeigneten Träger_in für den Betrieb einer Schutzwohnung für obdachlose Frauen zu ermitteln, der/die über ein Beratungsangebot für Sexarbeiter_innen oder von Gewalt betroffene Frauen verfügt.

 

  1. Er ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit diesem/r Träger_in abzuschließen.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, spätestens zum 30.06.2022 einen Bericht der/des zukünftigen Betreiberin/Betreibers über den tatsächlichen Bedarf einzuholen, um ggf. eine Nachsteuerung vornehmen zu können.

 

 

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Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 25.05.2021 beantragt diese, den o. a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Mit dem vorliegenden Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Notlage von Frauen zu verbessern, die obdachlos geworden oder von Obdachlosigkeit bedroht sind. Hierzu will die Verwaltung in einem Interessenbekundungsverfahren eine/n geeignete/n Träger_in suchen, der/die bereits über ein bestehendes Beratungsangebot für Sexarbeiter_innen oder von Gewalt betroffenen Frauen verfügt und bereit ist, zusätzlich eine Schutzwohnung zu betreiben. Der Betrieb der Schutzwohnung sowie deren Finanzierung sollen im Rahmen einer Leistungsvereinbarung geregelt werden.

 

Die Zeitdauer der notwendigen Verfahrensschritte bis zum Abschluss der Leistungsvereinbarung sowie das Sammeln erster Erfahrungen durch den/die Betreiber_in lassen eine Verschiebung des Berichtstermins auf Mitte 2022 sinnvoll erscheinen.

 

 

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe. Aufgrund von § 41 Abs. 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 stehen im Produkt 070101 –Öffentlicher Gesundheitsdienst- bei Sachkonto 531706 „Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge“ 17.000 € zur Verfügung. Bei entsprechender Beschlussfassung soll das Projekt auch im Haushaltsentwurf 2022 eingeplant werden.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Einrichtung einer Schutzwohnung mit begleitender Beratung ermöglicht obdachlosen Frauen eine Rückkehr in ein angst- und gewaltfreies Leben.

 

 

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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