Beschlussvorlage - 2021/0347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er begrüßt den Antrag des Refugio e.V. zur Umsetzung eines digitalen Beratungsangebots für Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtliche und Geflüchtete im ländlichen Raum.

 

2. Er beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.000 €r den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2021 an Refugio e. V.. Hierzu erfolgt die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2021 bei Sachkonto 531799 "Zuschüsse an private Unternehmen/Vereine im Teilprodukt 946200 "Zusätzliche Inte­gra­tionsarbeit/Antirassismusarbeit“.

 

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Sachlage:

Mit Schreiben vom 04.12.2020 hatteRefugio e. V.“r das Jahr 2021 eine Fortführung und Aufstockung des im Jahr 2020 einmalig bewilligten Zuschusses von 10.000   beantragt. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 wurde ein Zuschuss von 27.000 € bewilligt. Davon sind 7.000 € gesperrt bis ein förderungsfähiger Antrag seitens des Vereins vorgelegt wird. Auf die Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0545-E1 wird verwiesen.

 

Mit Antrag vom 05.05.2021 beantragt der Verein nun einen Zuschuss zur Durchführung eines digitalen Beratungsangebots für Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtliche und Geflüchtete. Refugio führt aus, dass der ländliche Raum bereits vor der Corona-Pandemie in Bezug auf Beratungsangebot zum Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht strukturell unterversorgt gewesen sei und sich diese Situation durch die Pandemie weiter verschärft habe. Durch ein digitales Beratungsangebot könnten lange Wegezeiten und ähnliche Schwierigkeiten umgangen werden.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Argumentation des Vereins nachvollziehbar und schlüssig. Die Erweiterung der Beratungsleistungen um ein digitales Angebot wird aus Sicht der Verwaltung begrüßt. Auch die Verwaltung sieht bei Flüchtlingsinitiativen, Ehrenamtlichen und Geflüchteten im ländlichen Raum einen großen Beratungsbedarf, der durch das neue Angebot gedeckt werden könnte.   

 

Rechtslage:

Bei der Förderung des Projekts handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig.

 

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die beantragten Mittel in Höhe von 7.000 € stehen im Teilprodukt 946200 "Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ im Sachkonto 531799 "Zuschüsse an private Unternehmen/Vereine bereit.

 

Soziale Auswirkungen:

Der Verein ist eine wichtige Anlaufstelle für Geflüchtete in der StädteRegion Aachen.

 

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

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Anlagen

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