Mitteilungsvorlage - 2021/0345
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum kommunalen Integrationsmanagement - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 15.04.2021 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Antragstellend:
- Peters, Silke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Kenntnisnahme
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16.06.2021
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Sachlage:
Hintergrund
Die Landesregierung hat im Juli 2019 die „Nordrhein-Westfälische Teilhabe-und Integrationsstrategie 2030“ vorgelegt, mit der drei zentrale Zieldimensionen für die Integrationsarbeit im nächsten Jahrzehnt formuliert werden:
1. Erstintegration von Neuzugewanderten
2. Nachhaltige Integration in die Regelsysteme
3. Gestaltung der Migrationsgesellschaft
Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung die flächendeckende Implementierung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW beschlossen. Bei KIM handelt es sich um ein neues integrationspolitisches Instrument mit dem Ziel eines abgestimmten Verwaltungshandelns aus einer Hand. Im Mittelpunkt stehen dabei die Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit verschiedener Ämter sowie die intra- und interkommunale Zusammenarbeit. Ziel ist die kommunale Steuerung und Organisation von Integrationsprozessen von „der Einreise bis zur Einbürgerung“ (…). Auf die Sitzungsvorlage 2020/0354 für den Städteregionsausschuss am 19.06.2020 wird verwiesen.
Konzeptionelle Anpassungen
Die Konkretisierung der Förderbedingungen und Konzepte seitens des Landes hat sich - auch coronabedingt - verzögert. Wie der o.a. Vorlage zu entnehmen ist, hatte die Verwaltung Mitte des letzten Jahres auf Grundlage des damaligen Kenntnisstandes zunächst geplant, fünf der sechs Case Management-Stellen im Rahmen der Umsetzung des Moduls 2 des KIM bei den freien Wohlfahrtsverbänden zu verorten und Modul 3 in der Verwaltung umzusetzen. Mit Erscheinen des aktuellen Handlungskonzeptes und insbesondere der ergänzenden FAQs musste das Konzept zur Umsetzung des KIM allerdings grundsätzlich neu gedacht werden. Nach einem intensiven Abstimmungs- und Beratungsprozess mit der ehemaligen Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (heute Referat 425 des MKFFI) hat die Verwaltung ihr zunächst entwickeltes Konzept zur Umsetzung des KIM in der StädteRegion Aachen modifiziert.
Die dem Land vorgelegte, angepasste Konzeption wurde im Dezember 2020 bewilligt. Die vorgenommenen Anpassungen sind im Folgenden dargestellt:
Modul 1:
Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen
Integrationsmanagements (strategischer Overhead)
Die im Modul 1 geförderten zusätzlichen Stellen (insgesamt 3,5) sollen nicht wie ursprünglich geplant, thematische Schwerpunkte (Sport, Gesundheit, Projektförderung) bearbeiten, sondern ausschließlich die Implementierung des KIM koordinieren.
Modul 2:
Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement zu implementieren
Mit Blick auf die konkretisierten Anforderungen des Landes ist eine Verortung der fünf Casemanagement-Stellen bei den Wohlfahrtsverbänden konzeptionell kaum zu begründen. Die Verwaltung wird daher die Casemanagement-Stellen bei der StädteRegion selbst im Kommunalen Integrationszentrum (A 46) verorten, um die geforderte Stärkung einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit gezielt zu fokussieren.
Modul 3:
Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen
Aufgrund der aktuell erstmals vorliegenden Förderbedingungen ist es nicht möglich, die für das Modul 3 zur Verfügung stehenden Mittel außerhalb der Ausländerämter einzusetzen.
Mit der nun konzeptionell geplanten Umsetzung des KIM handelt es sich um ein abgestimmtes Vorgehen mit der Stadt Aachen und der gemeinsamen Ausländerbehörde. Die konzeptionellen Veränderungen wurden im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 durch den Städteregionstag genehmigt und mit Bescheid vom 22.02.2021 durch das Land NRW bewilligt.
Aktueller Sachstand
Zwischenzeitlich wurden alle Stellen im Rahmen des KIM ausgeschrieben. Die Verwaltung rechnet mit einer zügigen Besetzung der Koordinationsstellen (Modul 1), so dass die Arbeit dort zeitnah beginnen wird. Ein erstes Treffen der Lenkungsgruppe soll nach den Sommerferien stattfinden. Mit Blick auf den angespannten Arbeitsmarkt im Sozialsektor geht die Verwaltung davon aus, dass die Besetzung der Casemananegement-Stellen (Modul 2) mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch im Modul 2 sollte aber spätestens nach den Sommerferien die Aufgabenwahrnehmung starten können.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Rechtslage:
Die Implementierung des neuen Kommunalen Integrationsmanagements ist eine freiwillige Aufgabe.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,9 kB
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