Beschlussvorlage - 2021/0069-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er begrüßt die Fortsetzung der Angebote „Café Plattform“ und „Troddwar“ des Caritasverbandes für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. unter Corona gerechten Bedingungen durch Nutzung der kath. Kirche St. Peter, Aachen, bis längstens zum 31.08.2021.

 

2. Er beschließt hierzu die Gewährung eines Zuschusses an den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. in Höhe von 28.350 € im Zeitraum 01.01.-31.05.2021 sowie weitere bis zu 30.000 €r die Zeit bis zum 31.08.2021, insgesamt bis zu 58.350 €.

 

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Sachlage:

 

Die Verwaltung verweist zunächst auf die Ausführungen zu Sitzungsvorlage 2021/0069. Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 einen Zuschuss an den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. (CV) in Höhe von 50 % der entstehenden Mehraufwendungen im Zeitraum 01.01.-31.05.2021 beschlossen. Nach ersten Kalkulationen waren dies 28.350 €.

 

Da eine Rückkehr der Angebote in die bisherigen Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt nach Auffassung des Trägers kontraproduktiv wäre, beantragt der CV mit Schreiben vom 10.05.2021, den Tagesaufenthalt in der kath. Kirche St. Peter in Aachen unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen weiter betreiben zu können. Hierfür werden weitere Mittel in Höhe von jeweils 30.000 € von Stadt und StädteRegion Aachen benötigt (vgl. Anlage).  Die notwendige Verlängerung der Nutzungsgenehmigung durch die Stadt Aachen liegt vor. Auch die Nutzungsvereinbarung mit der Kirchengemeinde kann bis zum 31.08.2021 verlängert werden.

 

Eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für den Zeitraum 01-05/2021 ist dem Antrag beigefügt.

 

Rechtslage:

 

vgl. Sitzungsvorlage 2021/0069

 

 

 

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Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

siehe Sachlage

 

Im Haushalt 2021 stehen im Produkt 07.01.06 „Corona“ Mittel für sonstige Aufwendungen/Auszahlungen zur Pandemiebekämpfung in Höhe von 1.942.000 € abzüglich möglicher pandemiebedingter Gebühreneinnahmen von 5.000 € zur Verfügung. Der Zuschuss an den CV müsste aus diesen Mitteln finanziert werden.

 

Soziale Auswirkungen:

vgl. Sitzungsvorlage 2021/0069

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

 

 

 

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Anlagen

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