Beschlussvorlage - 2021/0343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Fachausschuss beauftragt die Verwaltung der StädteRegion Aachen, sich als Gesellschafterin von Beteiligungsgesellschaften dafür einzusetzen, dass solche Einrichtungen perspektivisch in die Gemeinwohlbilanzierung einsteigen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Beteiligungsgesellschaften zu führen. Ziel ist es, kurzfristig eine passende Gesellschaft zu gewinnen, die beispielhaft an den Start geht, in die Gemeinwohlbilanz einsteigt und so eine Pilotfunktion für andere Einrichtungen einnehmen kann.

 

 

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Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 20.05.2021 (Anlage) beantragen die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion, das Thema „Gemeinwohlökonomie in der StädteRegion Aachen“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu)-regionale Zusammenarbeit und Tourismus am 10.06.2021 aufzunehmen sowie den dargestellten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen.

 

Zur Eruterung wird auf die Begründung im Antrag hingewiesen.

 

Die Verwaltung nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

 

Bezüglich der strategischen Ausrichtung auf Beteiligungsunternehmen steht die Verwaltung in Kontakt mit der Stadt Aachen, bei der eine gleichgerichtete politische Initiative gestartet wurde. Aus der Sicht der Verwaltung wäre es zielführend, sich in einem ersten Schritt modellhaft auf Beteiligungsunternehmen zu konzentrieren, an denen Stadt und StädteRegion Aachen gemeinsam beteiligt sind.

 

Nach ersten Vorsorgegesprächen haben zwei gemeinsame Beteiligungsunternehmen (regio iT; AGIT) signalisiert, die Möglichkeiten zur Umsetzung der Gedanken der Gemeinwohlökonomie zu prüfen und aktiv zu unterstützen.

 

Entsprechend den Hinweisen der „Gemeinwohl-Ökonomie Regionalgruppe Aachen aus einem virtuellen Informationsformat wird als strategischer Einstieg für Unternehmen die Durchführung eines sogenannten „Schnelltests“ empfohlen. Dies beinhaltet eine Orientierungsphase und konzentriert sich auf die Bewertung geschäftspolitischer Maßnahmen anhand einer „Gemeinwohl-Matrix“, in der zwischen (vier) Werten einerseits (Menschenwürde; Solidarität/Gerechtigkeit; ökologische Nachhaltigkeit; Transparenz/Mitentscheidung) und den unternehmensrelevanten Beziehungsgruppen der Unternehmen andererseits differenziert wird. Dazu gibt es ein Bewertungsraster mit Punktvergaben in den Feldern, nach welchem die eigene Situation bewertet und mögliche Handlungsbedarfe abgeleitet werden können. Es bietet sich an, bereits für diese Bewertung fachkundige Begleitung hinzuzuziehen.

 

Nach anschließendem Durchlaufen verschiedener Prozesse innerhalb der Matrix, die ebenso fachkundig begleitet werden,re im Rahmen einer Gemeinwohl-Bilanz/eines Gemeinwohl-Berichts eine externe Prüfung und Testierung möglich. Dies kann r das Unternehmen im Wettbewerb, aus der Sicht von Mitarbeitern/Stellensuchenden und in der Außendarstellung von Nutzen sein.

 

Eine solcher „Schnelltest“re ggfs. unter Einbeziehung fachkundiger (und kostenpflichtiger) Beratung entsprechender Gemeinwohlorganisationen gemeinsam mit den Beteiligungsunternehmen vorzubereiten.

 

Die Verwaltung wird über die weiteren Entwicklungen zum Thema informieren.

 

Rechtslage:

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

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Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Mittel i.H.v. 25.000 € zur Umsetzung von Maßnahmen sind beim Sachkonto 543150, Produkt 15.02.01 vorhanden.

 

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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