Mitteilungsvorlage - 2021/0309

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Die Feinplanungen des Antrags im Bundesförderprogramm (BFP)  (siehe dazu SV-Nr. 2021/0124) zum Ausbau der „weißen Flecken“ in den Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würselen sind abgeschlossen. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise über einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei die gigabitfähige Erschließung von Schulen und Gewerbegebieten oberste Priorität hat. Im März haben die ausbauenden Unternehmen mit den ersten Tiefbaumnahmen begonnen. Dazu wurden in mehreren Bauabschnitten bis dato ca. 1000 Grundstückseigentümer_innen kontaktiert, um das Einverständnis zum FTTB/H-Ausbau ihrer Gebäude abzugeben. Zur optimalen Umsetzung des Projekts wurde eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den ausbauenden Unternehmen, den Kommunen sowie der Gigabitkoordination der StädteRegion Aachen eingerichtet, welche sich im regelmäßigen Abstand trifft, um Details des Ausbaus zu klären. Das erste Kickoff-Treffen der Gruppe fand am 09.02.2021 statt. Im Zuge dessen wurde eine lokale Cloud-Lösung eingerichtet, um den Datenaustausch so einfach wie möglich zu halten. Außerdem wurde zur verbesserten Bürger_innen-Kommunikation eine Internetseite zum Breitbandausbau  (https://www.staedteregion-aachen.de/breitband) eingerichtet. Der detaillierte Aufbau der Seite befindet sich derzeit in Umsetzung. Die Seite wird sowohl allgemeine Informationen zum Breitbandausbau enthalten, als auch den Fortschritt in den Kommunen und die Bauabschnitte des BFP-Antrages.

 

Die Gigabitkoordination der StädteRegion Aachen verfolgt zudem die Entwicklungen zum Graue-Flecken-Programm seit den ersten Fachdiskussionen um die neue Richtlinie im Jahr 2019.

 

Mit einem Rundschreiben vom 26.04.2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ final übermittelt.

 

Das Programm ist zweistufig geplant: Ab 2021 sollen Anschlüsse ausgebaut werden können, die momentan mit nicht mehr als 100 Mbit/s von lediglich einem einzigen Anbietenden versorgbar sind („Hellgraue Flecken“). Ab 2023 soll diese Aufgreifschwelle gänzlich entfallen, allein die Bedingung des Monopolangebotes muss dann noch erfüllt sein („Dunkelgraue Flecken“). Im Zuge des Ausbaus werden in der Folge ausschließlich gigabitfähige Anschlüsse realisiert, z.B. per FTTH/B-Glasfasernetz.

Im Gegensatz zur früheren Förderung von Beratungsleistungen für einzelne Kommunen sieht das Programm eine Förderung von 50.000 Euro pro Kommune, bis zu einer maximalen Höhe von  200.000 Euro pro Verbundprojekt vor, mehrere Verbundprojekte in einem Kreisgebiet sind möglich. Für die StädteRegion Aachen ist geplant, diese Leistungen glichst umfänglich zu nutzen, um damit u.a. ein Markterkundungsverfahren (MEV) für die gesamte StädteRegion durchzuführen und sich einen Überblick über die gesamte Versorgungslage, insbesondere im Hinblick auf Graue Flecken-Potentiale, verschaffen zu können. Die Markterkundung erfolgt in enger Abstimmung der Gigabitkoordinationen von Stadt und StädteRegion Aachen für das gesamte Kreisgebiet. Auf Basis der Potentialanalyse für hellgraue und dunkelgraue Flecken werden in der Folge interkommunale Antragsstellungen geprüft.

Die Richtlinie erwartend, wurden bereits im Vorfeld durch die Gigabitkoordination der StädteRegion Aachen dazu im März erste Gespräche mit den regionsangehörigen Kommunen geführt. Einige Kommunen, insbesondere die Stadt Monschau, würden ggf. gerne unmittelbar nach Programmbeginn mit dem Ausbau starten und deshalb einen Antrag in der ersten Förderphase stellen wollen. Der überwiegende Teil möchte erst mit dem Wegfall der Aufgreifschwelle in der zweiten Phase ab 2023 einen Antrag stellen, um durch die Einbeziehung der Dunkelgrauen Flecken größere Gestaltungsmöglichkeiten zu haben und die aktuell laufenden Ausbauverfahren im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, respektive in den Sonderprogrammen Schulen bzw. Gewerbegebieten, zuvor abschließen zu können. Es wird von Seiten der Gigabitkoordination angestrebt, einen bzw. mehrere interkommunale(n) Antrag/Anträge für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu stellen (s.o.) Derzeit erfolgen dazu weitere Abstimmungen mit den kommunalen Breitbandverantwortlichen.

 

 

 

Rechtslage:

Die Gigabitkoordination ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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