Mitteilungsvorlage - 2021/0065

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Beratungsfolge

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Sachlage:

Vorausschauende und nachhaltige Gewerbeflächenpolitik stellt das zentrale Instru-ment kommunaler und regionaler Standortvorsorge wie auch Standortentwicklung dar. Um dieses Ziel auch unter Berücksichtigung der Herausforderung durch den Strukturwandel als Region gemeinsam erreichen zu können, wurden in den vergan-genen Jahren verschiedene Untersuchungen (u.a. Gewerbeflächenmonitoring der AGIT, städteregionales Gewerbeflächenkonzept, Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans) erarbeitet. Insgesamt wurde dokumentiert, dass sieben der zehn Kommunen den rechnerischen Bedarf bis zum Planungshorizont des neuen Regionalplans nicht über vorhandene Reserven decken können und so ein Zusatzbedarf an Gewerbeflächen in der StädteRegion Aachen vorhanden ist. Angenommen wird, dass auch im Zusammenhang mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier in der StädteRegion Aachen von einem Flächenbedarf auszugehen ist, der bei ca. 200 ha liegt und für den ein entsprechendes Angebot mobilisiert werden müsste (vgl. SV 2020/0211). Da die Bezirksregierung Köln jedoch sehr restriktiv mit der Neuausweisung von Gewerbeflächen verfährt, mussten innovative Ansätze entwickelt werden, um diese Herausforderung anzugehen.

 

Als Lösungsansatz wurde die Bildung eines städteregionalen Gewerbeflächenpools identifiziert, der durch eine weitgehende Zusammenarbeit der Kommunen ermög-licht, dass zusätzliche Flächen ausgewiesen werden können. So können Flächenpo-tentiale in den Kommunen Herzogenrath, Würselen und Eschweiler aktiviert und auch kommunale Bedarfe in den weiteren Kommunen, die voraussichtlich nicht auf eigenem Stadtgebiet dargestellt werden können, abgebildet werden.

 

Im Frühjahr 2020 wurde die komplexe Poolkonstruktion von den Räten der beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) sowie der StädteRegion Aachen beschlossen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verabschiedet, die unter Federführung der StädteRegion Aachen und unter Moderation der AGIT erstellt wurde (vgl. SV 2020/0211). Diese Vereinbarung stellt die Grundlage für die Schaffung eines gemeinsamen Gewerbeflächenpools dar, der eine koordinierte und abgestimmte Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Mit dem Gewerbeflächenpool wird eine zusätzliche Flächenausweisung in die Wege geleitet, die ohne diese städteregionale Zusammenarbeit nicht hätte geschaffen werden können.

 

Zum Auffangen der festgestellten Flächenengpässe einzelner Kommunen sollen insbesondere drei Premiumgewerbegebiete in Eschweiler, Würselen und Herzogenrath möglichst unter Inanspruchnahme von Fördermitteln entwickelt werden (vgl. SV 2020/0211). Diese sind:

 

A: In Eschweiler: Ca. 73 ha, weitgehend konfliktfreie, sehr gut angeschlossene Flä-che im Bereich Kinzweiler, östlich der L240.

 

B: In Würselen: Ca. 43 ha, südlich des Forschungsflugplatzes Aachen-Merzbrück

 

C: In Herzogenrath: Ca. 6,5 ha, südlich des Technologieparks Herzogenrath.

 

Letztgenannte Fläche (C) wird derzeit von der Bezirksregierung einem regionalen Grünzug zugeordnet, da sie nach Ansicht der Regionalplanungsbehörde wichtige klimatische und ökologische Funktionen erfüllt. Die Stadt Herzogenrath plant nun, die von der Bezirksregierung erörterten Funktionseinschränkungen durch Auswei-sung des Siedlungsbereiches nach Vorlage der Umweltprüfung durch ein Gutachten untersuchen zu lassen.

 

Die betreffenden strukturpolitisch bedeutsamen Flächen wurden von den Kommu-nen in den Pool eingebracht. Als erste zu entwickelnde Fläche wurde die Poolfläche in Eschweiler identifiziert. Auf Anregung der Stadt Eschweiler hat der Regionalrat zugestimmt, die notwendige Änderung des Regionalplans im Vorgriff auf die im Verfahren befindliche Neuaufstellung des Regionalplans Köln durchzuführen. Das hierzu notwendige Regionalplanänderungsverfahren wurde am 01. Februar 2021 durch die Bezirksregierung Köln gestartet.

 

Auf Grundlage der genehmigten vorzeitigen Regionalplanänderung haben die AGIT sowie die Stadt Eschweiler im Dezember 2020 einen Förderantrag entsprechend der Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Re-vieren und an den Kohlekraftwerksstandorten „STARK“ beim Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt, mit dem Fördermittel für die zu Beginn einer Flächenentwicklung notwendigen und umfangreichen Planungskapazitäten sowie die Erarbeitung einer Gewerbegebietsprofilierung sowie eines Vermarktungs-konzeptes eingeworben werden sollen. Zu den Elementen, die über die Förderung abgedeckt werden sollen, gehören insbesondere Personalkapazitäten seitens der Stadt Eschweiler für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes, des Bebauungsplanes, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Mittel für Gutachten und Prüfungen (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, Verkehrsgutachten/-prognose usw.). Seitens der AGIT gehören dazu die Personalkapazitäten für die Erarbeitung der Gewerbegebietsprofilierung sowie des Vermarktungskonzeptes ergänzend zu den weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Geschäftsstelle des städteregionalen Gewerbeflächenpools (vgl. SV 2020/0553). Die AGIT und die Stadt Eschweiler wurden nun darüber informiert, dass eine Antragsstellung erst über das Regelprogramm der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH möglich sein wird. Eine erneute Einreichung des Projekts ist von einem entsprechenden Förderaufruf im Rahmen des Regelprogramms abhängig und würde sofern dieser erfolgt - umgehend umgesetzt werden. Nach derzeitigen Informationen soll der Förderaufruf zur Thematik „Wirtschaftsflächen“ im Oktober 2021 seitens der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH veröffentlicht werden. Die StädteRegion Aachen hat zur Unterstützung dieses Projektvorhabens der Stadt Eschweiler einen Zuschuss aus Strukturmitteln für den Strukturwandel gewährt (vgl. SV 2020/0553).

 

Die o.g. weiteren Poolflächen in Würselen und Herzogenrath sollen in das anstehende reguläre Regionalplanänderungsverfahren eingebracht werden und möglichst unter Nutzung von Förderprogrammen entwickelt werden.

 

Zur weiteren Etablierung des Gewerbeflächenpools hat die Verwaltung eine Ge-schäftsordnung für den Gewerbeflächenpool erstellt. Die Geschäftsordnung wurde mit den beteiligten Kommunen sowie der AGIT abgestimmt und soll in der ersten konstituierenden Mitgliederversammlung, die in der zweiten Jahreshälfte erfolgen wird, zur Abstimmung gestellt werden.

 

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

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Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

Ökologische Auswirkungen:

Die qualitätsvolle Flächenentwicklung findet an geeigneten und von Restriktionen weitgehend unbehelligten Standorten statt.

 

 

Soziale Auswirkungen:

Die Flächenentwicklung trägt aktiv zur Gestaltung des Strukturwandels bei. Die Ansiedlung von Betrieben sichert vorhandene Arbeitsplätze und bildet die Grundlage für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

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