Beschlussvorlage - 2021/0335
Grunddaten
- Betreff:
-
Stützkurse an den Berufskollegs der StädteRegion Aachen schaffen; Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 18.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Antragstellend:
- Neuß, Daniel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Entscheidung
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09.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
A) Beschlussvorschläge der Antrag stellenden Fraktion:
- Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass bedingt durch die Corona-Pandemie ein erhöhter Bedarf an Stützkursen für die Schülerinnen und Schüler an den Berufskollegs der StädteRegion Aachen besteht.
- Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Lehrerbildungszentrum der RWTH Aachen aufzunehmen und einen Pool aus Lehramtsstudentinnen und –studenten zu bilden, die Interesse an der Betreuung von Stützkursen an den Berufskollegs hätten.
- Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, Fördermittel aus dem Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ sowie andere relevante Fördermittel zu beantragen.
B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
- Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen nach Erscheinen der Richtlinien und Antragsformulare des Programms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ auf die Möglichkeit der Antragstellung aktiv aufmerksam gemacht und um Prüfung entsprechender Bedarfe gebeten hat.
- Er nimmt zur Kenntnis, dass bereits Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen Gruppenkurse für unterschiedliche Zeiträume und Zielgruppen im Jahre 2021 konzipiert haben und entsprechende Anträge über den Schulträger bei der Bezirksregierung Köln haben stellen lassen. Diese wurden sämtlich genehmigt und die Gruppenlernangebote teils auch bereits durchgeführt.
- Er beauftragt die Verwaltung, für die Schulen bei Bedarf an weiteren Gruppenlernangeboten weiterhin gemeinsam abgestimmte Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Sachlage:
Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 18.05.2021 thematisiert die FDP-Städteregionstagsfraktion die Notwendigkeit, Stützkurse an den Berufskollegs in Trägerschaft der StädteRegion Aachen einzurichten und dafür einen Pool interessierter Kursleitungen aufzubauen sowie Fördermittel aus dem Landesprogramm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zu beantragen. Die Stützkurse sollen den Ausgleich von pandemiebedingten Bildungslücken sicherstellen und der Gefahr, einen angestrebten Schulabschluss nicht zu erreichen, entgegensteuern.
Zur Thematik und der angesprochenen Förderkulisse ist seitens der Verwaltung Folgendes auszuführen:
Über die Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, jeweils vom 01.03.2021, „über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote[n] in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenlernangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern“ an allgemeinbildenden- und Förderschulen sowie „[…] für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen“ im Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ können Zuwendungen zum Ausgleich entsprechender Kompetenzdefizite beantragt werden.
Gefördert werden dabei im Bereich der allgemeinbildenden und Förderschulen Gruppenlernangebote für die individuelle, fachliche Förderung und Potenzialentwicklung. Im Bereich der berufsbildenden Schulen werden außerschulische, in der Regel bildungsgangspezifische Gruppenlernangebote gefördert. Die Kurse sind für die teilnehmenden Schüler_innen jeweils kostenlos. Die Lerngruppen können aus je acht bis 15 bzw. sechs bis zwölf Schülern_innen bestehen und werden durch Lehrkräfte und Lehrkräfte im Ruhestand, Lehramtsanwärter_innen, Lehramtsstudierende oder andere fachlich geeignete Honorarkräfte durchgeführt.
Die Angebote können an
- der Aufarbeitung individueller, pandemiebedingter Lerndefizite,
- der Festigung von Basiskompetenzen,
- der Vermittlung von Lernstrategien und Strategien zum selbstregulierten Lernen sowie
- der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen
sowie, zusätzlich bei allgemeinbildenden und Förderschulen, an
- Angeboten zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen,
- Aktivitäten und Maßnahmen zur Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen,
- Angeboten aus den Bereichen berufliche Orientierung und individuelle Bildungsplanung sowie
- Angeboten aus dem Bereich Zukunftskompetenzen (zum Beispiel Digitalisierung, Verbraucherbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung)
ansetzen.
Die Anträge sind über den jeweiligen Schulträger als Zuwendungsempfänger zu stellen. In dieser Funktion hat die Verwaltung allen Schulen in ihrer Trägerschaft bereits im März 2021, nach Erscheinen der Richtlinie, entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
Da die Auswahl der jeweiligen Schüler_innen und deren individueller Unterstützungsbedarfe nur den Schulen (als innere Schulangelegenheit) bekannt ist, kann die konkrete Konzipierung, Terminierung und Auswahl der Besetzung der Gruppenangebote durch eine Leitungskraft nur von den Schulen vor Ort erfolgen. Insofern muss die Formulierung der Anträge durch die jeweiligen Schulen inhaltlich vorbereitet werden. Der Schulträger hat hingegen lediglich die Rolle der Antragstellung.
Das Berufskolleg Simmerath/Stolberg hat bereits die Finanzierung von insgesamt 15 Gruppenkursen beantragt, deren Durchführungszeiträume sich auf den Zeitabschnitt zwischen den Osterferien 2021 und dem Jahresende 2021 erstrecken. Diese wurden sämtlich unverzüglich genehmigt und die entsprechenden Lernangebote demnach teilweise auch bereits durchgeführt. Außerdem hat auch bereits die Käthe-Kollwitz-Schule eine Förderung erhalten.
Ferner hat das Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg der Verwaltung gegenüber aktuell kundgetan, in Kürze ebenfalls Gruppenkurse beantragen zu wollen. Die Verwaltung wird diese Initiative sowie jene weiterer, interessierter Schulen unterstützen und die Antragstellung übernehmen.
Neben A 40-Schulverwaltung wird v.a. A 43-Bildungsbüro bei Bedarf Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form einer Vermittlung von Kontakten oder der Verknüpfung mit anderen Bildungsangeboten (s. hierzu auch Vorlage 2021/0222).
Rechtslage:
Die Umsetzung des Förderprogramms „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Schulträger hat demnach einen Eigenanteil von mindestens 20 % zu tragen.
Nach heutigem Stand können die Eigenanteile für die bereits gestellten oder zu stellenden Anträge – sofern erforderlich - aus dem Haushalt der StädteRegion Aachen (Produkte des A 40 je nach Schulform) gedeckt werden. Im Fall des Berufskollegs Simmerath/Stolberg war es so, dass der Eigenanteil durch die Zurverfügungstellung der Unterrichtsräume erbracht werden konnte.
Soziale Auswirkungen:
Schüler_innen in unterschiedlichen Schulformen und Bildungsgängen der Berufskollegs kann die Möglichkeit geboten werden, durch schul- und bildungsgangspezifische Gruppenlernangebote pandemiebedingt entstandene Kompetenzdefizite gezielt auszugleichen und angestrebte Schulabschlüsse zu sichern. Die Gruppenlernangebote stellen ein geeignetes Instrument dar, aus den Folgen der Pandemie erwachsene soziale Ungleichheiten auszugleichen.
Im Auftrag
gez.: Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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